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Grundsteuerreform macht Mülheimer Erhöhung des Hebesatzes unverantwortlich!

Aufruf zur Demo am 14. Feb. gegen die Grundsteuererhöhung in Mülheim

Der Unmut in weiten Teilen der Mülheimer Bevölkerung ist groß. Dennoch ist die Mülheimer Grundsteuererhöhungsorgie bei der größten Gruppe der Betroffenen, den Mietern, noch nicht richtig angekommen. Bisher hat sich auch noch kein Mieterschutzverein dazu öffentlich geäußert. Haus&Grund hatte bereits im Dezember sein Entsetzen bekundet und jetzt hat auch der „Kreisverband Mülheim im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.“ in einer Presseerklärung (siehe Anhang) dargelegt, warum er die Grundsteuererhöhung in diesem Ausmaß für grundverkehrt und schädlich für unsere Stadt einschätzt, auch weil es Wohnen noch mehr verteuert. Das kurze Anschreiben des Verbandes weiter unten.

DemoaufrufBereits über 7000 Mülheimer/innen haben die online-Petition zur Rücknahme der Grundsteuererhöhung unterschrieben, was enorm viel ist. Außerdem ist für Do., dem 14. Feb., um 15 Uhr auf dem Rathausmarkt eine Kundgebung gegen die Grundsteuererhöhungsorgie angemeldet. Aufruf in DIN A4 als pdf-Datei (607 KB) und Aufruf 2x Din A5 als pdf-Datei (694 KB). Die MBI haben zudem den Antrag für die Ratssitzung am 14. Feb. im Anschluss an die Kundgebung gestellt, den Beschluss zur Grundsteuererhöhung zurückzunehmen und zum Hebesatz von 640% zurückzukehren, nachzulesen hier. Die Ratssitzung beginnt um 16 Uhr und ist öffentlich.

Ein weiteres gewichtiges Argument gegen die unverhältnismäßige Mülheimer Grundsteuererhöhung ist die bevorstehende Grundsteuerreform.

Ohne zu wissen, was damit auf die Bürger zukommt, den Hebesatz auf rekordverdächtige 890% anzuheben, ist unverantwortlich!

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform der Grundsteuer bis Ende 2019 angemahnt, sonst müsste die schon seit vielen Jahren als verfassungswidrig erkannte Steuer wegfallen. Bund und Länder haben sich nun letzte Woche auf die Eckpunkte einer Grundsteuer-Reform geeinigt. Doch wer muss nun zahlen? Noch ist alles ungewiss. Jedenfalls muss Berlin in diesem Jahr die Bestimmung der Einheitswerte völlig neu regeln. Das wird dann etliche Mülheimer zusätzlich heftig treffen, eben weil der Hebesatz mit den im Dez. beschlossenen 890% extrem hoch ist. In dieser auch letztes Jahr bekannten Situation den Mülheimer Hebesatz um sage und schreibe 39% zu erhöhen, war hochgradig unverantwortlich! Mehr zur Grundsteuerreform u.a. in der Süddeutschen vom 2.2.19 in Wird Wohnen jetzt noch teurer?“, nachzulesen hier

Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder am Freitag auf Eckpunkte verständigt. Man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. „Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet“, heißt es in den nun verabredeten Eckpunkten.

Nach diesen Eckpunkten soll demnächst die durchschnittliche Nettokaltmiete eine entscheidende Rolle spielen. Basis sei der Mikrozensus, nach Mietstufen gestaffelt. Zugunsten der Mieter mit günstigen Altverträgen wurde verabredet, die tatsächliche Nettokaltmiete zu nehmen, wenn sie bis zu 30 Prozent unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt. Wenn sie noch niedriger sein sollte, wird die pauschal um 30 Prozent geminderte durchschnittliche Nettokaltmiete angesetzt. Das Baujahr der Gebäude wird bis 1948 gestaffelt berücksichtigt. Für ältere soll aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe genügen: „Gebäude erbaut vor 1948“. Ausgangspunkt für die neue Bewertung von Grund und Boden sollen die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommune sein.

Kurzum: Diese Eckpunkte sind sicher noch nicht das letzte Wort, denn einiges ist unstimmig und ferner wäre ein riesiger bürokratischer Aufwand nötig zur Neuberechnung der Einheitswerte. Auch eine Klageflut zeichnet sich ab, wenn die Reform mit diesen Eckpunkten ungefähr so käme!

Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrheitlich haben die Mülheimer Parteien beschlossen, die Grundsteuer B ab 2019 erneut anzuheben, und das in einem nicht zu vertretenden Ausmaß. Als Vorsitzender des Kreisverbands Mülheim im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e. V. erhalten Sie meine Stellungnahme hierzu, die heute als Presseinformation herausgegangen ist. Wir fordern die Parteien auf, alles zu unternehmen, diese Erhöhung wieder zurück zu nehmen.

Mit freundl. Grüßen

Heinz-W. Seiler
1. Vorsitzender Kreisverband Mülheim im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
Auszüge:

„Wieder einmal sind es die Bürger, Hauseigentümer gleichermaßen wie Mieter, die den maroden Haushalt der Stadt sanieren sollen. Mit einer Anhebung der Grundsteuer B werden diejenigen zur Kasse gebeten, die dafür Sorge tragen sollen, dass die Stadt finanziell einigermaßen über die Runden kommt. ……. Aber es ist überhaupt nicht akzeptabel, Hauseigentümer und Mieter hier überproportional zu belasten. Dem Hauseigentümer bliebe nur die Alternative, sein Haus zu verkaufen und wegzuziehen, doch weiß jeder, dass gerade die Hauseigentümer durch ihre feste Beziehung zum Wohnort eine stabile Stütze sind und die Kaufkraft in ihrem Wohnort heben.

Sicherlich müssen haushaltspolitische Fehlentscheidungen der Vergangenheit ausgeglichen werden, doch ist es nicht der richtige Weg, hier Hauseigentümer und Mieter zur Konsolidierung heranzuziehen. Diese sind nicht verantwortlich für z.B. eine Überdimensionierung der neuen Feuerwache (angeblich die modernste Europas, ging es nicht auch ein paar Nummern kleiner), den Abriss des Overflies an der Konrad-Adenauer-Brücke, was den Autoverkehr gegenüber früher heute häufig zum Erliegen bringt. Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. …… Vergleicht man die Grundstückspreise und die Kaufpreise von Wohneigentum in Mülheim mit anderen Städten, steht Mülheim ziemlich oben in der Bewertungsskala. Wohnen in Mülheim ist teuer und wird es durch die Anhebung der Grundsteuer B noch mehr. Mülheim ist nicht Düsseldorf und bietet – im Gegensatz zur Landeshauptstadt – wenig für seine Bürger. ………. Aber zur Aktualität sei die Frage erlaubt: Wo profitiert der Bürger von den höheren Steuern? Was wird sich für ihn verbessern? Macht es sich der Kämmerer nicht zu einfach, wenn er fordert, man solle aufzeigen, wo das Geld anderswo gespart werden kann, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Ist es nicht seine Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass gespart wird? …………….. „Prestigeobjekte“ waren und sind in Mülheim nicht finanzierbar, es muss endlich alles unternommen werden, den Wohnwert der Stadt zu heben (das erreicht man nicht dadurch, dass man Mülheim seit einigen Jahren fast flächendeckend mit Kreisverkehren überzieht), nämlich durch geringere Steuern und Abgaben und nicht dadurch, dass man die Hauseigentümer finanziell überfordert.
Daher verbietet sich nach Ansicht des Kreisverbandes Mülheim im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e. V. eine Anhebung der Grundsteuer B von selbst.