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Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt unzulässig? Mitnichten!

  • 10. Mai: Fahrradfrühling auf der Schleuseninsel und “fair flair” – Umweltmarkt von 11 bis 18 Uhr in den Ruhranlagen zwischen Schloßbrücke und Schleuseninsel mit Unterschriftenlistesammlung zum Bürgerbegehren
  • 13. Mai: Großes Stadtfest “Mülheim Mittendrin” in der Innenstadt, auch mit Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren
  • 16. Mai: Veranstaltung zum Bürgerbegehren “Erhalt unserer VHS in der MüGa” ab 19 Uhr im Caruso, dem Restaurant an der Stadthalle, u.a. mit dem Architekten Dietmar Teich, der nicht nur seinerzeit das VHS-Denkmal erschuf, sondern auch angeboten hat, auf seine Kosten ein Sanierungsgutachten für die Stadt erstellen zu lassen.

VHS-Luftbild„Die Stadt“ – wer auch immer das genau ist oder sich als solches ansieht – hat also das vorbeugende Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ geprüft und als unzulässig bewertet. Laut Rechtsdezernent richte sich das Begehren gegen den Ratsbeschluss vom 7. Dezember und sei deshalb verfristet, weil in dem Fall die notwendigen 6700 gültigen Unterschriften bis zum 7. März hätten eingereicht sein müssen. Doch auch er gibt zu:  „Das Bürgerbegehren richtet sich zwar nicht ausdrücklich gegen diesen Ratsbeschluss, aber in der Wirkung schon“, so der Stadtdirektor in der WAZ. Außerdem gibt die Stadt als Kostenschätzung 16 bis 20 Mio. € an. Nach Gesetzeslage ist die Stadt verpflichtet, vor Start eines Bürgerbegehrens eine solche Schätzung abzugeben, ohne darf die Unterschriftensammlung neuerdings nicht begonnen werden. Diese Kostenschätzung „der Stadt“ ist völlig aus der Luft gegriffen und hochgradig unseriös. Der ursprüngliche Architekt Herr Teich schätzte nach Akteneinsicht die Kosten für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen auf ca. 2 Mio. €. Er bot zudem an, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten durch das renommierte Büro Pfeiffer selbst zu tragen, doch die Stadt schlug sein Angebot barsch aus und verweigerte kategorisch jeden Zutritt zum Gebäude für jeden unabhängigen Experten oder Gutachter.

Das Bürgerbegehren ist sehr wohl zulässig!

Das BürLogoBürgerbegehrengerbegehren als Notbremse gegen die Zerstörung des VHS-Denkmals will die Stadt nicht daran hindern, wie am 7. Dez. beschlossen ein weiteres sauteures, überflüssiges Gutachten in Auftrag zu geben (wovon es in den letzten Jahren etliche gab, alleine 5 zum ÖPNV). Daran könnte und müsste eigentlich die Düsseldorfer Finanzaufsicht die finanziell bereits abgestürzte Stadt Mülheim hindern.

Das Bürgerbegehren will die Stadt dagegen daran hindern, das VHS-Grundstück verscherbeln zu wollen. Das wurde im Dez. logischerweise nicht beschlossen, weil offiziell nicht erlaubt. Also kann dazu ein Bürgerbegehren sehr wohl vorbeugend eingreifen. Ferner will das Bürgerbegehren erreichen, dass „die Stadt“ ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Erhaltung des einzigartigen Denkmals, welches die VHS in der MüGa laut Expertise der LVR-Denkmalbehörde darstellt, nachkommt. In überzeugender Weise beschreibt die Expertise, dass dieses architektonisch gelungene Bauwerk auch und nicht zuletzt eine fast optimal gelungene Lösung ist in ihrer Funktionalität als Volkshochschule und vorbildlicher Bereitstellung auch von Möglichkeiten für die Stärkung von Demokratie und Identifikation mit der Heimatstadt. Von daher ist es folgerichtig, dass das Bürgerbegehren vorbeugend auch die Erhaltung des Denkmals sowohl in der Bausubstanz als auch in seiner Funktionalität absichern will. Von beidem ist in dem Ratsbeschluss vom 7. Dez. ebenfalls nicht die Rede aus guten Gründen heraus. Aus all dem ergibt sich, dass das Bürgerbegehren sich nicht gegen den Ratsbeschluss richtet, sondern genau das verhindern will, was in dem Ratsbeschluss vielleicht im Hinterkopf mitschwang, aber nicht ausgesprochen oder gar beschlossen werden durfte. Deshalb ist das Bürgerbegehren auch zulässig, was auch der Verein „Mehr Demokratie“ vorab ausdrücklich bestätigte.

