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Fallwerk wird verlagert – endlich nach jahrzehntelangem Kampf!

  • WAZ 3.6.14: „Politik stellt schon Forderungen zu Jost-Fläche – MBI fordert Korrektur städtebaulicher Fehler für Jost-Areal“ hier
  • „Umstrittener Schrottbetrieb zieht zum Hafen um – Mehr als vier Jahrzehnte lang haben Bürger in Speldorf dafür gekämpft, jetzt ist es offenbar soweit: Der emissionsträchtige Schrottbetrieb Jost ist mit der Stadt handelseinig über den Kauf eines Grundstücksdirekt am Hafen. Der komplette Betrieb soll umziehen.“ WAZ 30.5.14, der ganze Artikel hier

Das Vielfach-Skandal-Fallwerk Jost guinnessbuchverdächtig!?

Verlagerung des hochgradig unverträglichen Schrottwerks ist die einzig sinnvolle Lösung, nur muss die Stadt Mülheim dies auch wollen und sich damit befassen!

Bekanntlich hat der RP Düsseldorf im Jan. nach sehr langem Zögern die Betriebserweiterung mit der einst illegal aufgestellten viel größeren Schrottschere nicht genehmigt, weil eine Reduktion der von der Anlage ausgehenden schädlichen Nickelemissionen auch langfristig nicht erkennbar war. Gegen den Bescheid hat Jost nun Klage beim OVG Münster eingelegt. Gleichzeitig hat die Firma beim VG Düsseldorf per Eilentscheidung den Abbau der Messstelle 001 erwirkt, weil die Ergebnisse manipuliert sein könnten. Wie bitte? Man glaubt es kaum! Seit 2002 wurden an dieser Messstelle 001 kontinuierlich drastisch erhöhte Giftstoffwerte gemessen, die bei der Schrottverarbeitung unter freiem Himmel auch nicht gerade zufällig sind! Wie man über 1 Jahrzehnt lang Messergebnisse mit ppm-Werten für Nickel, Chrom, Blei oder Cadmium gezielt manipulieren könnte, erschließt sich dem Laien ebensowenig.

Unabhängig davon ist es bereits bedenklich, wenn man vom Autobahnkreuz Kaiserberg über die Hauptausfallstr. Weseler Str. zur Stadt Mülheim fährt und mitunter mehrere LKW mit Schrott vor dem Werk auf der Straße warten und den Verkehr blockieren und gefährden. Regelrecht absurd aber ist es, wenn man dann auch noch bei Sonnenschein oder selbst Regen vom Werk aus mit Wasser besprüht wird. Das passiert an mehreren Stellen auf dem Gelände, um die Giftstoffemissionen in der Luft zu reduzieren. Über die Hälfte der Menschheit hat kein sauberes Wasser und hier wird mehrfach teuer gereinigtes Wasser versprüht, um Messergebnisse aufzubessern.

Unglaublich! Eine irrwitzige Verschwendung!

Seit Jahrzehnten geht das nun so oder ähnlich, egal ob zum höllischen Lärm, zur Erschütterungsproblematik, zur Verseuchung des Bodens im Wasserschutzgebiet und nun zur Emission von Giftstoffen in die Luft: Irgendwie wird immer ein Weg gefunden, diesem am Rande der Wohnbebauung und an der Nahtstelle zwischen Gewerbegebiet und den Stadtteilen Speldorf und Broich völlig unverträglichen Werk den Bestand zu sichern. Zigtausende Beschwerden und Messungen, Berge von Gutachten, etliche Gerichtsverfahren uswusf.:

Kurzum: Das Fallwerk Jost ist vielfach prädestiniert für das Guinnessbuch der Rekorde!

Dass der Mülheimer Stadtrat im Herbst letzten Jahres den MBI-Antrag zur Bekräftigung des Verlagerungsbeschlusses von 1992(!) niederstimmte, war ohne Zweifel ein wichtiger Mosaikstein für die folgenden absurden Ereignisse! Der MBI-Antrag ist nachzulesen hier

Die schier endlose Fallwerk-Saga schreibt nun zwar vorerst die nächsten Kapitel auch noch vor Gericht. Dennoch: Es ist überfällig, endlich die Verlagerung anzugehen, nicht nur zum Schutz der Anwohner und der Umwelt im Wasserschutzgebiet. Auch städtebaulich bedeutet das Werk an diesem Standort eine Blockade und einen Gefahrenherd, nicht zuletzt auch wegen der Hochschule Ruhr-West, die sich unweit davon gerade im Bau befindet.

Nur muss auch die Stadt Mülheim die Umsiedlung auch wollen und sie auch zur Chef(innen)sache machen! Der Jahrzehnte lang nun praktizierte Verweis der Stadt auf den RP oder andere Landesbehörden führt nicht mehr weiter!

Mehr in den beiden RP-Pressemeldungen weiter unten

Mehr zu den Vielfachbelastungen durch das skandalöse “Fallwerk”

  • Aug. 13: „Den gravierenden Fehler Standort “Fallwerk” Jost, Weseler Straße, endlich korrigieren! Fallwerk-Saga, Teil 1 und 2“ hier
  • NRhZ Nr. 241 vom 28.8.13: “Gravierender Fehler bei der Standortzulassung eines Werks in Mülheim – Die Fallwerk-Saga, Teil 1″ als pdf-Datei (54 KB)
  • WAZ 29.6.13: “Erschreckende Nickel-Werte an Mülheimer Spielplatz Hofackerstr.” hier
  • WAZ 5.4.13: “Weiter Alarmstufe Rot am Hafen” hier
  • WAZ 3.12.12: “Fallwerk: Schadstoff-Konflikt spitzt sich zu” hier
  • 29.11.12: xtranews: “Fallwerk Jost, Weseler Str.: RP lehnt Akteneinsicht ab und verharmlost in unverantwortlicher Weise die hohen Giftstoffwerte rund um das Werk!” hier
  • Nov. 12: Fallwerk Jost: Es reicht! Akuter Handlungsbedarf für RP und Stadt! hier
  • “Jost-Verlagerung nach Krefeld im Gespräch!” (WAZ vom 2.10.12)
  • “Betreiber gibt Fallwerke auf – Recycling-Unternehmen RRD will Standort Mülheim aufgeben” (WAZ vom 21.8.12)
  • Aug. 12: Fallwerk Jost nach Krefeld? Endlich und hoffentlich! Hoffnungsschimmer für Speldorf! hier
  • Juni 12: MBI-Flugblatt: “Die Fallwerk-Saga – eine Schande für Stadt und Land!” als pdf-Datei (85 KB)
  • Mai 12: MBI-Antrag, Fallwerk-Genehmigungen nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen hier
  • WAZ-Artikel vom 15.6.12: “Leben ist unerträglich” hier
  • März 12: “Das gesundheitsgefährdende Fallwerk ist auch schädlich für die Stadtentwicklung!” hier
  • Okt. 11: Vertrag zwischen dem RP Düsseldorf und dem Fallwerk Jost, Weseler Str., über die “Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung der Anlage an den Stand der Technik” als pdf-Datei (31 KB)
  • Aug. 11: Fallwerk Jost in Speldorf: neue Messwerte – neue Auflagen? hier
  • Feb. 11: Endlich Bewegung beim Fallwerk Jost in Speldorf? hier
  • Nov. 10: MBI-Hilferuf an Umweltminister Remmel wegen des Dauer-Umweltskandals Fallwerk Weseler Str. im Wasserschutzgebiet und am Rande der Wohnbebauung als pdf-Datei (36 KB)
  • Aug. 10: “Speldorfer Dschungelgeschichten”: Der schöne und preisgekrönte “Dschungel”spielplatz an der Hofackerstr. am Fallwerkrand in Speldorf in heikler Lage und mit bedenklicher Vorgeschichte hier
  • Juli 10: Vorgeschichte des Mehrfachskandals Fallwerk Jost in Speldorf hier
  • Juni 10: Skandalwerk Knall- und Fallwerk Weseler Straße hier

RP-Pressemitteilung Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.02.2014

Die Firma Paul Jost GmbH in Mülheim hat gegen die Ablehnung ihres Genehmigungsantrages Klage beim OVG Münster eingelegt

Die Firma Paul Jost GmbH hat am 27.01.2014 beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf eingelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Antrag der Firma Paul Jost GmbH zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung und Behandlung von Schrotten nach umfassender Prüfung abgelehnt.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Firma Paul Jost GmbH und der Bezirksregierung Düsseldorf bleibt für die Dauer des Klageverfahrens wirksam. Das bedeutet, dass die Schrottschere mit der bisherigen Leistung weiter betrieben werden können und die Fallwerke derzeit nicht wieder in Betrieb gehen dürfen.

RP-Pressemitteilung vom 20.02.2014

Schwermetallmessungen im Staubniederschlag bei der Firma Paul Jost GmbH in Mülheim

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilverfahren der Firma Paul Jost Recht gegeben, da eine kontinuierliche Überwachung der Firma, die nicht konkret anlassbezogen ist, nicht vom geltenden Recht gedeckt sei. Somit ist aus juristischen Gründen eine Aufrechterhaltung der Messstelle nicht möglich und die Bezirksregierung musste ihre Anordnung zurück nehmen.

Das LANUV wird die Messstelle Ende Februar 2014 abbauen.

Zur Messung der Schwermetallbelastung im Mülheimer Hafen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Staubmessstellen an exponierten Stellen im Hafen aufgestellt. Eine Messstelle (MÜHA001) steht direkt am Werksgelände der Paul Jost GmbH auf der Wiese eines Wohnhauses. Das Grundstück, auf dem die Messstelle steht, gehört ebenfalls der Paul Jost GmbH.

Da die Messstelle frei zugänglich ist und die Messwerte trotz der ergriffenen Staubminderungsmaßnahmen am Anfang des Jahres 2013 gestiegen sind, vermutete die Paul Jost GmbH eine Manipulation der Messungen durch Dritte. Aus diesem Grund hatte die Firma die Bezirksregierung aufgefordert, die Messstelle umgehend zu entfernen.

Weil sowohl das LANUV als auch die Bezirksregierung Düsseldorf es als sinnvoll ansehen, dort weiterhin zu messen um Hinweise auf Staubemissionen des Anlagenbetriebs zu erlangen, wurde die Duldung der Messstelle gegenüber der Firma angeordnet. Diese Anordnung kann nach der Gerichtsentscheidung nicht weiter bestehen bleiben.

Die großräumige Kontrolle der Staubniederschlagswerte und damit verbunden der Schwermetallbelastung wird durch eine neue Ersatzmessstelle (MÜHA016), die das LANUV in Hauptwindrichtung auf einem entfernteren Nachbargrundstück zur Fa. Paul Jost GmbH aufgestellt hat, sichergestellt.