- Internetseite der BI „Schützt Menden!“ unter
http://www.schuetzt-menden.de Dort auch herunterzuladen:
- Die Marktanalyse zum Mülheimer Wohnungsmarkt von Dr. Dietz als pdf-Datei (189 KB)
1.7.11: SPD verkündet über die Medien, dass sie nun auch für die Beendung des B-Plans H 18 stimmen wird. Herzlichen Glückwunsch an die Bürgerinitiative!
21.6.11: Sitzung der Bezirksvertretung 1 mit erneutem Hauptpunkt Beendung des Bebauungsplans “Mendener/Bergerstr. – H 18″. WAZ: „Sensation – BV 1 will in Menden keinen Neubau“. Was war geschehen? Mit 7:5 wurde der Antrag der Verwaltung vom letzten Herbst, den H 18 zu beenden, angenommen. Die CDU stimmte dagegen, die SPD stimmte nicht mit ab. Nachdem die SPD das BV-Votum dem Planungsausschuss übertragen wollte, fand insbesondere die MBI-Sprecherin Annette Klövekorn deutliche Worte, dass die BV sich gefälligst nicht selbst entmündigen solle. Kein Bürger könne diese blamable Vorstellung mit Beratungsbedarf in Serie und dann auch noch Feigheit vor der Abstimmung noch nachvollziehen. Als dann abgestimmt wurde, weigerte sich die entscheidungsunfähige SPD, mit abzustimmen. Egal, ob nun die SPD-Fraktion im Planungsausschuss mit der CDU die Beerdigung des toten B-plans H 18 noch einmal hinausschiebt oder nicht, ist es bereits eine Riesenblamage für die gesamte Stadt.
18.6.11: Wie den Zeitungen zu entnehmen war, versuchen die Eigentümer und die sie unterstützenden Betonfraktionen, den zerstörerischen B-Plan „Mendener/Bergerstr.“ noch zu retten, indem sie einen vermeintlichen Kompromiss anbieten und abspecken. Dazu kam nun die zugehörige Stellungnahme des Rechtsamts, die bis jetzt hinausgezögert wurde, damit zur Beratungsfolge BV 1, Planungsausschuss ab kommenden Dienstag etwas vorliegt, aber wie gehabt fast als Tischvorlage. Damit könnte, wenn nötig, wieder „Beratungsbedarf“ angemeldet werden. So kindisch wird in Mülheim Politik gemacht! Es gibt aber keinen Grund, davon abzuweichen, dass an dieser Stelle jede weitere Bebauung aus ökologischen und städtebaulichen Gründen abzulehnen sein muss. Vor Gericht wird der B-Plan wegen der Nähe zum FFH-Gebiet Kocks Loch keinen Bestand haben können!
26.5.11: Umweltausschuss mit CDU-Anfrage zu dem Gutachterbüro Glacer, das den landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt hat. Die CDU sucht wohl Argumente, den toten B-Plan H 18 wiederzubeleben. Warum auch immer. Im Übrigen bedurfte es keines Gutachters, um die Unverträglichkeit dieses Bauvorhabens festzustellen. Nicht zuletzt die NABU-Stellungnahme reichte vollends aus. Die Nähe zum FFH-Gebiet und die Landesgesetze gegen weiteres ungezügeltes Bauen im Außenbereich sind zudem eindeutig. Wenn die CDU nun versucht, gegen das Gutachten zu schießen („krampfhaft zurechtgebogen“), weil dieses nicht das von ihr gewünschte Ergebnis hat, so ist dies im vorliegenden Fall doch seltsam. Interessanter ist die Frage, warum die SPD sich in diesem Punkt nicht zur gebotenen Beendung des zerstörerischen Bauprojekt entscheiden kann. Mehr zum Wiederbelebungsversuch für den toten H 18 hier
5.5.11: BV 1 und der Punkt Einstellung des H 18 wird erneut wegen „Beratungsbedarfs“ vertagt. Im Planungsausschuss am 16.5. taucht er überhaupt nicht auf der TO auf! Peinlich!
