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Chaos pur in Mülheim a.d. Ruhr: Beispiel ÖPNV-Desaster fff.

MBI: Schluss mit Mendacks unseriösen Plänen!

Neben der Grundsteuererhöhungsorgie beschloss die Mülheimer Kenia-Koalition (SPD, CDU, Grüne) auf Vorschlag des in Finanz-und ÖPNV-Fragen eher unbedarften Kämmerers weitere Millionen demnächst bei Personal und ÖPNV irgendwie einzusparen. Doch in beiden Feldern ist ein Konzept noch nicht einmal im Ansatz erkennbar. Beim ÖPNV herrscht sogar nur heilloses Durcheinander. Noch vor der Sommerpause soll ein Sparkonzept beschlossen werden, dass in Zeiten von Klimakrise, Dieselverbotsdrohungen und verstärkten Rufen nach einer Verkehrswende nicht nur wie ein Rückfall in die 70er Jahre wirkt, sondern auch auch deutliche Merkmale von Schildbürgerei beinhaltet. Wenn z.B. angedacht ist, alle Haltestellen der U 18 zwischen Hbf und Heißen zu schließen, um so Zeit zu sparen, damit aus Kostenersparnis weniger Züge eingesetzt werden könnten, so packt man sich nur noch an den Kopf ob dieser Lachnummer. LinieU18Ganz nebenbei fährt die U 18 nach Essen weiter, wo dann ohnehin andere Taktzeiten gelten würden. Weniger lachhaft, sondern eher strotzend vor Ignoranz ist die seit Jahren nicht enden wollende Diskussion um die von einer Ratsmehrheit von CDU, BAMH, FDP, SPD und auch Grünen immer wieder geforderte Stilllegung auch noch des Kahlenbergasts der 104 trotz mehrmalig wiederholter hoher Rückzahlungsansprüche der Landesbehörden. Linie104-Bahn+BusDeshalb haben die MBI ihren erneut nicht ernsthaft behandelten Antrag dazu im letzten Mobilitätsausschuss auch an den RP geschickt mit der Bitte um Stellungnahme. Die folgende Antwort des zuständigen Dezernenten an die MBI ist wenig überraschend und erneut klar und deutlich. Wer verstehen will, warum in Mülheim so Vieles aus dem Ruder gelaufen ist, lese sich die folgenden Ausführungen durch und erschrecke hoffentlich nicht, wie unseriös in Mülheim seit über 1 Jahrzehnt Politik gemacht wurde und immer noch wird!

Die MBI fordern: Schluss mit der weiteren Verlängerung der unseriösen ÖPNV-Pläne aus der unseligen Ära Mühlenfeld/Sander, an der Kämmerer Mendack als damaliger OB-Referent und sein Vorgänger Bonan als damaliger treuer OB-Gefolgsmann und jetziger Ruhrbahn-Chef maßgeblich beteiligt waren!  

Zur Erinnerung auch: Mühlenfeld/Sander peitschten das Prestigeprojekt Ruhrbania in den Jahren nach 2005 gegen die Mehrzahl der Bürger, gegen Recht und Gesetz sowie gegen alle Regeln von Haushaltsdisziplin durch. Dazu gehörte auch die großflächige Umgestaltung der gesamten Verkehrsführung durch die sog. „Ruhrbania-Baulose“ 1,2 und 3.

Matthias Vollstedt
Hauptdezernent Dezernat 25 – Verkehr bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrter Herr Scholl,

auch ich bin der Auffassung, dass die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV in Mülheim an der Ruhr dringend verbessert werden muss. Grundsätzlich kann aber die Aufgabe öffentlich finanzierter Verkehrsinfrastruktur immer nur die Ultima Ratio sein, da eine solche Entscheidung  – anders als z.B. bei der Aufgabe einer Buslinie – immer erst einmal selbst sehr hohe Kosten erzeugt und zudem irreversibel ist.

Daher bedarf es vor der Umsetzung einer solchen Entscheidung stets einer besonders sorgsamen Prüfung der Frage nach den finanziellen Auswirkungen und der Betrachtung anderweitiger Sparpotentiale.

Trägt man also dem vom Rat der Stadt formulierten Wirtschaftlichkeitsvorbehalt Rechnung, stehen der angedachten Stilllegung des sogenannten Kahlenbergastes der Straßenbahnlinie 104 derzeit verschiedene Aspekte entgegen.

