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Grundsteuerreform

Senkung Hebesatz Grundsteuer über zu erwartende deutlich höhere RWE-Dividende

Dienstag, 12. Dezember 2023

Der MBI-Antrag zur Senkung der Grundsteuer wurde im Finanzausschuss abgelehnt, weil keine Gegenfinanzierung enthalten sei. Deshalb haben die MBI dafür beantragt, die wegen der gigantischen Überschüsse des RWE zu erwartende hohe Dividende für die 10 Mio. städtischer Aktien zu verwenden! Auch das wurde von fast allen abgelehnt!

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Volkszählung, Grundsteuer-erklärung: viel, sauteure Datensammelei problematisch und z.T. ohne Nutzen?

Freitag, 01. Juli 2022

Mitten in einer Phase großer Krisen beschäftigt der deutsche Staat seine Bürger mit riesiger Datensammelei zur Volkszählung 22 und gleichzeitig zur Grundsteuerreform. Vieles könnte einfacher bewerkstelligt werden, teilweise ist der Nutzen unklar und vor allem zur Grundsteuer sind Konflikte vorprogrammiert.

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Senkung des Hebesatzes Grundsteuer B im Vorfeld der ab 2025 gültigen neuen Bemessungsgrundlagen

Samstag, 22. Januar 2022

Ein deutliches Anwachsen der Inflation auch in Deutschland ist unverkennbar. Noch viel stärker als die Mieten und die städtischen Gebühren haben sich die Ausgaben für Heizung, Strom, Kraftstoffe und nicht zuletzt auch Lebensmittel erhöht. Weil das absehbar noch weiter zunehmen wird, wäre deshalb eine Entlastung vieler Bürger Mülheims bei der Grundsteuer angebracht. Deshalb der MBI-Antrag für Finanzausschuss und Rat zu beschließen, den bekanntermaßen sehr hohen Mülheimer Hebesatz für die Grundsteuer B im Vorfeld der ab 2025 gültigen neuen Bemessungsgrundlagen nach Möglichkeit bereits ab 2023 von jetzt 890% auf 700% zu senken. Sollte das für 2023 aus haushalterischen Gründen nicht möglich sein, soll die Senkung des Hebesatzes 2024 in Kraft treten.

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das Elend mit der schlecht gemachten Grundsteuerreform

Samstag, 14. November 2020

Der Hebesatz zur Grundsteuer B wurde in Mülheim von Schwarz-Rot-Grün ab Jan. 2019 unverhältnismäßig um 39% auf 990 erhöht, womit ein bundesdeutscher Spitzenwert erreicht wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 das Grundsteuermodell endgültig als verfassungswidrig gekippt. Ende 2019 beschloss der Bundestag eine Grundsteuerreform mit sog. Öffnungsklausel, d.h. jedes Bundesland kann eigene Kriterien bestimmen. Ein Jahr später liegt in NRW noch nichts vor. Doch die neuen Berechnungen werden ohnehin kompliziert bei der wenig eindeutigen Reform. Für einen Teil der Menschen wird es aber deutlich teurer werden, bei exorbitant hohem Hebesatz wie in Mülheim erst recht.

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Änderung Hebesatz GrundsteuerB auch wegen Grundsteuerreform

Montag, 17. Juni 2019

Die MBI beantragten für den Rat am 14. Feb., den Beschluss vom 6. Dez. zur uverhältnismäßigen 39%igen Erhöhung der Grundsteuer B in Mülheim abzuändern und ganz auf diese Erhöhung zu verzichten, nicht zuletzt weil im Laufe von 2019 eine bundesweite Änderung der Bestimmung der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nach Verfassungsgerichtsurteil erfolgen muss. Zweimal wurde der Antrag von der Ratsmehrheit verschoben. Nun beantragen die MBI die Reduzierung der Erhöhung auf die ursprünglich vorgesehenen 9,4%.

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Grundsteuerreform macht Mülheimer Erhöhung des Hebesatzes unverantwortlich!

Montag, 04. Februar 2019

Bund und Länder haben Eckpunkte für die überfällige Grundsteuerreform vorgelegt. Noch ist die Umsetzung ungewiss, weil zu unstimmig. Jedenfalls muss Berlin in diesem Jahr die Bestimmung der Einheitswerte völlig neu regeln. Das wird dann etliche Mülheimer zusätzlich heftig treffen, eben weil der Hebesatz mit den im Dez. beschlossenen 890% extrem hoch ist. In dieser auch letztes Jahr bekannten Situation den Mülheimer Hebesatz um sage und schreibe 39% zu erhöhen, war hochgradig unverantwortlich! Die MBI rufen zur Demo am 14. Feb. um 15 Uhr auf dem Rathausmarkt auf, 1 Stunde vor der Ratssitzung, in der der MBI-Antrag die Rücknahme der Erhöhungsorgie verlangt

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