15.3.11: Gemeinsame Sitzung von BV 1 und Planungsausschuss. Der Gutachter zum B-Plan „Mendener/Bergerstr.“ wird seine Erkenntnisse zur Umweltschädlichkeit vortragen, BV und Ausschuss sollen danach über die Einstellung des Verfahrens entscheiden. Wenn ja, wird danach der MBI-Antrag behandelt, die Wiese als bisheriges Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan umzuwidmen. Zum 3. Mal hintereinander verhinderten SPD und CDU mit dem magischen Wort „Beratungsbedarf“ eine Abstimmung. Diese Fraktionen sind aber de facto nur entscheidungsunfähig, sonst nichts. Alle Fakten sind ihnen lange bekannt. Was den Bürgern vorgeführt wurde, ist ein Tiefpunkt demokratischer Kultur. Wenn bestimmte Politiker aus dem Denken der 60iger Jahre nicht herauskommen und mit einer inflationären Bebauungspolitik in einer schrumpfenden Stadt die ökologischen Grundlagen opfern und gegenüber den Eigentümern von Alt-Immobilien Harakiri betreiben, so ist das zwar bedenklich, aber eine Sache. Die Bürger mit Spielchen wie „Beratungsbedarf bis St. Nimmerlein“ auch noch regelrecht zu vera…, das stößt sehr böse auf. Mehr hier
13.2.11: Die Bäume am Rand von Obstwiese und Pferdekoppel wurden nun ausgedünnt, und die dichte Hecke ist so weit abrasiert, dass nur noch knapp mannshohe, armdicke Stümpfe übrig blieben. Aus Sicht des Eigentümers war dies eine notwendige Maßnahme, die unbedingt noch „vor Beginn der Vogelbrutzeit am 1. März“ ergriffen werden musste. Merkwürdig nur, dass sich ein Vierteljahrhundert lang kein Mensch um die Randbepflanzung geschert hat und jetzt Hals über Kopf „nackte Tatsachen“ geschaffen werden mussten. Ein Schelm, wer hier einen Zusammenhang mit dem landschaftspflegerischen Gutachten herstellt, aufgrund dessen die Verwaltung vorgeschlagen hat, das zerstörerische Siedlungsprojekt ad acta zu legen. Bilder zu dem Kahlschlag hier
8.2.11: Planungsausschuss u.a. mit Beschluss zur Dringlichkeitsliste der Bebauungspläne. Dabei sollte auch die verschobene Entscheidung zur Beendigung des H 18 getroffen werden, wurde aber erneut verschoben. Für den Fall, dass hoffentlich bald eine Mehrheit dem endlich doch folgt, haben die MBI den Zusatzantrag gestellt, diese ökologisch und städtebaulich höchst wertvolle Stelle Mülheims im Flächennutzungsplan endlich umzuwidmen, weil seit 1970 Bauerwartungsland, mehr dazu s.u.. Beides erneut verschoben auf den 15. März. Die wiederum sehr große Beteiligung beim Treffen der BI und die mehr als stichhaltigen Argumente müssten die Betonfraktionen SPD, CDU und FDP bewegen, über ihre bisherigen Schatten zu springen. Wenn sie dennoch alles endlos verschieben oder gar durchziehen, können sie nichts mehr gewinnen, außer blutigen Nasen. Doch in Mülheim wurde bisher leider häufig nicht nach Sinn und Verstand entschieden.
27.1.11: Treffen der BI “Schützt Menden” in der Gastronomie der Mülheimer Rudergesellschaft, Mendener Str. 74. Weit über 80 Leute machten klar, dass dieser zerstörerische B-Plan notfalls vor Gericht landen und scheitern wird. Ein deutlicher, weiterer Erfolg der Bürgerinitiative, der die Politiker aus CDU, FDP und SPD hoffentlich bewegt, die Entscheidung zur Beendigung des H 18 wenigstens im März auch endlich zu fällen!
