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Widerspruchsrecht für die Bürger in NRW wieder einführen!

21.5.11: NRW-Innenminister Jäger hat in der WAZ angekündigt, die gleichzeitige Wahl von Rat und OB bis 2014 wieder einzuführen, so dass dies zur Wahl 2019 gelte. Diese immer wieder von den MBI angemahnte Rücknahme der Änderung durch die Rüttgers-Regierung ist richtig, erfolgt aber etwas spät! Vgl. die MBI-Forderungen an die Parteien vor der Landtagswahl 2010 und danach auch und wiederholt an die neue Landesregierung.
Ministerpräsidentin Kraft schrieb im Sept. 2010 dazu in ihrer Antwort an die MBI: “
Rat und Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister sowie Kreistag und Landrätin bzw. Landrat bilden eine Verantwortungsgemeinschaft. Das soll zukünftig wieder in einer zeitgleichen Wahl wieder zum Ausdruck kommen. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass die Bürgermeister-, Landrats und Oberbürgermeisterwahlen schnellstmöglich wieder zusammen mit den Wahlen zum Rat stattfinden.” Schnellstmöglich ist nun leider erst 2019. Wichtiger als Wahlregularien aber ist es, dass Rot-Grün endlich das von Rüttgers 2007 abgeschaffte Widerspruchsrecht trotz anderer Wahlversprechen wieder einführt. Auch das werden die MBI immer wieder von der Landesregierung fordern, bis sie sich hoffentlich bald auch dazu endlich bewegt. Mehr dazu weiter unten

15.5.11: SPD, Grüne, FDP und Linke im Landtag haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform des Verfahrens zur Abwahl von Bürgermeistern und Landräten in Nordrhein- Westfalen geeinigt. Danach sollen je nach Gemeindegröße 15 – 20 Prozent aller Wahlberechtigten ein Abwahlbegehren unterschreiben müssen. Für Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern soll ein Unterschriftenquorum von 20 Prozent gelten, in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern sind 17,5 Prozent vorgesehen, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen 15 Prozent reichen. Unabhängig von der Frage, ob diese Gesetzesänderung eine „Lex Sauerland“ ist, muss man die Halbherzigkeit der Regierung von Frau Kraft feststellen, wenn es darum geht, demokratieschädliche und bürgerfeindliche Beschlüsse der Vorgängerregierung rückgängig zu machen, s.u.

14.2. 2011: Die Landesregierung will laut WAZ vom 12.2.11 zur OB-Wahl die Stichwahl wieder einführen und die Möglichkeit der OB-Abwahl durch die Bürger eröffnen, ohne dass der Rat wie in Duisburg das mit einem Drittel der Stimmen verhindern kann. Gut so, doch: Ein weiterer von Schwarz-Gelb eingeführter Punkt muss ebenfalls geändert werden. Die zusätzliche Entkoppelung der OB- von der Kommunalwahl und die Verlängerung der OB-Amtszeiten von 5 auf 7 Jahre stärkt nämlich die Verwaltung und schwächt weiter die ehrenamtliche Kommunalpolitik. Auch das sollte wieder rückgängig gemacht werden. Frau Kraft hatte als Oppositionsführerin dagegen gewettert, dass OB`s zu kleinen Sonnenkönigen gemacht würden. Dann soll sie das jetzt auch konsequent wieder ändern, nicht nur halb!

Viel wichtiger und dringender als die Änderung der Modalitäten für OB-Wahlen ist es, dass die Landesregierung eine andere falsche Entscheidung der Vorgängerregierung rückgängig macht, und zwar die Abschaffung des Widerspruchsrechts für die Bürger. Zur Erinnerung: In 2007, dem letzten Jahr vor der fatalen Abschaffung des Widerspruchsrechts führten 3700 von 5000 Widersprüche in Mülheim zu Änderungen der Bescheide! Heute kann der Bürger nur teuer und langwierig klagen.
Alle MBI-Forderungen an die neue Landesregierung hier

P.S.: Die Mülheimer OB, Frau Mühlenfeld (SPD), fand damals übrigens anders als ihre SPD-Landeschefin die Änderungen von Schwarz-Gelb zur OB-Wahl gut!

