Das gefährdete FFH-Gebiet in den Ruhrauen
Das FFH-Gebiet in den Ruhrauen ist nicht zufällig von großer Bedeutung sowohl für Tiere und Pflanzen, als auch für das Ruhrtal als wichtiges Pfund, mit dem die Stadt Mülheim wuchern kann. Seit einiger Zeit wird am Rande des FFH-Gebietes ein Badestrand mit zugehöriger Infrastruktur geplant. Dass das gesamte Unterfangen heikel ist, ist bekannt. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrfach diverse Problemsituationen mit Grillen, Lärmen, freilaufenden Hunden und direkten Zerstörungen auch in dem FFH-Gebiet. Obwohl die Aufsichtsbehörde mehrfach ihre Bedenken mitgeteilt hat, wurden die ersten Maßnahmen bereits durchgeführt. Ein wirklicher Schutz des FFH-Gebietes bei endgültiger Inbetriebnahme der gesamten Freizeitanlage ist nicht in Sicht. Deshalb steht zu befürchten, dass demnächst sogar die Entwidmung als Naturschutzgebiet gemäß der EU-Verordnung aufgehoben werden könnte oder sogar müsste. Welch ein verheerendes Beispiel für Missachtung von Umwelt- und Naturschutz das für Mülheim bedeuten würde, muss nicht erläutert werden. Sollte keine verträgliche Lösung gefunden werden, müssen die Pläne angehalten werden. Das FFH-Gebiet muss unter grundsätzlichen Schutz vor jeder Belästigung und Zerstörung gestellt werden. Zur Erinnerung
- 9.6.18: „Hiobsbotschaft für den Schutz der gefährdeten Ruhrauen!“ hier. Der MBI-Antrag zum Schutz von Ruhrauen und FFH-Gebiet wurde bei nur 4(!) Gegenstimmen (MBI, Grüne, Linke) abgeschmettert. Ein verheerend falsches Signal!
- WAZ 11.6.18: „Vandalismus und Vermüllung – MBI fordern erfolglos mehr Schutz für Saarner Ruhrauen“ hier.
Mülheimer Zustände, Bspl. Planung Freizeitanlage Ruhrbadestrand am Rand des FFH-Gebietes
„Im Jahr 2020 möchte die Stadt (Anm. MBI: die Mehrheit im Sportausschuss) das Baden in der Ruhr als Probephase erlauben. Dafür sind bereits Anträge für eine wasserrechtliche Genehmigung sowie für eine Ausnahmegenehmigung für ein Anbauverbot und ein Bauantrag selbst bei der Bezirksregierung gestellt worden. Der Saarner Umweltverein wollte diese Maßnahmen nun komplett stoppen, wurde aber von der Stadt zurückgewiesen. ………“ Vgl. WAZ: „Umweltverein wollte das Baden in der Ruhr in Mülheim kippen“.
Nicht unwesentliche Aspekte bei der ganzen Angelegenheit sind auch folgende:
Es ist schon etwas seltsam, dass nur der Sportausschuss entschied, obwohl die massive Bedrohungdes direkt angrenzenden FFH-Gebietes zu befürchten ist und die Aufsichtsbehörde bereits angekündigt hat, dass sie evtl. die Aufhebung des FFH-Status in Brüssel wird beantragen müssen.
Die MBI fragten im Umweltausschuss letzte Woche nach, warum dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand, obwohl ein originärer Umweltbelang. Antwort: Der gesamte Ruhrbadestrand sei nur Angelegenheit des Sportausschusses.
Zum zweiten hatte Finanzoberaufseher Olbrich vom RP Ende Nov. im Hauptausschuss definitiv gesagt, man werde der hyperbankrotten Stadt die geplanten freiwilligen Ausgaben für den ohnehin problematischen Ruhrbadestrand nicht genehmigen können. Das hat den Sportausschuss nicht gehindert, im Januar dennoch den Bau der Freizeitanlagen zu beschließen, ebenso die Einstellung von 2 PIA-Mitarbeitern dafür. Die Maßnahmen wurden dann auch zügig umgesetzt. Wie hoch die bisherigen und zukünftigen Ausgaben für das gesamte Projekt sind, ist ungeklärt. Auch der Finanzausschuss hat den Punkt in seiner Sitzung am kommenden Mo., dem 3.6.19, nicht auf der TO.
Laut WAZ hat „die Stadt“ also „bereits Anträge für eine wasserrechtliche Genehmigung sowie eine Ausnahmegenehmigung für ein Anbauverbot und einen Bauantrag selbst bei der Bezirksregierung gestellt.“ Aha, erst bauen, zumindest teilweise als Salamitaktik, und dann kann die nachträgliche Genehmigung nicht verwehrt werden, oder?
Wenn ein privater Häuslebauer so vorginge, könnte er durchaus ernsthafte Probleme mit der Stadt bekommen. Doch das ist „natürlich“ etwas ganz anderes.