16.11.10: CDU, SPD und FDP meldeten im Planungsausschuss Beratungsbedarf an, so dass erst im nächsten Jahr über die Einstellung des zerstörerischen H 18 abgestimmt werden wird. Auch dieses Zeitschinden wird wenig daran ändern, dass der Bebauungsplan eingestellt werden muss! Der MBI-Zusatzantrag (s.u.) wurde logischerweise auch verschoben.
5.11.10: Der Bebauungsplan H18 „Berger-/Mendener Str.“ soll laut WAZ eingestellt werden !!!
Na endlich! Hurra! Glückwunsch an die BI „Schützt Menden!“
Nur: das hätte man spätestens nach der fulminanten Bürgerversammlung im Mai bereits tun müssen! Der MBI-Antrag, diesen völlig zerstörerischen B-Plan einzustellen, lehnte im Juni eine Mehrheit inkl. der Verwaltung noch ab! s.u.
1.10.10: WAZ: „Bürgerinitiative „Schützt Menden“: Baut Mülheim viel zu viel?“ Geht die Stadtpolitik beim Wohnungsbau von völlig falschen Voraussetzungen aus? Eindeutig ja, sagt Dr. Peter Dietz. „Die Annahme, es gebe in Mülheim derzeit einen unstillbaren Bedarf an gehobenem Wohnraum, ist unzutreffend.“ Der ganze Artikel hier. In der Bild-Zeitung war tags zuvor auf S. 6 dagegen folgender Artikel zu lesen:„Alle Revierstädte schrumpfen, nur eine nicht ….. Was ist das Wohlfühl-Geheimnis von Mülheim?“ Wie bitte? Mehr zu Daggis Propaganda via Bild hier
- Bei schönem Sommerwetter wurden sonntags am Leinpfad oder an der Schleuseninsel Unterschriften gesammelt. Auch beim Still-Leben auf der A 40 am 18. Juli hatte die BI einen Infostand und sammelte mehrere hundert Unterschriften!
- Unterschriftenliste der BI „Schützt Menden!“ als pdf-Datei (25 KB)
- Brief von Prof. Sperlich an alle Stadtverordneten: „Bitte helfen Sie, die Bebauungspläne Berger Straße und Tilsiter Straße zurückzustellen und lassen Sie die Planer gründlich neu überlegen, wie eine nachhaltige Stadtentwicklung zu erfolgen hat, bevor der Landschaftsfraß weiter um sich greift.“ als pdf-Datei (66 KB)
Der folgende MBI-Antrag wurde in der BV 1 am 7. Juni mit den 8 Stimmen von SPD und FDP gegen 6 Stimmen von MBI, Grünen und Linken vorerst abgelehnt bei Enthaltung der CDU. Nun müssen noch Planungs- und Wirtschaftsausschuss entscheiden. Die CDU will noch einen eigenen Vorschlag mit abgespeckter Variante vorlegen. Kommentar der WAZ „Der Widerstand blüht“. Kommentar der MBI: „Eine vertane Chance, einen offensichtlichen Fehler frühzeitig zu korrigieren!“ Nachdem die Verwaltung im Nov. 10 beantragt hat, den B-Plan einzustellen, haben die MBI für die BV 1 am 11.11., den Planungsausschuss am 16.11. und den Wirtschaftsausschuss am 19.11.10 den 2.Teil des folgenden Antrags erneut gestellt, nämlich die Fläche im RFNP nicht mehr als Bauerwartungsland zu führen.
Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 7.6.10,
den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung am 5.7.10
und den Planungsausschuss am 6.7.10
TO jeweils öffentlich
Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan, hier: Umwidmung der Fläche des Bebauungsplans „Mendener Str./Bergerstr. – H 18“ und
Einstellung des Verfahrens zum B-Plan H 18
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt dem Wirtschaftsausschuss zu beschließen,
der Wirtschaftsausschuss möge beschließen,
der Planungsausschuss möge beschließen
Das im März 2010 eingeleitete Verfahren zum Bebauungsplan „Mendener Str./Bergerstr. – H 18“ wird beendet und die Verwaltung wird beauftragt, in das nächstmögliche Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan auch die Umwidmung der Flächen des H 18 einzubringen. Dabei sollte geklärt werden, ob dies ganz oder nur teilweise als Landschaftsschutzgebiet möglich sein kann. Sollte das sich als zu aufwendig oder komplikationsbehaftet erweisen, reicht es aus, die Umwidmung im RFNP von Bauerwartungsland in „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Wege zu leiten.
