Am 15. März 2011 wurde der B-Plan V 11(v) gegen die Stimmen der MBI eingeleitet. Zwischen Kuhlendahl und Steiler Weg sollen die ehemaligen Schwesterngärten am Hang bebaut werden. Die skandalumwitterte Baufirma ten Brinke, die tief im BLB-Sumpf verstrickt ist, soll für die Kirche Bauland erwirken, damit diese die Gärten an höchst heikler Stelle versilbern kann. Bei der Einleitung des V 11(v) fragten die MBI bereits nach, ob Projekte der Firma ten Brinke nicht besser auf Eis gelegt werden müssten! Das wollte man in Mülheim nicht so sehen. Die ganze Anfrage hier. Der WAZ-Artike, in dem die korruptiven Verstrickungen von ten Brinke aufgedeckt werden hier
Unabhängig davon hat der V 11(v) massive Probleme. Deshalb:
Vorschlag für den Planungsausschuss am 5.7.2011, TO: öffentlich
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kuhlendahl – V 11 (v)“
Die Bürgerinformationsveranstaltung am 4. Mai zu dem V 11 (v) war ausgesprochen gut besucht, obwohl es sich „nur“ um einen kleinen Bebauungsplan handelt. Der aber birgt eine Reihe ungelöster Fragen. Der ehemalige Schwesterngarten, der zu Bauland werden soll, gehört zu einem Grünzusammenhang zwischen Steiler Weg und Kuhlendahl, er weist eine recht hohe Reliefenergie auf und die Verkehrsanbindung ist schwierig. Es handelt sich um eine ökologisch ausgesprochen sensible Fläche oberhalb des Rumbachtals, die sowohl für die Stadtdurchlüftung wie für den Biotopenverbund von nicht unerheblicher Bedeutung ist.
Der sog. „stadtökologische Fachbeitrag“ wurde am 19. Februar 2008 im Ausschuss für Umwelt und Energie beschlossen, Beschlussvorlage V 08/0063-01. Die Aussagen des Stadtökologischen Beitrages der LANUV sollten danach bei allen zukünftigen Planung geprüft und seine Empfehlungen umgesetzt werden. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kuhlendahl – V 11 (v)“ läßt aber nicht erkennen, dass Inhalte des stadtökologischen Fachbeitrages bei der Erstellung der Verfahrensunterlagen zum Einleitungsbeschluss berücksichtigt wurden.
Die Verwaltung möge aus all den Gründen heraus darstellen und erläutern,
- wie die nicht unproblematische fahrtechnische Anbindung des Vorhabengebietes geplant ist. Dazu soll sie dem Ausschuss auch – und möglichst bereits mit Postversand – das in der Bürgerversammlung angesprochene Gutachten zur „Machbarkeit der Erschließung“ zur Verfügung stellen. Ist ferner geplant, im Rahmen des Verfahrens ein übergeordnetes Verkehrsgutachten aufstellen zu lassen, da sich für den gesamten Bereich in der Vergangenheit bereits größere Veränderungen ergeben haben?
- wie die ebenfalls nicht unproblematische Entwässerungssituation gelöst werden soll und ob dazu zusätzliche Fachgutachten erstellt werden, die sowohl die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems genauer untersuchen, als auch u.a. die wasserwirtschaftliche Situation des Baches beleuchtet?
- wie die auch wegen der Reliefenergie auftretenden Probleme von Geschossigkeit, Dachform u.ä. so gelöst werden sollen, dass die geplante Bebauung sich auch in die Umgebung einfügt
- Welche weiteren Gutachten, etwa zu Schall oder/und Licht, sind geplant?
- Welche Aussagen der o.g. „Stadtökologische Fachbeitrag“ zu dem Vorhabengebiet trifft und weshalb diese Empfehlungen bisher anscheinend nicht berücksichtigt wurden. Die Verwaltung möge auch darlegen, inwieweit diese Aussagen bei der weiteren Planung des V 11(v) mit einfließen werden.
- Für wann sind die nächsten Verfahrensschritte für den V 11(v) geplant?
MH, 17.6.11: L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
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