Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Textbausteine für einen Widerspruch gegen die unverhältnismäßige Mülheimer Grundsteuererhöhung

In Mülheim wächst weiter Widerstand gegen die Erhöhung der Grundsteuer um 39 Prozent. Auf der Internet-Plattform Openpetition wurde von Joscha Schröder eine Petition gestartet mit der einzigen Forderung: Wir fordern die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B von 39 %“. Bis Samstagabend hatten sich bereits die ersten 2200 Mülheimer/innen der Petition angeschlossen. Das ist sehr, sehr viel für die kurze Zeit! Es wäre sinnvoll, wenn möglichst noch viele mehr die Petition unterschreiben, auch wenn sie rechtlich keine direkte Bedeutung hat. Wer dies noch nicht getan hat, sollte es nachholen über

https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-beschlossenen-grundsteuererhoehung-in-muelheim-an-der-ruhr

  • Treffen am 22. Jan. zum Thema: Was tun zu der unverhältnismäßigen Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B? Einladung als pdf-Datei (411 KB). Bericht zur Bürgerversammlung in der Mülheimer Woche hier
  • Textbausteine für Widerspruchsschreiben zu Grundsteuerbescheid 2019 der Stadt Mülheim als doc-Datei (68 KB)
  • Demo für die Abänderung der Grundsteuererhöhung vor der Ratssitzung am 14.2.19 um 15 Uhr vor dem Rathaus und zugehöriger MBI-Ratsantrag hier

Mindestens genauso wichtig ist es allerdings, dass viele Eigenheimnutzer und Vermieter auch schriftlich Widerspruch bei der Stadt einlegen. Die ebenfalls betroffenen vielen tausende Mieter können das nicht, sie sollten aber ihre Vermieter zum schriftlichen Widerspruch auffordern.

GrundsteuerwachstumDie MBI haben außerdem für kommenden Dienstag, dem 22. Januar, um 19 Uhr inder Gaststätte „Alte Schilderhaus“ an der Südstraße eine Versammlung aller Interessierten und Betroffenen zu der unverhältnismäßigen Mülheimer Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer anberaumt. Thema: Was tun zu der unverhältnismäßigen Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B? Einladung als pdf-Datei (411 KB) . Bei der Versammlung sollen auch mögliche Aktivitäten diskutiert und koordiniert, sowie geeignete Widerspruchstexte besprochen werden.

Seit Tagen haben verschiedene Mülheimer/innen die MBI angesprochen, ob wir nicht eine Art Vordruck für Widersprüche gegen die unverschämte Grundsteuererhöhung bereitstellen könnten. Eigentlich wollten wir das bei dem Treffen am kommenden Dienstag im Schilderhaus genauer besprechen. Weil aber etliche aus unterschiedlichen Gründen heraus gedrängt haben, schicken wir hiermit vorab einen Vorschlag mit verschiedenen Textbausteinen zur Argumentation. Jede/r kann dann selbst überlegen, was ihm oder ihr wichtig erscheint bzw. was er/sie noch zusätzlich der Stadt mitteilen möchte als Begründung des Widerspruchs.

Anmerkungen zu den Widersprüchen:

