Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

VHS-Untätigkeit als Sargnagel der kommunalen Demokratie?

Vorab ein Leserbrief in der WAZ von Ende Feb. 2021

Intrigen
„VHS-Besichtigung: Warum gewährt man Herrn Teich nicht einfach die Möglichkeit, durch eine Besichtigung des VHS-Gebäudes an der Bergstraße sich ein Bild von den Brandschutzmängeln zu machen? OB Buchholz, der nun offensichtlich keine Ausreden mehr parat hat, eine Besichtigung zu verhindern, scheint nur noch bemüht zu sein, eine Begutachtung so schwierig wie nur eben möglich zu gestalten. Ist ja auch nachvollziehbar. Schließlich wird die erneute Begutachtung eine weitere spektakuläre Fehlentwicklung in der Mülheimer Stadtgeschichte aufdecken! Ein Konstrukt aus Unwahrheiten, Intrigen und Vetternwirtschaft müsste der Mülheimer Bürgerschaft erklärt werden. Vor allen Dingen würde dann auch deutlich, dass wiederum viele Millionen an Steuergeldern verschleudert wurden.“
Heinz-Werner Moog von der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“

Das städtische Angebot vom Vortag der Etatsitzung am 19.2.21 an den VHS-Architekten, Herrn Teich, ihm nach 3 Jahren nun relativ zeitnah doch Zugang zum Gebäude zu gewähren, begrüßen auch die MBI natürlich ausdrücklich. Wenn allerdings Herr Teich dabei zusammen mit Prof. Pfeiffer vornehmlich nur das einstige teure Gefälligkeitsgutachten für IS und Kämmerei besprechen soll, so kann man das nur als weiteres Hinhaltemanöver ansehen

Herr Teich stimmte einem Termin am 18. März zu, machte aber deutlich, dass er und Prof. Pfeiffer nicht gewillt seien, in eine Art Gutachterstreit einzutreten, weil sie sich endlich selbst ein Bild machen wollten. Darauf antwortete der OB erneut mit einem mehr als unfreundlichen Brief. Dazu folgende Stellungnahme des MBI-Sprechers:

Was in dem OB-Brief richtig übel aufstößt, ist der überhebliche und arrogante Ton der Respektlosigkeit. Deshalb zur Erinnerung:

Der Bürgerentscheid vor eineinhalb Jahren war deutlich und eindeutig. Die Verwaltung des OB HAT DADURCH den UNMISSVERSTÄNDLICHEN AUFTRAG, den Entscheid umzusetzen. Das will sie nicht, wie auch diesem Schreiben des OB recht deutlich zu entnehmen ist. Die „Fachleute meines Hauses“ (O-Ton Buchwald) sollen Herrn Teich und Prof. Pfeiffer zeigen, wie das VHS-Gebäude zu betrachten ist und später entscheiden, „… ob die ggf. neu aufgerufenen Sanierungskosten (Anm. von Prof. Pfeiffer) in Abgrenzung zum Gutachten der renommierten assmann Gruppe ebenfalls verlässlich und absolut gesichert sind, …“ usw. blablabla.

Mal abgesehen davon, dass diese sog. Fachleute insbesondere aus Kämmerei und Immobilienservice die einst blühende Stadt Mülheim bereits auf breiter Front in die finanzielle Überschuldung und den Zerfall befördert haben, muss man bedenken:

  1. Herr Teich hat keinesfalls die Aufgabe, für den OB und seine „Fachleute“ die Arbeit zu machen, die sie verweigern! Es ist sehr großzügig von ihm, dennoch seine Hilfe anzubieten. Dass er dafür kein Dankeschön von der Stadtspitze hört, ist bereits mehr als unhöflich. Dass ihm und Prof. Pfeiffer dann auch noch unterstellt wird, dass sie nicht „verlässlich“ und „nicht absolut gesichert“ die VHS beurteilen könnten, ist dreist und unverfroren, zeugt aber entweder von einer durch nichts gerechtfertigten Hybris oder aber von unausgesprochenen anderen Zukunftsplänen für das  denkmalgeschützte Gebäude bzw. sein hoch attraktives Grundstück.
  2. Zielsetzung der Teich/Pfeifer-Expertise ist die Erstellung eines realistischeren und unabhängigen Konzepts für Brandschutzsanierung sowie für ein Gesamtkonzept einer evtl. nötigen Renovierung, nicht die Begutachtung des insgesamt wenig tauglichen Assmann-Gutachtens. Herr Teich kennt das Gebäude bestens und Herr Prof. Pfeifer ist Fachmann genug, um sich selbst ein Bild machen zu können. Die Expertise, die er danach erstellen und der Stadt zur Verfügung stellen würde, wäre ohnehin Grundlage zu Beratungen der Stadt.
  3. Herr Teich besitzt unzweifelhaft Urheberrechte an der VHS. Wenn ihm nach 3 Jahren der barschen Verweigerung nun doch Zugang zum Gebäude gewährt wird, so ist das kein Gnadenakt, sondern selbstverständlich und lange überfällig.

Die Verwaltung scheint jedenfalls höllisch Angst davor zu haben, dass eine solche fachliche Beurteilung zu wesentlich anderen Vorschlägen bzgl. der Wiederinstandsetzung des VHS-Denkmals und nicht zuletzt auch der anfallenden Kosten kommen wird als das Assmann-Gefälligkeitsgutachten für den IS und den Kämmerer!