Begründung
Die Fläche des H 18 steht seit 1971 als Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan. Im überarbeitenden FNP von 2005 blieb sie als solche bestehen und sie wurde weiter gereicht an den RFNP, der 2009 rechtskräftig wurde. Im Laufe der Beratungen sowohl des FNP 2005 wie des RFNP 2009 wurde diese Randfläche in den Gremien nicht weiter thematisiert.
Bei der nur 1,55 ha großen Fläche handelt es sich um eine alte, wertvolle und schützenswerte Obstwiese im Übergangsbereich des Ruhrtals vom Siedlungsraum zur freien Natur. Das Gebiet liegt im 300m Korridor des FFH-Gebietes “Kocks Loch” und besitzt eine hohe Bedeutung für den Biotopverbund zwischen dem Ruhrtal, dem Außenbereich Mendens und dem Naturschutzgebiet Forstbachtal. Auch die stadtklimatische Bedeutung ist unbestritten.
Aus ökologischen Gründen muss sich von daher jegliche Bebauung an dieser sensiblen Nahtstelle verbieten. Auch die Bedeutung für das Stadtbild und die Naherholung ist an dieser Stelle überverhältnismäßig groß, die weitere Zersiedelung ohne zugehörige Infrastruktur logisch. Aus all den Gründen heraus muss in diesem Falle das Wohl der Allgemeinheit weitaus höher angesetzt werden als der verständliche Vermarktungswunsch des Eigentümers.
Seit 1971 haben sich die Randbedingungen für sensible Flächen wie die des H 18 diametral geändert. Spielten damals ökologische Gesichtspunkte eine höchst untergeordnete Rolle, so sind sie in den Jahrzehnten danach nicht ohne Grund Stück für Stück in den Vordergrund gelangt. Die Versiegelungsproblematik und ihre Folgen sind dabei schon lange nicht mehr die einzig ernsthaften Kriterien. Der Biotopverbund, stadtklimatische Aspekte, die negativen Folgen z.B. von immer weniger Obstwiesen usw. gehören längst zu wichtigen Belangen bei der Beurteilung von Baumaßnahmen. Das nahe FFH-Gebiet ist sogar ein europaweit festgelegter Standard, der im vorliegenden Fall die geplante Bebauung im 300m-Korridor an sich bereits verbieten müsste, weil die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet unbestreitbar sein würden.
Gerechtfertigt wird diese nicht wieder gut zu machende ökologische Zerstörung an dieser hoch sensiblen Stelle mit dem vermeintlichen Bedarf an höherwertigen Wohnungen in der schrumpfenden und alternden Stadt Mülheim. Das kann man anzweifeln, insbesondere, weil in den letzten Jahren an diversen Stellen genau für diese Zielgruppe Bauland zusätzlich erschlossen wurde, u.a. im Uhlenhorst, in Selbeck, in Heißen, auf dem Kasernengelände oder auch in der Nähe beim H 18 auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei, dem Bebauungsplan H 11 “Mendener Str./Untere Saarlandstr.”, von der Saarner Kuppe ganz zu schweigen. Weitere Bebauungsgebiete für besser Verdienende wie am Oemberg, an Fünterweg/Honigsberger Str., am Mariannenweg, auf den heutigen Sportplätzen Blötterweg und Hochfelder Str., an der Tilsiter Str./Oppspring uswusf. sind zuletzt zu rechtskräftigen B-Plänen geworden oder noch im Verfahren. Gleichzeitig will die Stadt dem gleichen Klientel die Wohnungen des neuen Stadtquartiers der „Ruhrbania-Ruhrpromenade“ von Stadtbad bis inkl. heutigem Gesundheitshaus schmackhaft machen. In diesem gesamten Zusammenhang ist es als völlig unverhältnismäßig anzusehen, eine ökologisch und vom Stadtbild her derart sensible Fläche wie die des H 18 zu „opfern“, weil für das angegebene städtebauliche Ziel mehr als ausreichend andere Flächen auf Mülheimer Stadtgebiet vorhanden sind. Mehr zum Mülheimer Bauwut-Harakiri hier
Unabhängig davon kann man bezweifeln, ob sich der Bedarf an zusätzlichem höherpreisigem Wohnraum nicht bereits jetzt am Rande der Deckung bewegt. Schließlich wird die Anzahl der potenziellen Anwärter aus genau diesen Gehaltsgruppen auf absehbare Zeit eher weniger werden.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Landesgesetzgebung die Kriterien für die Beschränkung zusätzlicher Bebauung im Außenbereich, was beim H 18 eindeutig der Fall ist, in den letzten Jahren deutlich verschärft hat.