Zum einen liegen für geförderte Baumaßnahmen aus 2008 und 2018 noch keine Schlussverwendungsnachweise vor. Dies betrifft zum einen die Umgestaltung des Verkehrsknotens Leineweber-/ Friedrich-Ebert-/Friedrichstr. Die mit rund 18 Mio Euro geförderte Gesamtbaumaßnahme ist seit 2008 unter Verkehr, aber bis heute nicht abgerechnet, weswegen die 20-jährige Bindefrist noch nicht begonnen hat.

Auch die im Oktober 2018 erfolgte – ebenfalls geförderte – Neugestaltung des Verkehrsknotens Oppspring (u.a. Einbau einer neuen Weichen- und Kreuzungsanlage) ist naturgemäß noch nicht abgerechnet. Also hat auch hier die Bindefrist für die rund 2,7 Mio Euro Förderung noch nicht begonnen.

Würde bei diesem Sachstand die Bahn stillgelegt, wäre ein wesentlicher Förderzweck endgültig nicht erreicht mit der Folge, dass sämtliche mit der Bahn zusammenhängenden Fördermittel – also auch diejenigen, die in den dazugehörigen Straßenbau geflossen sind – zurückzuzahlen sind.

(Anm. MBI:
Es geRuhrbania-Verkehr2ht um die Fördermittel für „Ruhrbania Baulos 1“, wobei die enormen Straßenbaukosten für den Umbau der Innenstadtverkehre zur Stilllegung und Überbauung der Ruhrstr. als Hauptverkehrsstr. z.T. über „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 110“ finanziert wurden. Nur am Rande wurde die 110 im Styrumer Nordast wenig später stillgelegt und die 104 über den Südast der einstigen 110 umgelenkt. Und dieser sog. Kahlenbergast soll jetzt auch noch beseitigt werden, obwohl die stark geförderte Maßnahme der „Beschleunigung der Linie 110“ bis heute nicht einmal abgerechnet ist, s.o.!)

Neben der förderrechtlichen ist die verkehrsrechtliche Seite zu beachten. Ein Antrag auf Stilllegung (Entbindung von der Betriebspflicht) müsste auch nach Abrechnung beider Bauvorhaben die Hürden des § 21 Abs. 4 PBefG nehmen. Ich habe Zweifel, dass dies möglich ist.

In dem zweistufigen Verfahren muss als erste Voraussetzung ein Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit erbracht werden. Insoweit ist aus meiner Sicht kritisch, dass die MVG/Ruhrbahn bis heute unwirtschaftliche Parallelverkehre zum Schienennetz mit Bussen betreibt. Hierauf habe ich in meinen Verfügungen zum Nahverkehrsplan vom 23.05.2014 und vom 26.04.2017 bereits hingewiesen. Mit einer Ersatzbuslinie für die Straßenbahnlinie 104 käme noch eine weitere Buskonkurrenz für das verbleibende Schienennetz hinzu. Zudem dürften auch der auf die Ruhrbahn entfallende Teil der o.g. Rückzahlungsverpflichtungen, die von der Ruhrbahn selbst kalkulierten Rückbaukosten der Infrastruktur von rund drei Mio Euro sowie der Wert der noch kaum abgeschriebenen Fahrleitung gegen die Wirtschaftlichkeit der Buslösung sprechen. Hierzu ist mir noch keine weitere Berechnung bekannt. Auch die Unternehmensstrukturen der Ruhrbahn haben mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit noch Entwicklungspotential. …..

§ 21 Abs. 4 PBefG verlangt als zweite Voraussetzung ein öffentliches Verkehrsinteresse. Das ÖPNVG NRW sieht den Schienenverkehr als Rückgrat des ÖPNV in Ballungsräumen und den Bus als dessen Zubringer und Ergänzung – nicht als dessen Ersatz.

Um unter Zugrundelegung dieser Rahmenbedingungen belastbare Lösungen für eine Konsolidierung des ÖPNV in Mülheim an der Ruhr zu finden, hat die Stadt die zügige Abrechnung beider Baumaßnahmen zugesagt. Ferner werden bestehende Busparallelverkehre zum Bahnnetz reduziert.

Auch über die maßgebliche Rolle des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr bei einem Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht vor Ablauf der Konzession besteht Einvernehmen zwischen der Stadt und mir.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

M. Vollstedt