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Bewegung beim Fallwerk Jost in Speldorf?

1.12.11: Umweltausschuss mit dem TOP “Sachstandsbericht der Bezirksregierung (RP) zum Fallwerk Jost”. Auf MBI-Antrag hin wurde am 11.11. einstimmig beschlossen, dass der RP dem Umweltausschuss Rede und Antwort stehen soll zu dem Vertrag mit dem Fallwerk Weseler Str.. . Doch 2 Tage vor der Sitzung sagte die Behörde ab. WAZ: 1.12.11: „Angst vor noch mehr Krach“ hier

7.10.11: Die RP-Pressestelle gab am Tag nach der Ratssitzung bekannt, es sei ein Vertrag mit dem Fallwerksbertreiber Jost und dem Fallturmbetreiber RRD (Tochterfirma von Großmanns Stahlfirma und Envio-Nachbar in Dortmund) geschlossen worden. Wieso mit RRD? Die zwei Falltürme sollen im nächsten Jahr, zunächst vorübergehend, geschlossen werden. Das wurde bereits zu Ende Juni und dann zu Ende Sept. angekündigt. Welch eine Vera ….. Genaueres im Vertrag zwischen dem RP Düsseldorf und dem Fallwerk Jost, Weseler Str., über die “Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung der Anlage an den Stand der Technik” als pdf-Datei (31 KB)

27.9.11: M&B soll ermächtigt werden, städtische Grundstücke am Tourainer Ring, am Flughafen (Gewerbegebiet H 18 entlang der Brunshofstr.) und am Stumpf der Emmericher Str. direkt am Fallwerksrand zu vermarkten. Dabei verduzt insbesondere der geplante Verkauf des Restgrundstücks Emmericher Str. von immerhin 4450 qm. Ein Teil davon ist der höher gelegener Lärmschutzwall an den Grundstücksgrenzen der Grundstücke Hofackerstr. 10 bis 26, durch den anderen Teil verläuft der Fahrrad-Fußweg, der bekanntlich weiter hinten mitten durch den preisgekrönten Spielplatz am Fallwerkrand geht. Welcher Betrieb würde solch ein Grundstück überhaupt brauchen können? Etwa der Fallwerksbetreiber, der seine Flächen damit ausdehnen könnte? Dabei sollen doch angeblich just diese Woche im Vertrag mit dem RP die direkt angrenzenden Falltürme stillgelegt werden. Sollte es außerdem doch zu dem Grundstückstausch mit Harbecke kommen, darf dieses Grundstück keinenfalls verkauft werden, um nicht wichtige Planungsoptionen zu verbauen. Bisher ist der geplante Verkauf dieses ansonsten ungeeigneten Grundstücks noch unerklärlich. Die MBI beantragten im Rat am 6.10.11, dieses Grundstück auf jeden Fall nicht zu verkaufen, vgl. Antrag hier! Doch SPD und CDU stimmten den Antrag nieder! Zur Erinnerung: Der Fallwerksbetreiber wollte das extrem störende und umweltgefährdende Werk vor 1 Jahr verlagern, doch M&B hatte ihm das Grundstück am Südhafen vor der Nase weg verkauft. Das Grundstück, das die Stadt 5 Jahre davor per Vorkaufsrecht erworben hatte für „Ruhrbania – maritime Meile“, die als Luftnummer längst gestorben ist! Mehr hier

29.7.11: WAZ-Duisburg. „Die Nickelwerte im Duisburger Norden überschreiten den Grenzwert fast um das Zehnfache. In Mittelmeiderich sind die Werte inakzeptabel, da sich im näheren Umfeld Wohnsiedlungen befinden. Der nickelhaltige Staub kann gesundheitsschädigend sein.“ Mehr hier Und in Mülheim? Anfang des Jahres, als es um das skandalöse Fallwerk Jost am Rande der Wohnbebauung von Hofacker- und Eltener Str. ging, wurde offen gelegt, dass in 2009 die gemessenen Nickelwerte an der Weseler Str. 62fach überhöht waren! Für 2010 sind sie 37fach überhöht, jeweils im Jahresmittel, nicht bei Spitzenwerten!!!! Auch die Blei- und Cadmiumbelastung waren dort 2010 selbst im Jahresmittel deutlich die Grenzwerte überschritten! Wenn also in Duisburg das 10fache alarmierend hoch ist, was gilt dann für Mülheim? Wenigstens dabei Spitze, oder was? Die Werte sind abzurufen hier
Es bleibt zu hoffen, dass die Verlagerung des Skandalwerks Jost, das neben den Nervengiften unerträgliche Erschütterungen und unzumutbaren Lärm produziert, voran geht, nachdem Harbecke einen Grundstückstausch angeboten hat. Doch irgendwie: Still ruht der See, nickelig oder was? Die MBI hoffen und wünschen, dass die Mülheimer Wirtschaftsförderung und die Stadtspitze endlich mehr Engagement in die Lösung dieses jahrzehnte währenden unzumutbaren Zustands stecken!

4.5.11: Land in Sicht beim Dauer-Endlosproblem Fallwerk Weseler Str.  in Speldorf? Der Chef von Harbecke Baustoffhandel  Timmerhellstr., Herr Buren, gab bekannt, dass er das Gelände seiner Baustofffirma mit dem des Fallwerks Jost tauschen möchte. Das wäre ein echter Gewinn für Speldorf und für die gestressten Anlieger des Fallwerk-Monstrums. Hoffentlich klappt es.


Der Mehrfachskandal mit dem Fallwerk am Rande der Wohnbebauung muss endlich bereinigt werden und darf nicht  durch weitere Jahrzehnte teurer Messungen sowie abenteuerlicher Gutachten verlängert werden. Nicht zufällig gibt es hier seit 1956 eine Guinessbuch-verdächtige Flut von Beschwerden. Die MBI freuen sich über jede Einsicht, egal wie verspätet und von wem. Zur Erinnerung: 1992 gab es bereits den einstimmigen Ratsbeschluss zur Verlagerung und der ist immer noch gültig.

Antrag für den Planungsausschuss am 15.3.2011  TO öffentlich

Planungsrechtliche Grundlagen Fallwerk Jost,
Weseler Straße

Für die nahezu endlos vielen Gutachten zur Lärm- und Erschütterungsproblematik des Fallwerks Jost am Rande der Wohngebiete von Hofacker- und Eltener Str. bestand ein Streitpunkt immer in der planungsrechtlichen Einstufung der Wohngebiete. Die Grenzwerte hätten auch rechnerisch nicht eingehalten werden können, wenn reale Wohngebiete nicht als Mischgebiete angesehen worden wären, ganz unabhängig davon, dass z.B. beim Gutachten 1998 durch schlichte Subtraktion von 5 dB wegen „Messungenauigkeit“, durch Nicht-Berücksichtigung des speziellen Impulslärms speziell durch Falltürme und durch Hochrechnen der Messwerte auf theoretische 16 Stunden  bei „nur“ 11 bzw. weniger Arbeitsstunden die Lärmwerte künstlich heruntergerechnet wurden.

Unabhängig davon möge die Verwaltung die planungsrechtlichen Grundlagen für die Einstufung der Wohngebiete darstellen, damit bei den anstehenden Messungen evtl. Fehler der Vergangenheit vermieden werden können. Die Verwaltung möge daher getrennt nach

  • Hofackerstraße westliche Straßenseite, zum Fallwerk hin
  • Hofackerstraße östliche Straßenseite, zur Hansastr. hin
  • Eltener Straße

die Entwicklung der planungsrechtlichen Grundlagen und die aktuelle Bewertung darstellen und erläutern.

Begründung:

Für den Bereich Fallwerk und westliche Hofackerstr. wurde 1996 nach dem endgültig aufgegebenen Weiterbau der Emmericher Straße der B-Plan Z 11 eingeleitet, zu dem auch eine Bürgerversammlung stattfand. Seither wurde der Z 11 auf Eis gelegt, angeblich wegen der Fallwerkproblematik. Der Bereich der östlichen Hofackerstr. liegt im Bereich des ehemaligen B-Plans Z 3, der angeblich wegen der Hammann-Problematik nicht weiterführbar sei und deshalb in 2000 eingestellt wurde. Für beide Straßenseiten der Hofackerstr. müsste also mangels rechtsgültigem B-Plan der vorherige Rechtszustand gelten. Es gab in der Vergangenheit auch unterschiedliche Aussagen der Stadt zu einzelnen Bauanträgen der Anlieger Hofackerstraße. So wurde für den Anbau einer Garage an der östlichen Hofackerstr. seinerzeit z.B. wegen WA (allgemeines Wohngebiet) die Lärmgrenze von 55 dBa verfügt. Ähnlich verhält es sich mit Bewertungen zu Grundstücken der östlichen Hofackerstraße.

Genau wie für Hofackerstr. und Hansastr. waren auch große Teile der Wohnbereiche der Eltener Straße im Flächennutzungsplan von 1971 zur Umwandlung als Gewerbegebiet angegeben und vorgesehen. Diese Planung der Umwidmung der älteren, gewachsenen Wohngebiete Speldorfs war nicht umsetzbar. Entsprechend wurde dies im FNP 2005 und dem RFNP den Realtäten wieder angepasst. Der Bereich der Eltener Straße wurde im Bebauungsplan Z 10 mit umfasst. Die Wohnbereiche wurden dabei im südlichen Teil (Ri. Fallwerk) zum größten Teil als WA festgelegt mit wenigen MI-Ausnahmen. Unabhängig davon, dass dieser B-Plan Z 10 auch noch zweimal vom Oberwaltungsgericht für fehlerhaft und ungültig ausgeurteilt wurde, bleibt die Frage, wie die real existierenden Wohngebiete dort bei Lärmmessungen zum Fallwerklärm eingestuft werden müssten.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

  • Antwort der Verwaltung: „Gemäß des zum damaligen Zeitpunkt rechtsgültigen Baugebietsplanes von 1968 lag das Fallwerk in einem GI -Gebiet (§ 9 BauNVO Industriegebiet). Beidseitig der Hofackerstraße und der Eltener Straße war in o.g. Plan ein WA – Gebiet in einer Bebauungstiefe von ca. 40,00 m ausgewiesen. Nach heutiger Rechtslage sind diese Bereiche gemäß § 34 BauGB zu werten. Dabei ist beidseitig der Weseler Straße eine Einstufung als GE – Gebiet (mit Bestandschutz für die nach GI -Gebiet errichteten Betriebe) und für die Hofackerstraße bis zur Hausnummer 35/ 36a als WA- Gebiet und danach als Mischgebiet vorzunehmen. Für die Eltener Straße ist ebenfalls ein WA -Gebiet anzusetzen.

Das bedeutet, dass all die diversen Lärm- und Erschütterungsgutachten der letzten Jahrzehnte falsch und zu Ungunsten der Wohnbevölkerung waren! Ebenso hat die Dezernentin noch im Umweltausschuss am 31.1. einfach so drauf los beschwichtigt! Alle Lärmgutachten berechneten den infernalischen Fallwerkslärm immer für MI (Mischgebiet), nie für WA (Allgemeines Wohngebiet). Das macht aber einen Unterschied der Grenzwerte von 5 dbA aus, womit die auch sonst willkürlich heruntergeschönten Lärmwerte den zulässigen Grenzwert dennoch immer überschritten hätten.

Im folgenden der WAZ-Bericht von der Sitzung des Umweltausschusses am 31. Jan. 11, als der RP-Vertreter versuchte, wieder einmal alles herunterzuspielen und Entwarnung zu geben, was aber nicht so richtig gelang. MBI-Antrag weiter unten

WAZ-Mülheim, 01.02.2011, Mirco Stodollick
Umwelt: Behörde nickt: Keine Gesundheitsgefahr rund um den Hafen

Der Mann von der Bezirksregierung kam, alle Blicke, auch die von rund 30 besorgten Anwohnern, waren auf ihn gerichtet, nur: So richtig konnte Dezernent Jan Horstmeier ihnen und den Mitgliedern des Umweltausschusses ihr Unbehagen in Bezug auf die Umweltbelastungen rund um den Schrottplatz der Paul Jost GmbH nicht nehmen.

Nach weit über einer Stunde Frage-und-Antwort-Runde sah sich Ausschussvorsitzender Hubert Niehoff genötigt, die Quintessenz des wilden Hin und Her noch einmal auf den Punkt zu bringen und das Nicken hierzu von dem Fachmann zur Anlagenüberwachung einzufordern: Nach Maßgabe des gültigen Umweltrechtes in Deutschland geht die Bezirksregierung „nach bisherigen Erkenntnissen“ trotz 63-fach überschrittenen Wertes des Nickel-Staubniederschlages nicht von einer Gesundheitsgefährdung der Speldorfer Bürger im Umfeld des Schrottbetriebes aus. Punkt. Diese Feststellung mochte Niehoff noch einmal betont wissen…………………

Wechselnde Sachbearbeiter, schlechte Personalausstattung, auch das Übertragen von Aufgaben von einer zur anderen Behörde – das passt alles nicht mit den gewachsenen Anforderungen zusammen, die das Umweltrecht formuliert.

Kritik gab es von Seiten der MBI reichhaltig an den Bewertungsgrundlagen für eine Einschätzung, ob Gesundheitsgefahren für Bürger bestehen. Die Kritik betrifft die Themen Lärm, Grundwasser-Belastungen und Erschütterungen. „Eine Fülle von Problemen ist über Jahrzehnte heruntergerechnet und verschoben worden“, so Lothar Reinhard.

Horstmeier sagte, wie schon zuletzt gegenüber der WAZ, weitreichende neue Untersuchungen und Maßnahmen zu…..

Kommt nun nach Jahrzehnten doch noch eine Wende in der unendlichen Geschichte des Fallwerks Weseler Straße mit enormen Lärm- und  Erschütterungsproblemen in der Nähe von Wohngebieten sowie der akuten Verseuchung von Boden und Luft im Trinkwasserschutzgebiet?  Auch städtebaulich ist das Werk an der Nahtstelle zwischen Gewerbe- und Wohngebiet eine einzige Katastrophe!

Horstmeier, Dezernent für Anlagenüberwachung bei der Bezirksregierung, spricht in einem WAZ-Beitrag vom 14. Januar davon, dass  „auf den Betreiber „sicher zusätzliche Investitionen in Millionen-Höhe zukommen“ würden, wenn er an seinem Standort bleibt. Im Umweltausschuss am 31. Januar war das Fallwerk Thema. Die MBI haben zu dieser Sitzung unten stehenden Antrag eingebracht.

  • Mehr zur Vorgeschichte des Mehrfachskandals hier
  • Der aktuelle WAZ-Zeitungsartikel vom 14.1.11 hier
  • Mehr zu den Hintergründen im MBI-Hilferuf an Umweltminister Remmel vom 22.11.10 wegen des Dauer-Umweltskandals Fallwerk Weseler Str. im Trinkwasserschutzgebiet und am Rande der Wohnbebauung als pdf-Datei (36 KB)
  • „Speldorfer Dschungelgeschichten“: Der schöne und preisgekrönte “Dschungel”spielplatz an der Hofackerstr. am Fallwerkrand in Speldorf in heikler Lage und mit bedenklicher Vorgeschichte hier

Antrag zum Tagesordnungspunkt 7 „Sachstand Nickelbelastung im Mülheimer Hafen“ der Sitzung des Umweltausschuss am 31.1.2011, TO öffentlich

Aus der Tagesordnung für die o.g. Sitzung geht hervor, dass ein Vertreter der Bezirksregierung zum Thema Belastung von Boden und Luft durch Nickel am Fallwerk Jost berichten wird. Wie aus der langen Vorgeschichte des Fallwerkes bekannt und auch kürzlich in der Presse berichtet, ist jedoch die Problematik wesentlich umfangreicher, sowohl was das Schadstoffspektrum als auch zusätzlich Lärmemissionen und Erschütterungen betrifft. Auch wurde in der Presse bereits darauf hingewiesen, dass davon auszugehen sei, dass der Fallwerksbetreiber mit erheblichen Auflagen und Investitionen zu rechnen habe, wenn er an diesem Standort weiterarbeiten will.

Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Bezirksregierung möge über den gesamten Themenkreis und die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie möglichen Auflagen berichten, insbesondere:

  • Welche Messergebnisse hinsichtlich Lärm (insbesondere auch neue Schrottschere), Erschütterungen, Feinstaub, Schwermetallbelastung von Boden, Luft und Grundwasser(Trinkwasserschutzgebiet) liegen bisher vor?
  • Welche Messungen sind geplant und an welchen Standorten?
  • Welche jeweilige Begründung gibt es für die Auswahl der Messstandorte?
  • Welche Auflagen sind geplant, mit welchen möglichen Verbesserungen für die angrenzende Wohnbebauung wäre zu rechnen?
  • Kann der Schutz des Grundwassers (Trinkwasserschutzgebiet) gewährleistet werden, auch im Hinblick auf die Altablagerungen?
  • Wieso hat die Aufsichtsbehörde zweieinhalb Jahre nicht mitgekommen, dass die neue, weitaus größere Schrottschere ungenehmigt betrieben wurde? Welche Genehmigung wurde warum nachträglich dennoch erteilt? Soll die Genehmigung verlängert werden? Wenn ja, mit welchen Auflagen?
  • Welche zusätzlichen Lärm- und Schadstoffbelastungen gehen von der neuen Schrottschere aus? Was soll zur Minderung der Belastungen getan werden?
  • Warum wurde bisher, seitens des Umweltamtes und des  Regierungspräsidenten nichts unternommen, obwohl die Belastungen teilweise seit  Jahren bekannt sind?

Mülheim, den 26.01.11

H. Godbersen, MBI-Vertreterin im Umweltausschuss