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Änderung Hebesatz GrundsteuerB auch wegen Grundsteuerreform

Zusatzantrag zum zweimal verschobenen MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 14.02.2019, Vorlage V 19/0069-01, nachzulesen hier

Für die Sitzung des Rates am 27.6. 2019    TO öffentlich

Abänderung des Beschlusses zur
Grundsteuererhöhung um 39%

Neue Beschlussvorlage anstelle der Vorlage V 19/0069-01

Der Rat der Stadt beschließt die Abänderung seines Beschlusses vom 06.12.2018 zu „Hebesatzsatzung 2019 – Vorlage V 18/0785-02“, und zwar dergestalt, dass der Hebesatz 2019 für die Grundsteuer B von 640 % auf 700% angehoben wird, wie ursprünglich mit der Vorlage V 18/0785-01 vorgesehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechend abgeänderten Grundsteuerbescheide möglichst zeitnah zu berechnen und zu verschicken, zumindest aber so, dass die bereits bezahlten Beträge mit geänderten Forderungen für evtl. Ratenzahlung zum 3. Termin für Ratenzahlungen am 15.09.19 bereits verrechnet sein können.

Begründung

DemoGrundsteuer2Die Erhöhung der Grundsteuer B um 39%, wie sie per Tischvorlage am 6.12.18 beschlossen wurde, war unverhältnismäßig und großen Teilen der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar. Die drastische Mehrbelastung betrifft alle Mülheimer Bürger, ob Eigenheimnutzer oder Mieter, und sie soll gemäß der beschlossenen Haushaltssatzung für alle Folgejahre bis zumindest 2023 gelten. Die erhofften Mehreinnahmen sollen laut Vorlage V 18/0785 -02 jährlich 16,2 Mio. € betragen gegenüber „nur“ 3,9 Mio. € bei der ursprünglich geplanten Erhöhung der Grundsteuer B auf „nur“ 700% in der Vorlage 18/0785 -01 vom 1.10.18.
Mit dem Hebesatz von 890% gehört Mülheim zur absoluten Spitzengruppe bundesweit von allen Kommunen über 20.000 Einwohner.

Die Mülheimer Erhöhung der Grundsteuer B um 39% ist umso bedenklicher, weil nach wiederhoGrundsteuerltem Verfassungsgerichtsurteil die Bundesregierung verpflichtet ist, in 2019 das bisherige Modell mit denGrundsteuer-messbescheiden (Einheitswerten) für Immobilien grundlegend zu ändern. Da sich dann auch die Bemessungsgrundlagen für die Stadt verändern werden, auf die der kommunale Steuersatz angewendet wird, wird der bundesweite Spitzenwert von 890% viele Mülheimer, Eigenheimnutzer wie Mieter, möglicherweise noch härter treffen als die momentane, bereits unverhältnismäßige Erhöhung. Was mit der Grundsteuerreform auf die Bundesbürger zukommen wird, weiß noch niemand so genau. Nur eines aber scheint gewiss: Die Grundsteuerreform wird uns in Mülheim besonders betreffen und nicht wenige besonders hart, sofern die Stadt bei ihrem Beschluss von Dezember bliebe!

Der gesamte am 6.12.19 beschlossene Haushaltssanierungsplan 2019ff. muss spätestens mit dem Scheitern des unseriösen und nicht zeitgemäßen ÖPNV-Sparkonzepts bereits als gescheitert angesehen werden trotz der verfügten Haushaltssperre. Es werden also notgedrungen neue und andere Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde unumgänglich sein. Auf dieser Grundlage die unverhältnismäßige Erhöhung der Grundsteuer mit ihrer absehbaren großen Sprengkraft für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft zu belassen, ist unverantwortlich.

Die durch den Beschluss real entstehenden Mindereinnahmen für das Haushaltsjahr 2019 kann die Kämmerei u.a. durch Verkauf eines Teils der RWE-Aktien gegenfinanzieren. Zur mittelfristigen Sanierung des Haushalts sind ohnehin strukturelle Maßnahmen vonnöten, die im Rest des Jahres dringend angegangen werden müssen. Dass dabei die zahlreichen Vorschläge und Anregungen der Initiative „Sparfüchse 4330“ des „Teams AufRuhr“ berücksichtigt und einfließen werden müssen, sollte als Selbstverständlichkeit anzusehen sein.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Anmerkungen zu „Finanzielle Auswirkungen“ eines Beschlusses gemäß des obigen MBI-Antrags:
Entsprechend der Vorlagen aus 2018 würde ein Hebesatz von 890% Mehreinnahmen von 16,2 Mio. € für 2019 bedeuten, ein Hebesatz von 700% 3,9 Mio. € mehr Einnahmen als noch 2018. Wie hoch allerdings dabei die jeweilige städtische Eigenbeteiligung ist – z.B. für Immobilien der Stadt, ihrer Töchter und PPP-Partner und nicht zuletzt über die Sozialagentur – konnte auf die entsprechenden MBI-Anfragen hin von der Finanzverwaltung nicht genauer beziffert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass real deutlich weniger Mindereinnahmen als die Differenz zwischen 16,2 und 3,9 Mio. € durch Umsetzung des MBI-Antrags entstehen werden.

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