Die versuchte VHS-Zerstörung – ein Riesenskandal ohne Rücksicht auf Verluste?

Soweit der Stand der Dinge, was bzgl. des Demokratieverständnisses „der Stadt“ zwar schockiert, aber in der gesamten Abfolge der versuchten systematischen Zerstörung der VHS in dem denkmalgeschützten Gebäude auf dem Sahnegrundstück am MüGa-Rand nicht wirklich überrascht.

  • Die überfallartige Schließung kurz vor der Bundestagswahl mit der Begründung von angeblich neu bemerkten Brandschutzmängeln, die aber alle bereits seit 2012 gutachterlich verbrieft bekannt waren, war ein Husarenstreich sondergleichen.
  • Die folgende monatelange Bewachung des Gebäudes durch einen Wachdienst für 6000 €/Woche gegen jedwede evtl. Besichtigung oder Begutachtung durch stadtunabhängige Fachleute sprach Bände
  • Auch die strikte Weigerung, die seit mindestens 2012 wissentlich notwendigen Brandschutzmaßnahmen durchzuführen, belegt, dass „die Stadt“ unter keinen Umständen bereit war, das Gebäude auf absehbare Zeit nutzen zu wollen, schon überhaupt nicht als VHS. Dafür nahm man auch in Kauf, dass die Erfüllung der Pflichtaufgabe Volkshochschule in Mülheim nur noch rudimentär möglich war und in der Folge die vorher vorbildlichen Mülheimer VHS-Aktivitäten auf einen Bruchteil schrumpfen mussten, was sogar die Zuschussfähigkeit z.T. gefährdete.
  • Zur scheinbaren Legitimierung dieses VHS-Zerstörungskurses ließ dann die Verwaltung die Ratsmehrheit am 7. Dez. einen scheinheiligen Prüfauftrag abnicken, dessen Ergebnis ohnehin feststand und deutlich aus der Beschlussvorlage hervorging, dass nämlich die VHS im Denkmal an der MüGa nie mehr wieder in Betrieb gehen können solle. Dazu verkündete die Verwaltung, dass eine Brandschutzsanierung mindestens 5 Jahre dauern würde, später wurde sogar von 10 oder gar 15 Jahren gefaselt.
  • Um weiter Fakten gegen eine zukünftige Wiedernutzung der VHS zu schaffen, ließ man den Rat im Februar über die Anmietung von Ersatzgebäuden als Interimslösung abstimmen. Die von der Verwaltung präferierte ehemalige Gagfah-Zentrale in Broich war nicht nur vom Gebäude her wenig geeignet, sondern auch noch deutlich teurer als das umgebaute ehemalige AEG-Gebäude an der Aktienstraße. Notgedrungen mussten Verwaltung und Ratsmehrheit daher umschwenken. Das tat man, nicht ohne aus der in der Ratsvorlage vorgesehenen Anmietungszeit von 5 Jahren mal eben 10 Jahre zu machen mit nur noch Ausstiegsoption nach mind. 5 Jahren.
  • Weil die von der Verwaltung willkürlich von 6000 qm in der VHS an der MüGa auf zukünftig angeblich nur noch benötigte 3200 qm als VHS-Fläche im Gebäude Aktienstr. zumindest vorerst nicht vorhanden sind, wurde beschlossen, zusätzlich auf der Schloßstr. Ca. 1200 qm im ehemaligen C&A-Gebäude anzumieten, wo heute im EG Cafe Alex ist. Wie sich dann Mitte April herausstellte, kam das nicht zustande, weil der Vermieter keine Sprachkurse für Zuwanderer in dem Gebäude haben wollte. Das wusste anscheinend im Feb. niemand. Diese Kurse sollen nun an die ehemalige Hauptschule Bruchstr., wo heute mind. 6 reine Flüchtlingsklassen untergebracht sind, die dann demnächst zumindest teilweise woanders im Stadtgebiet untergebracht oder aufgeteilt werden.
  • Zu allem Überfluss verkündete der Kämmerer der hochgradig überschuldeten Stadt am 20. April, dass nun für 900.000 € ein Gutachten im Sinne des Ratsbeschlusses vom 7. Dez. ausgeschrieben werde trotz Haushaltssperre und bereits erkennbar nicht genehmigungsfähigem Haushalt 2018.
  • Und nun, 4 Tage später die Kostenschätzung „der Stadt“ zwischen 16 und 20 Mio. €, völlig aus der Luft gegriffen und hochgradig unseriös. Der ursprüngliche Architekt Herr Teich schätzte nach Akteneinsicht die Kosten für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen auf ca. 2 Mio. €. Er bot zudem an, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten durch das renommierte Büro Pfeiffer selbst zu tragen, doch die Stadt schlug sein Angebot barsch aus und verweigerte kategorisch jeden Zutritt zum Gebäude für jeden unabhängigen Experten oder Gutachter.