Kommentar zum WAZ-Artikel unten vom 18.12. bzgl. der Überlastung der Verwaltungsgerichte im WAZ-Blog: „Der Grund für die Klageflut ist ein anderer als in dem Artikel beschrieben. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte, aus welchen Gründen auch immer, leichtsinnigerweise das sogenannte Vorverfahren abgeschafft. Mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs hatte die Gemeinde selbst oder die Aufsichtsbehörde die Gelegenheit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit einer Entscheidung noch einmal zu überprüfen, bevor Klage erhoben werden konnte. Diese Reform sollte die neue Landesregierung schleunigst wieder kassieren.“
#1 von W.Erpel , am 18.12.2010 um 10:30

Dieser Kommentar im WAZ-Blog gibt genau die MBI-Forderung seit der NRW-Wahl wieder. Mehrfach haben die MBI die Düsseldorfer Parteien deshalb angeschrieben. Mitte Sept. antwortete Frau Kraft den MBI folgendermaßen: „Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb werden wir Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.“

Die MBI fordern endlich Taten. Das kostet der Landesregierung kein Geld, bringt aber den Bürgern einiges! Zur Erinnerung: Im letzten Jahr vor Abschaffung des Widerspruchsrechts Ende 2007 führten in Mülheim 3700 von 5000 Widersprüchen zu Änderungen der Bescheide!!!

WAZ Politik, 18.12.2010, Tobias Blasius
Justiz
: Bürger klagen gegen ihre Stadt

Düsseldorf.
Die Klagen vor den Verwaltungsgerichten in NRW nehmen zu. Immer mehr Bürger klagen gegen ihre eigene Stadt.

Immer mehr wichtige Entscheidungen der Lokalpolitik landen bei der Justiz. „Es gibt das Phänomen, dass vermehrt kommunalpolitisch bedeutsame Verfahren zu Gericht gebracht werden“, erklärte Richter Gerd-Ulrich Kapteina vom Verwaltungsgericht Düsseldorf…………..
„Wir haben den Eindruck, dass das eine Entwicklung mit zunehmender Tendenz ist“, so Kapteina. Der Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident Andreas Heusch sieht die Richter zunehmend „in einer Mittlerrolle“ zwischen Bürgerinitiativen und verschiedenen Institutionen. Manche Urteile läsen sich heute wie „rechtliche Gebrauchsanweisungen“, sagte Kapteina.
Auch in anderen Gerichtsbezirken sorgten immer wieder kommunalpolitisch brisante Klagen für Aufsehen. So musste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im März den Einspruch eines Dortmunder Bürgers gegen die Wiederholung der Oberbürgermeister-Wahl abweisen. Das Oberverwaltungsgericht Münster steht in der Frage des Bebauungsplans für das um­strittene neue Kohlekraftwerk in Datteln sogar seit Monaten im Blickpunkt der gesamten Landespolitik.

Die Belastung der Verwaltungsgerichte bewegt sich weiter auf Rekordniveau. Allein im Bezirk Düsseldorf verzeichnete man im abgelaufenen Jahr 9326 Klageeingänge, – über 50 Prozent mehr als 2007. ………………………

Mehr zum Widerspruchsrecht in NRW

  • 23.11. 2007: „Bürokratieabbaugesetz II“ bzw. Wegfall der Widerspruchsverfahren in NRW: 3700 von 5000 Widersprüche führten 2007 in Mülheim zu Änderungen! Die Mülheimer Erfahrungen zeigen: Schwerer Fehler der Landesregierung, den sie unverzüglich rückgängig machen sollte. Die ganze MBI-Stellungnahme hier
  • Telepolis 30.11.07: “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft – und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren – Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als pdf-Datei (21 KB)
  • 17.7.10: MBI-Forderungen an die neue NRW-Regierung hier
  • Sept. 10: Antworten von Frau Kraft zu den MBI-Forderungen vom 17.7.10 hier