Kurzum: Bei Abwägung aller Interessen darf aus Sicht des Allgemeinwohls der B-Plan H 18 nicht weiter verfolgt werden.
Dieser zerstörerische B-Plan wäre möglicherweise in den 70iger Jahren noch relativ problemlos durchgegangen, hätte aber bereits in den 80iger Jahren deutliche Rechtfertigungsprobleme bekommen. Dass er nun im Jahre 2010 – nach 40 Jahren der Möglichkeit dazu -eingeleitet wurde, ist nicht nachzuvollziehen, weil nach allen heutigen Erkenntnissen völlig problematisch und städtebaulich kontraproduktiv.
Da es sich nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, können bisher auch keine Schadensersatzansprüche seitens der Grundstückseigentümerin entstehen, wenn das B-Plan-Verfahren eingestellt und die Fläche zumindest in den Status des realen Zustandes der letzten Jahrzehnte umgewidmet wird.
Wenn aber das Verfahren fortgeführt wird, entstehen eine Menge Kosten für viele notwendige Gutachten usw. bis hin zu evtl. Gerichtsverfahren. Dabei ist es unerheblich, ob die Eigentümerin der Stadt bestimmte Kosten abnimmt oder nicht. Sollte der Plan nämlich nicht zustande kommen, wird die Stadt diese Kosten zurückerstatten müssen. Die Wahrscheinlichkeit für ein Scheitern des B-Plans ist aber nicht gering. Deshalb ist der Ausstieg genau an dieser Stelle aus Vernunftsgründen geboten.
Mülheim, den 25.5.10
A. Klövekorn, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 1
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
- Mehr zum B-Plan H 18 hier
- Mehr zur BI „Schützt Menden!“ hier
- Argumente der BI als pdf-Datei (351 KB)
- Mehr zur Mülheimer Bauwut und der dringend notwendigen Umorientierung hier
Die unnötige weitere ökologische Verwüstung unserer schrumpfenden Stadt hat eine erschreckende Geschwindigkeit. Ruhrbania hat die Betonwüste Innenstadt (mehr hier) massiv vergrößert, aber auch in den Außenbereichen werden selbst ökologisch wertvollste Flächen zur Disposition, sprich zur Vermarktung, frei gegeben. Hier nur einige Beispiele. Die Pferdewiese Oemberg/Nachbarsweg ist für die Stadtdurchlüftung von großer Bedeutung, darf jetzt bebaut werden. In die grüne Lunge in Speldorf zwischen Hansa- und Lutherstr. (ehemalige Gärtnerei) soll ein Drogeriemarkt, mehr hier. Die Äcker Tilsiter Str./Oppspring sind für die Kaltluftentstehung und die Innenstadtbelüftung unverzichtbar, dennoch sollen sie zu Bauland werden, mehr hier. Die Pferde- und Obstwiese Mendener Str./Bergerstr. ist hochgradig ökologisch sensibel, dass jegliche Zerstörung verboten werden müsste! Dazu schreibt z.B. der NABU (Naturschutzbund) in einer Stellungnahme zum B-plan „Bergerstr./Mendener Str. – H18“ u.a.:
„…. Die Obstwiese, die hier zur Disposition gestellt wird, bietet mit ihrer Strukturvielfalt die Lebensgrundlage für eine ganze Reihe von Vogelarten. Diese nutzen das Areal zum Brüten, zur Nahrungssuche oder als Schlafplatz. Die NABU-Mitarbeiter konnten in den letzten Jahren hier beobachten:
Sperber, Turmfalke, Mäusebussard, Fasan, Ringeltaube, Türkentaube, Waldohreule, Steinkauz (Rote Liste!), Mauersegler, Eisvogel, Grünspecht, Buntspecht, Rauchschwalbe, Bachstelze, Gebirgsstelze, Heckenbraunelle, Teichrohrsänger, Gelbspötter, Dorngrasmücke, Klappergrasmücke, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp, Hausrotschwanz, Rotkehlchen, Amsel, Singdrossel, Schwanzmeise, Kohlmeise, Blaumeise, Kleiber, Gartenbaumläufer, Zaunkönig, Goldammer, Buchfink, Stieglitz, Gimpel, Grünling, Kernbeißer, Haussperling, Star, Eichelhäher, Elster, Rabenkrähe. Weitere Tiergruppen (z.B. Fledermäuse) sind noch nicht systematisch erfasst worden.
…… Der NABU-Ruhr … fordert Politik und Verwaltung auf, die Einleitung des B-Planes zurücknehmen.“
Hier noch 1 Kommentar zum WAZ-Artikel vom 28.5.2010: „Bauland im Grünen“, in dem es um den H 18 geht:
„Attraktive Immobilien gibt es in MH genug im Bestand, zumal bei der schrumpfenden Bevölkerung. Bei dem immer wieder kehrenden Argument, man müsse neu bauen, um Bevölkerung an Land zu ziehen, werden die immensen innerstädtischen und zwischenstädtischen Umzüge völlig vergessen.
In jedem Jahr ziehen ca. 6000 Personen nach Mülheim um und ca. 6000 aus Mülheim weg. Weitere 11.000 Personen ziehen innerhalb der Stadt um. Wo bleiben die eigentlich alle ? Schlafen die unter unseren Brücken ? Nein, die kommen alle im Bestand unter.
Darüberhinaus haben wir leider noch den Umstand zu berücksichtigen, dass jedes Jahr ca. 2000 Mülheimer sterben, aber in der Stadt nur noch ca. 1000 Babys zur Welt kommen. Ergo schrumpft die Stadtbevölkerung in jedem Jahr um ca. 1000 Personen. Rechnerisch werden dadurch an jedem Kalendertag zwei Wohneinheiten in Mülheim überflüssig. Ein zwar schleichender, aber über die Zeit dramatischer Nachfrageverfall.
Weiterhin haben wir jetzt schon ca. 30 Bebauungspläne in der Pipeline, die alle erst einmal umgesetzt, d.h. vermarktet werden müssen und ca. weitere 300 Baulücken in der Stadt, von denen niemand weiß, ob sie jemals bebaut werden.
Und angesichts dieser Verhältnisse will uns das Rathaus ernsthaft glauben machen, dass es „aus Gründen der Stadtentwicklung“ notwendig sei, am Stadtrand, im grünen Menden, auf einer für den Lebensraum vieler Arten wertvollen Obstwiese, eine scheußliche Wohnsiedlung hochzuziehen ?
von K.Baumann, am 28.05.2010 um 13:25
19.10.10: Fast sämtliche Plakate der BI “Schützt Menden” auf Privatgrundstücken (!) wurden abgerissen und zerstört! Da es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen passierte – zuletzt war das Plakat an der Einfahrt zur Bergerstr. ebenfalls abgerissen – war es wohl keiner im Vollrausch und auch kein “Dumme-Jungen-Streich”. Dieser dreiste Vandalismus macht einen fassungslos. Das können nur “Interessierte” gewesen sein, die mit dumpfer Zerstörung auf die hervorragende Marktanalyse von Dr. Dietz für die BI zum Mülheimer Wohnungsmarkt reagierte.