Aus alledem wird eines überdeutlich:
„Die Stadt“ will mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf Verluste das abrupt leer gezogene VHS-Gebäude solange vor sich hin gammeln lassen, (wenn nicht sogar das Gammeln selbst zu beschleunigen), bis eine Abrissgenehmigung für dieses Denkmal möglich sein wird. Wenn sehr wichtige städtische Aufgaben wie Weiterbildung und Integration der vielen Zuwanderer dabei schweren Schaden erlitten haben und weiter erleiden, so wird das anscheinend als „Kollateralschaden“ angesehen bei dem unausgesprochen „wichtigeren“ Ziel, das hoch attraktive Grundstück in der MüGa in Zukunft vermarkten zu können.

Für das unfassbar kaltschnäuzige Umspringen „der Stadt“ mit den über 5000 Kursteilnehmern und die richtig schäbige Behandlung der meisten der über 200 ehemaligen VHS-Dozent/innen muss man sich als Mülheimer/in regelrecht schämen.

Darüber aber, dass die mit Abstand beste, billigste und sinnvollste Alternative darin bestanden hätte, die real existierende VHS endlich zu sanieren und spätestens zum Sommer wieder ganz und vollständig in Betrieb zu nehmen, darüber spricht kaum noch jemand. Unsere davor gut funktionierende, einzigartige VHS in der MüGa ist einfach von „der Stadt“ für tot erklärt worden, und zwar ziemlich skrupellos. Viele Bürger/innen sehen das anders.

Beim 3. Versuch in weniger als 4 Jahren, diese VHS vom MüGa-Standort weg zu bekommen, haben Verwaltung und evtl. auch eine Mehrheit der Politik dieses Mal anscheinend alles von längerer Hand geplant und vermeintlich taktisch klug eingestielt. Dazu gehört eben auch die Erklärung, das Bürgerbegehren sei unzulässig.

Die Stadt“, die seit vielen Jahren von einem Finanzabenteuer ins nächste taumelt, hat es trotz günstigerer Voraussetzungen als in den meisten anderen Ruhrgebietsstädten „geschafft“, Spitzenreiter in der NRW-Pro-Kopf-Verschuldung zu werden und als einzige Stadt weit und breit sogar eine sogar bilanzielle Überschuldung, d.h. negatives(!) Eigenkapital von bereits weit über 500 Mio.€, aufzutürmen. Das VHS-Abenteuer ist nicht nur der nächste Sargnagel, sondern um im Bild zu bleiben bereits eher eine Grabplatte.

Das ganze ist ein Riesenskandal und vor allem SPD und Grüne sollen nicht glauben, dass alles in wenigen Jahren vergessen sein wird. Eine Stadt sollte sich nicht die Methoden und taktischen Manöver von Immobilienspekulanten zu eigen machen!