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Sensible Flächen am Schlippen-weg verpachten statt verkaufen!

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MBI-Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 13.08.2020
TO öffentlich

SchlippenwegVerpachtung anstatt Verkauf der Flächen am Schlippenweg

In der Ratssitzung am 25.06.20 stellte sich heraus, dass nur die BV 1 für die geplante Grundstücksveräußerung am Schlippenweg zuständig ist. Da keine Sondersitzung der BV in den Ferien anberaumt wurde, ist davon auszugehen, dass der Punkt in der Sitzung am 13. August beraten werden soll.

In der Ratssitzung wurde der zuerst nur nichtöffentlich vorgesehene TOP in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufgespalten, was auf der Hand liegt, nicht zuletzt weil es sich bei den Flächen im Außenbereich am Schlippenweg um eine ökologisch und städtebaulich ausgesprochen sensible Stelle im Stadtgebiet handelt.

Deshalb beantragen die MBI vorsorglich, in der BV ggfs. genauso zu verfahren.

Außerdem möge die BV folgendes beschließen:

Die Bezirksvertretung 1 nimmt Abstand von den Plänen, die 4,7 ha große Fläche zu veräußern und beauftragt die Verwaltung, das Gelände stattdessen an den bisher Kaufwilligen für die Umsetzung des geplanten landwirtschaftlichen Modellbetriebes zu verpachten. Die genauen Bedingungen muss die Verwaltung mit dem potenziellen Pächter schnellstmöglich aushandeln. Dazu gehören neben dem Pachtzins die Vertragsdauer inkl. der Verlängerungskonditionen sowie die Genehmigung für „privilegiertes Bauen“ im Außenbereich, sprich den Neubau der jetzigen verfallenen Hofstelle.

Begründung

Schlippenweg-RumbachtalDie Fläche am Schlippenweg liegt im Außenbereich, ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Oppspring und Rumbachtal“ und grenzt an den besonders ökologisch sensiblen Hang zum Rumbachtal hin. Außerdem liegt das Gelände der Förderschule an der Rembergstraße, die in den Schlippenweg übergeht, in direkter Nähe. Die Fläche sollte aus verschiedenen Aspekten heraus von zusätzlicher Bebauung freigehalten werden. Es war auch Glück, dass sie nicht für ein Flüchtlingsdorf genutzt wurde, wie es in der heißen Phase der Flüchtlingskrise in 2016 geplant und beschlossen worden war, als auch wesentliche ökologische Problemstellungen nur eine untergeordnete Rolle spielten.

Das gilt heute glücklicherweise nicht mehr. Umso erstaunlicher war es, dass der für Außenbereich und sensible ökologische Flächen vorrangig zuständige Naturschutzbeirat für den angedachten Verkauf der Fläche am Schlippenweg bisher nicht beteiligt wurde, was auch nicht dadurch überflüssig sein darf, weil das für den Kauf vorgelegte Konzept für modellhaft digitalisierte landwirtschaftliche Nutzung innovativ und zukunftsweisend aussieht, ohne erkennbare negative Eingriffe in Landschaft und Natur vornehmen zu wollen.

Allerdings: Papier ist geduldig und genau solche Pläne entsprechen dem momentanen Stand der Vorgaben in Zeiten von Klima- und Umweltkrise. Die spätere Umsetzung wird sich wie bei vielen Projekten erst noch beweisen müssen. Wenn aber das zweifelsohne sensible Gelände nicht mehr in städtischem Eigentum ist, wird die Stadt keine wesentliche Einflussmöglichkeit mehr haben, falls der Modell-Bauernhof nicht kommt oder sich nicht rentiert, aus welchen Gründen auch immer. Der neue Eigentümer wird dann sicherlich auch die ausgesprochen vorteilhafte Lage des Grundstücks wie das landschaftlich grüne Umfeld und die relative Nähe und günstige Straßenverbindung zur Autobahn nutzen wollen. „Natürlich“ wird in einem Kaufvertrag ein Heimfallrecht und die evtl. Teilhabe der Stadt am Mehrwert bei Weiterveräußerung der Fläche geregelt, wie das üblich ist. In der Realität aber spielen diese Punkte fast nie mehr eine Rolle, alleine schon, weil die Stadt i.d. Regel kein Geld für Rückkäufe hat.

Aus all den Gründen heraus bietet sich an, die sensible Fläche von immerhin 47 ha in städtischem Eigentum zu belassen und für die modellhafte landwirtschaftliche Nutzung zu verpachten. Wenn die interessierte Firma das ernsthaft einrichten und betreiben will wie in ihrer Konzeption angegeben, so kann sie das auch auf gepachteter Fläche verwirklichen. Ein klar formulierter Pachtvertrag für z.B. 5 oder 10 Jahre mit Verlängerungsoption wird es sicherlich der Firma ermöglichen, die für ihr Projekt notwendigen Kredite zu bekommen. Da es sich um ein Modellprojekt handelt, wird es zudem einfacher sein, auch geeignete Fördermittel zu beantragen, wenn auch die Stadt als Eigentümer mit dabei ist, weil auch dadurch der Aspekt der Nachhaltigkeit glaubhafter darzustellen sein wird.

Annette Klövekorn, MBI-Sprecherin in der BV 1