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Medl- und SWB-Beteiligungen „neu“ in altem RWE-Gewand?

Transparenz und Bürgerbeteiligung Fehlanzeige auch bei Ende und Neubeginn
der medl-Verträge

Außer nicht-öffentlichen Vorlagen zur Zukunft der medl (Mülheimer Energiedienstleistungs GmbH 51% Stadt, 49% RWE), mit der auch die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWB verknüpft ist, wurde bisher so gut wie keine öffentliche Diskussion über diese strategisch zentrale Entscheidung für die Stadt Mülheim größer öffentlich geführt. medl-Anzeige6bDie bisherigen medl-Verträge laufen bekanntlich Ende 2016 aus. Nicht zufällig lautet der medl-Slogan „Wir alle sind Mülheim“. Zwar hat eine im Frühjahr gegründete Bürger-Energiegenossenschaft Interesse bekundet, zumindest Anteile der bisherigen RWE-Anteile zu übernehmen, doch scheint das nicht wirklich gewollt.

Irgendwie medl_logoscheint die medl-Zukunft als weitere RWE-Tochter inkl. einer Verlängerung der 50,1%-Beteiligung der medl am SWB beschlossene Sache zu sein, noch bevor der Rat nächste Woche am 22. Sept. 2016 darüber nicht-öffentlich entscheiden (oder abnicken) soll.

Die MBI sehen aber in dem Ganzen
eine grundlegend öffentliche Angelegenheit.

Auch dass selbst der sog. „Festbetragsausgleich“, den die Stadt in jedem Fall dem RWE zahlen muss wegen der seinerzeit bei medl-Gründung eingegangenen bedenklichen Konstruktion mit den SWB-Anteilen, soll nun nicht mehr durch Verkauf von RWE-Aktien, sondern durch Kreditaufnahme bewerkstelligt werden. Auch das gehört öffentlich behandelt, bevor es entschieden wird.
logoswbBHMDie gesamte Beteiligungsholding (BHM) hängt in ihren wichtigsten Bestandteilen von RWE-Aktien, medl und SWB ab. Der Chef der BHM ist aber gleichzeitig medl-Chef. Das macht die Nicht-Öffentlichkeit (manche sagen auch Geheimniskrämerei) vielleicht verständlicher, aber nicht besser.

Die MBI haben folgende Anträge für Hauptausschuss und Rat gestellt. Man wird sehen, was damit geschieht.

Änderungs- und Zusatzantrag zum TOP 15.3 „medl/SWB 2016: Grundsatzentscheidung und Verhandlungsmandat – Vorlage V 16/0787-01“ des Hauptausschusses am 15.9.2016 und zum gleichen TOP der Ratssitzung am 22.9.16 (bisher noch ohne TO-Nummer, inzwischen als TOP 21.2 der n.ö.-Sitzung in der vorläufigen TO)
TO öffentlich

Grundsatzentscheidung zu medl/SWB-Beteiligung öffentlich und mit Hilfe des Verkaufs von RWE-Aktien

I.) Hauptausschuss und Rat behandeln die Vorlage V 16/0787-01 und den folgenden MBI-Zusatzantrag öffentlich.

Begründung:
Die Grundsatzentscheidung zu den zukünftigen Beteiligungsverhältnissen an den städtischen Gesellschaften medl und SWB ist eine genuin öffentliche Angelegenheit. Diese mit ihren verschiedenen Varianten und jeweiligen Konsequenzen nur nichtöffentlich zu beraten und zu beschließen, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht notwendig.

II.) Der Hauptausschuss möge dem Rat als Zusatzantrag zur Beschlussvorlage V 16/0787-01 empfehlen zu beschließen,
der Rat der Stadt möge beschließen

Die Finanzierung des Festbetragsausgleichs bzw. eines nach Variante A I verbleibenden „Restbetrages“ erfolgt, sofern der Rat sich für diese Handlungsalternative aussprechen sollte, nicht durch Kreditaufnahme, sondern durch den Verkauf von RWE-Stammaktien.
Sollte der Rat sich für eine andere Handlungsalternative entscheiden, wird die Verwaltung beauftragt, eine Finanzierung als Mischfinanzierung zwischen Kreditaufnahme und Aktienverkauf zu erarbeiten und dem Rat im Dezember zur Entscheidung vorlegen.

Begründung:
Der Vorschlag, zur Finanzierung einen Kredit aufzunehmen, beruht auf dem Vergleich der zu erwartenden Zinszahlung für den Kredit von max. ca. 1.5 % mit einer angenommenen Dividendenzahlung auf die RWE-Stammaktie von mind. 20 Cent bei einem Kurswert von ca. 15 Euro. Damit wäre der Gewinn aus dem Aktienbesitz gleich hoch wie die Zinsen für den Kredit und ein Verkauf der Aktien nicht günstiger als die Kreditaufnahme.

Diese ArgumentationMHinRWE lässt aber das Risiko außer acht, dass der Kurs der RWE-Aktie weiter fallen und damit weitere Verschlechterungen der Eigenkapitalquote insbesondere auch der BHM entstehen können. Es ist bisher mindestens ungewiss, wie sich der Kurs nach dem Börsengang der Tochtergesellschaft Innogy entwickeln wird. Auch wenn nach den Sonderregelungen für den städtischen Haushalt die Abschreibung auf den Kurswert nicht erfolgswirksam verbucht wird, bleibt die negative Änderung des Eigenkapitals nicht ohne Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit von BHM und Stadt. Weiterhin ist die Annahme, dass die Dividende von z. Zt . 0,00 € zukünftig wieder mind. 0,20 € erreichen wird, durch nichts begründbar. Die Gewinnsituation des Gesamtunternehmens RWE verschlechtert sich z.Zt. weiter und selbst die Ausgründung Innogy hat bisher die Erwartungen nicht erfüllt. Weitere Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung der Atomkraftwerke sind zu erwarten.

Viel grundlegender ist aber, dass ein weiteres Festhalten an den RWE-Aktien nichts anderes darstellt als Spekulation am Aktienmarkt. Nach dem Wegfall der ehemaligen Verflechtungen mit dem Unternehmen, die noch aus dem alten Energiewirtschaftsgesetz resultierten, ist die RWE-Aktie eine Kapitalanlage wie jede andere auch. Nachdem das bisherige Festhalten an der Aktie der Stadt die bilanzielle Überschuldung eingebracht hat und die Finanzierung der BHM und ebenso der Stiftungen aus der Dividende praktisch in sich zusammengebrochen ist, bietet sich jetzt die einmalige Chance, ohne neue Verschuldung  durch den Verkauf der alten Aktien  Anteile an SWB bzw. medl zu finanzieren und damit nicht nur nachhaltige Renditen zu sichern, sondern auch Anteile an Unternehmen (zurück-)zu erwerben, deren Aufgabe im Wesentlichen in der Grunddaseinsvorsorge in der Stadt Mülheim liegt und in denen die Stadt als Mehrheitsgesellschafter auch wesentlichen Einfluss nehmen kann.

Auch wenn der Regierungspräsident „grünes Licht“ für eine irRWEg2Kreditaufnahme gegeben hat, würde diese doch bedeuten, dass die Gesamtverschuldung  von Stadt bzw. BHM weiter ansteigen und die Möglichkeit weiterer Kreditaufnahmen beeinträchtigen würde. Diese werden aber notwendig werden, um den dringenden Sanierungsbedarf an MVG-Infrastruktur und z.B. Schulgebäuden zu finanzieren.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher