Mülheim a.d. Ruhr, den 12. Dezember 2017
An die Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Zu Händen Frau Regierungspräsidentin Radermacher
Frau Bork-Galle, Dezernat Finanzaufsicht
Herrn Vollstedt, Dezernat Verkehr
Sehr geehrte Frau Radermacher,
sehr geehrte Frau Bork-Galle,
sehr geehrter Herr Vollstedt,
wir schicken Ihnen hiermit unsere Stellungnahme zu den überfälligen Haushaltsbeschlüssen der Stadt Mülheim. Weil wir der festen Überzeugung sind, dass die unten aufgeführten Maßnahmen 7 und 8 in der Form entweder nicht zulässig sind (Etatsanierung über höhere Abwassergebühren) oder kontraproduktiv sind (Stilllegung Kahlenbergast der StraBa-Linie 104), wären wir dankbar für eine möglichst baldige Stellungnahme von Ihnen als Aufsichtsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Anlage: MBI-Stellungnahme und Presserklärung vom 6.12.17, weiter unten oder z.T. nachzulesen in „Genehmigungsfähige Etats 2017+18? Nicht wirklich“ hier
16 Mio. Rückzahlung bei Stilllegung StraBa-Kahlenbergast der 104! Etatsanierung eine Farce!?
Hätte man nur auf die MBI gehört …..
Noch bevor die Aufsichtsbehörde auf den MBI-Brief vom 12.12.17 (s.u.) antworten konnte, ist bereits in der WAZ vom 18.12. zu lesen, dass die MBI zumindest in dem Punkt mit der am 7.12. im Rat von SPD, CDU und Grünen beschlossenen Stilllegung des Kahlenbergasts der 104 zu 100% richtig lagen (Anm.: FDP und BAMH als vehemente Straßenbahngegner hätten dem gerne zustimmen wollen, doch das Mülheimer Kenia-Bündniss ließ keine Einzelabstimmung über ihren „Spar“katalog zu). “Land will jeden Förder-Cent zurück“, nachzulesen hier, lautet die WAZ-Überschrift und die RP`in wird so zitiert: „Die Bewilligungsbehörden … dürfen auf diese Ansprüche nicht verzichten“. Genau das hat der MBI-Sprecher im Rat auch gesagt und darauf hingewiesen, dass RP-Vertreter genau das bereits zweimal in Sitzungen des Mobilitätsausschusses hier vor Ort unmissverständlich dargelegt hatten.
Doch auf die MBI will ja in Mülheim niemand hören, auch die lokale WAZ nicht. Doch egal.
Nun ist genau das eingetreten, was die MBI beim nachträglichen Haushaltsbeschluss am 7.12. vorhergesagt haben. Bereits alleine die beschlossene „Spar“massnahme mit dem Kahlenbergast würde 16 Mio. kosten und soll 800.000 € pro Jahr einsparen, d.h. in 20 Jahren wäre (ohne Zinsen) +/- Null erreicht, ganz unabhängig von dem großen Schaden für den Personennahverkehr. Was nun mit den beiden noch zu genehmigenden Haushalten 2017 und 2018 (inkl. der 31 Mio. Stärkungspaktmittel) passieren wird, die ja wiederum nicht gelten können wie beschlossen, das steht noch in den Sternen! Vielleicht wird auch der Aufsichtsbehörde klarer, dass sie bei dem Mülheimer Dilettantenstadel womöglich nicht an einem Sparkommissar vorbeikommt, so ungern sie das auch machen möchte.
Das gesamte Mülheimer Etatdesaster kann nicht mehr nur unter Milchmädchen-Rechnung geführt werden, sondern als ……….(da fielen einem diverse Ausdrücke ein) und alles trotz deutlicher Ansagen der MBI in 2 bzw.3 Ratssitzungen in Okt. und Dez. von ca. 17 Stunden Gesamtdauer. Mehr auch in
- 21.6.17: Mülheim bald ohne Sonderbehandlung aus Düsseldorf? hier
- 4.5.17: Metropole Ruhr – beim ÖPNV voll aus der Spur? hier
MBI-Stellungnahme und Presserklärung vom 6.12.17
z.T. nachzulesen auch in „Genehmigungsfähige Etats 2017+18? Nicht wirklich“ hier
Um die Haushaltslöcher 2017 und 2018 zu stopfen, wurde folgendes als gemeinsamer Antrag von SPD, CDU und Grünen im Mülheimer Stadtrat am 7.12. beschlossen:
- Veräußerung von Grundstücken, was 2018 ca. 200.000 € (zusätzlich zu bereits 1 Mio. € bisher) und in jedem Jahr von 2019 bis 2023 jeweils 500.000 € für die Stadtkasse bringen soll
- Abschaffung des PDGI (Gleichstellungs-)Ausschuss und Halbierung der doppelten Extra-Zulagen für den Ausschussvorsitzenden Betriebe-/Wirtschaftsausschuss (6000 €) spart jährlich 14.500 €
- 10.000 € Zuschüsse weniger jährlich für die Weißen Nächte am TAR
- Ab 2020 die Öffnungszeiten der Stadtteilbibliotheken zu verkürzen soll jährlich 110.000 € sparen
- Bei der Umsetzung der Baumschutzsatzung sollen in 2018 9300 € einspart werden, ab 2019 jährlich 9.305 €, was auch immer damit gemeint sein kann
- Die Klimaschutzinitiative erhält für Personal 2018 47.800 € weniger, ab 2019 jährlich 95.000 € weniger
- Aufschlag von 0,5% auf den Zinssatz kalkulatorische Zinsen zur Errechnung des Gebührenbedarfs beim Abwasser soll dem Etat der Stadt in 2018 mit ca. 301.000 €/2019 mit ca. 602.000 €/2020 mit ca. 904.000 €/2021 mit
ca. 753.000 €/2022 mit ca. 602.000 € und 2023 mit 105.000 € zugute kommen - Aufgabe des Kahlenbergasts der StraBa-Linie 104, was jährlich 800.000 € Einsparung bringen soll
- Der im Juli beschlossene 10 Minuten-Takt der Linie 102 von 6.30 bis 10.00 Uhr soll um 1 Stunde verkürzt werden, wodurch ab 2018 jährlich 50.000 € eingespart werden sollen
- Personalkostenreduzierung von 250.000 € in 2018/400.000 € in 2019 und jährlich weitere 700.000 € in den Jahren 2020 bis 2023
Den Hauptbatzen an Einsparung mit jährlich 4,6 Mio. € soll aber die Verwaltungsmaßnahme Personaleinsparung erbringen
Von den 115 GPA-Vorschlägen wurden bisher 707.094 € beschlossen; hinzu kommen 41.617 € als separate OB-Entscheidung bzgl. GPA-Maßnahmen.
Ganz unabhängig von der Frage, ob mit diesen Sparmaßnahmen und –nähmchen ein genehmigungsfähiger Haushaltssanierungsplan für 2017 und gleichzeitig für 2018 zumindest auf dem Papier ermöglicht wird, haben die MBI sich dem obigen Maßnahmenkatalog nicht anschließen können, weil u.E. bereits alleine die Punkte 7. und 8. zur Haushaltssanierung untauglich sind!
Zu 7.
Eine Erhöhung des Gebührenbedarfs durch höhere kalk. Zinsen rechtfertigt zwar höhere Abwassergebühren, doch dürfen die Mehreinnahmen nicht zur Haushaltssanierung eingesetzt werden, sondern müssen in dem separaten Gebührenhaushalt zugute kommen. Dieser muss jährlich kostendeckend errechnet und aufgestellt werden. Werden also durch höhere kalk. Zinsen mehr Gebühren eingenommen, müssen die Mehreinnahmen, sofern nicht bei der Abwasserbeseitigung benötigt, im folgenden oder spätestens in den folgenden 3 Jahren beim Gebührenbedarf gutgeschrieben werden.
Zu 8.
Der Kahlenbergast der heutigen 104 war bis zur Stilllegung des Nordasts der 110 Teilstück der Linie 112, wofür es ca. 90 Mio. Fördermittel gab, als die Linie zum CentrO und weiter bis Sterkrade neu gebaut wurde. Ebenso gab es beträchtliche Fördermittel als „Beschleunigung der Linie 110“, womit das Verkehrsprojekt „Ruhrbania Baulos 1“ großenteils finanziert wurde, da neben der Herausnahme von Ruhr- und Friedrich-Ebert-Str. aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen auch die Begradigung der vorherigen Kaufhofumfahrung und die neue Zentrale Haltestelle dazu gehörten.
Unabhängig von dem dauernden Nummern-Ändern der StraBa-Linien müssen auf jeden Fall Fördergelder in zweistelliger Millionenhöhe zurückgezahlt werden, wenn auch noch der Kahlenbergast aus dem Netz genommen wird. Bereits zweimal waren Vertreter des RP im Mobilitätsausschuss und haben genau dies unmissverständlich klar gemacht. Auch in den inzwischen 5 verschiedenen Gutachten in wenigen Jahren, alle zur Mülheimer ÖPNV-Zukunft, mussten alle zugestehen, dass bei weiteren Streckenstilllegungen von StraBa-Linien in Mülheim beträchtliche Rückzahlungen an Fördergeldern unvermeidlich sein werden. Die letztendliche Genehmigung der Stilllegung des Styrumer Asts der 110 war bereits ein recht großzügiges Zugeständnis der Bewilligungsbehörde und sie erfolgte unter der ausdrücklichen Bedingung, dass insbesondere der Kahlenbergast im Netz erhalten bleiben muss.
Auch die Veräußerung von Grundstücken im Wert von ca. 3 -4 Mio. € über die Jahre ist bis dato relativ substanzlos. Es sei denn, man denkt dabei bereits an den Verkauf des VHS-Grundstücks in der MüGa oder an andere der wenigen, noch verbliebenen „Sahne“grundstücken der Stadt. Auch dabei wird sich zeigen, dass die Stadt in der Gesamtrechnung immer deutlich mehr Geld als Vorleistung erbringen muss, als die Verkaufserlöse selbst der wertvollsten Grundstücke bringen. Hier sollte das finanzielle Desaster mit den Ruhrbania-Grundstücken eigentlich abschreckendes Beispiel genug sein.