  1. Die Grundsteuerbescheide wurden am 10. Januar verschickt und erreichten die meisten Grundstücks- oder Wohnungseigentümer wohl am 11. oder 12. Januar. Da die Einspruchsfrist 1 Monat beträgt, müssen die Widersprüche bis spätestens 10. Februar bei der Stadt eingegangen sein.
  2. Man kann das Widerspruchsschreiben als Brief, als Fax oder als e-mail an die Stadt schicken. Die Fax-Nr. ist 455-9999, e-mail-Adresse: info@muelheim-ruhr.de. Bei e-mail ist zu bedenken, dass auch diese mit Unterschrift versehen sein muss, genau wie Brief oder Fax auch. Man kann seinen Widerspruch auch im Amt selbst abgeben oder auch dort zu Protokoll geben. Die Abt. Gemeindesteuern befindet sich im 2. Stock des Rathauses, z.B. in Raum B 201.
  3. Mieter werden die drastische Erhöhung auch bezahlen müssen, weil der Vermieter die gesamte Grundsteuer weitergeben darf. Da aber nur die Eigentümer einen Grundsteuerbescheid von der Stadt erhielten, können auch nur sie Widerspruch einlegen. Mieter sollten deshalb ihre/n jeweiligen Vermieter auffordern, in jedem Fall Widerspruch einzulegen.
  4. Auch ein Widerspruch beinhaltet bei den Grundsteuerabgaben leider keine aufschiebende Wirkung, d.h. jede/r ist verpflichtet, zumindest die 1. Rate bis spätestens 15.Februar zu bezahlen.
  5. Die Stadt muss jeden einzelnen Widerspruch bescheiden. Sollte die Stadt die unzumutbare Erhöhungsorgie doch noch verringern oder gar gänzlich revidieren, so wäre die Stadt nur bei denen, die Widerspruch eingelegt haben, auch gesetzlich gezwungen, das zuviel gezahlte Geld zu erstatten oder zu verrechnen. Es empfiehlt sich deshalb, eine eventuell gegebene Einzugsermächtigung erst einmal zu widerrufen und auf jeden Fall nur Ratenzahlung durchzuführen.
  6. Falls jemand trotz der wahrscheinlich geringen Erfolgsaussicht gerichtlich gegen die Erhöhungsorgie vorgehen will, so kann er/sie dies erst gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid tun.

Im folgenden und als doc-Datei, aufzurufen unter Widerspruch Grundsteuer (68 KB), verschiedene Argumente oder Textbausteine für ein Widerspruchsschreiben an die Stadt.

An die Stadtverwaltung Mülheim
Fachbereich Finanzen / Team Gemeindesteuern

Am Rathaus 1

45468 Mülheim

 

Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsobjekt ………. Kassenzeichen: ………..
Hier: Erhebung eines Widerspruchs

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren o.a. Grundsteuerbescheid vom 10.01.2019 erhebe/n ich/wir Widerspruch.

Begründung:
2010 betrug der Hebesatz für Grundsteuer B in Mülheim 500% des Einheitswertes. Damit gehörte Mülheim im bundesweiten Vergleich bereits zur Spitzengruppe. 2011 wurde der Hebesatz auf 530% erhöht, 2013 auf 560% und ab 2015 auf 640%. Die Ratsmehrheit von SPD, CDU und Grünen beschloss nun im Dezember 2018, den Hebesatz ab 2019 auf 890%, also um sage und schreibe weitere 39%, zu erhöhen.

In weniger als 10 Jahren wurde also die Grundsteuer um 78% erhöht! Das trifft mich/uns als Eigenheimnutzer/Vermieter, wie in der Folge nahezu alle Mülheimer Mitbürger/innen auch.

Diese erneute Erhöhung der Grundsteuer auch noch in der Größenordnung von 39 % stellt eine Art sittenwidriger Wucher dar in Zeiten mit einer jährlichen Inflationsrate von ca. 2% und ähnlich niedrigen Steigerungen von Reallöhnen und –renten. Es ist ungerecht und unzumutbar, dass Fehlbeträge im städtischen Haushalt, die durch Fehlplanungen und Misswirtschaft in den vergangenen Jahren verursacht wurden, einzig durch die Bürger bezahlt werden sollen. Das ist nicht hinnehmbar und auf Dauer für das Allgemeinwohl und den Zusammenhalt der Gesellschaft kontraproduktiv.

Alleine z.B. durch Zins- und Währungsspekulationen ist der Mülheimer Bürgerschaft ein Schaden in mindestens zweistelliger Millionenhöhe entstanden! Kein Kämmerer, kein/e OB oder Politiker wurde dafür zur Rechenschaft gezogen und auch die Aufsichtsbehörde hat über Jahre eklatant versagt.

Im Vergleich aller deutschen Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohnern liegt unsere Stadt mit 890% Hebesatz inzwischen nur noch hinter Witten mit 910 %, ein absolut beschämender „Spitzenplatz“! Den niedrigsten Hebesatz hatte übrigens bisher Ingelheim am Rhein (Rheinland-Pfalz) mit 80 %.

Mülheims Finanzmisere hat sich über Jahre durch folgenschwere Fehlentscheidungen und anhaltende Misswirtschaft aufgetürmt, so dass unsere im Ruhrgebietsvergleich bisher eher begünstigte Stadt mit 11.320 € Verschuldung pro Kopf NRW-weit unangefochten am schlechtesten dasteht trotz geringerer sozialen Probleme als in vielen Nachbarstädten. Mülheim hat nämlich hauptsächlich ein Ausgabenproblem und dies gilt es zu lösen. Der völlig überzogene Hebesatz stopft erneut durch Erhöhung der Einnahmen zwar kurzfristig Löcher, wenn überhaupt, löst aber die Probleme nicht. Mülheim wird vielmehr dadurch noch unattraktiver.

Es darf keine Tabus und „heilige Kühe“ geben bei dem Versuch, die Ausgaben zu reduzieren. Auch in der ernsthafteren Kooperation und Fusionierung von Aufgaben mit den Nachbarstädten liegt nicht nur ein riesiges Potenzial zur Ausgabenreduzierung, sondern gleichzeitig zu erhöhter Effizienz. Das Riesen-ÖPNV-Problem zeigt dies überdeutlich, auch weil seit Jahren außer immer neuen, teuren Gutachten wenig Zukunftsweisendes geschah.

Die Mülheimer Erhöhungsorgie um 39% bei der Grundsteuer B ist umso bedenklicher, weil nach wiederholtem Verfassungsgerichtsurteil die Bundesregierung verpflichtet ist, in 2019 das bisherige Modell mit den Grundsteuermessbescheiden (Einheitswerten) für Immobilien grundlegend zu ändern. Da sich dann auch die Bemessungsgrundlagen für die Stadt verändern werden, auf die der kommunale Steuersatz angewendet wird, wird der bundesweite Spitzenwert von 890% viele Mülheimer, Eigenheimnutzer wie Mieter, möglicherweise noch härter treffen als die momentane, bereits unverhältnismäßige Erhöhung.

Was mit der Grundsteuerreform auf die Bundesbürger zukommen wird, weiß noch niemand so genau. Nur eines aber scheint gewiss: Die Grundsteuerreform wird uns in Mülheim besonders betreffen und nicht wenige besonders hart, sofern die Stadt bei ihrem unsozialen Beschluss von Dezember bliebe!

Die im Dezember 2018 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ist absolut unverhältnismäßig sowohl im Vergleich zu den Vorjahren, als auch zu anderen Kommunen in NRW, von bundesweiten Vergleichen ganz zu schweigen.

Mit der Erhöhung der Grundsteuer B in der geforderten Höhe bin/sind ich/wir nicht einverstanden!

Es muss andere Mittel geben, den Haushalt zu sanieren!

Ich/wir fordern, dass die unverhältnismäßige Erhöhung des Hebesatzes auf „rekordverdächtige“ 890% wieder rückgängig gemacht wird oder zumindest deutlich reduziert wird. Soviel Respekt und Rücksichtnahme sollten die Mülheimer/innen von ihren Vertretern in Rat und Verwaltung erwarten dürfen, dass diese einen schwerwiegenden Fehler auch wieder korrigieren!

Sollte ein Verzicht oder eine Reduzierung der Erhöhung beschlossen werden, bitte/n ich/wir darum, dies mit den bereits  eingezahlten Grundsteuerbeträgen zu verrechnen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)