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MBI vollauf bestätigt: Haushaltsbegleitbeschluss war rechtswidrig! Und nun?

Hat das Drunter und Drüber in Mülheim/Ruhr
auch die Aufsichtsbehörden infiziert?

In der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates der Stadt am 19.02.2021 wurde mit den Stimmen von Schwarz-Grün + FDP in einem sog. Haushaltsbegleitbeschluss als Sparmaßnahmen u.a. die „Einstellung der Rentenberatung vor Ort: Einsparvolumen 200.000 Euro p.a“ und die „Schließung der 4 Stadtteilbibliotheken, Einsparvolumen 400.000 € p.a.“ beschlossen. Nach der Drohung mit einem Bürgerbegehren wurde nun am 1.7. vom Rat fast einstimmig beschlossen, die Stadtteilbüchereien doch nicht zu schließen und andere Lösungen zu suchen, wie dort Familienzentren mit zu integrieren. Geplante Einsparung „nur“ noch 300.000 € p.a.

Nachdem die Kämmerei im Sozialausschuss auf die MBI-Fragen zur beschlossenen Einstellung der Rentenberatung ziemlich wirres Zeug verkündet hatte, wiederholten die MBI im Rat, ebenfalls als Hauptausschuss, am 22.04.2021 ihre Fragen zu den schweren Bedenken wegen der Rechtmäßigkeit. Mehr in: War der Haushaltsbegleitbeschluss rechtswidrig?. Wieder versuchte der Kämmerer eine Rechtfertigung mit haarsträubenden Begründungen, so dass es zu heftigen Auseinandersetzungen mit dem MBI-Vertreter kommen musste.
Im WAZ-Artikel vom 1.4.21: „MBI erhebt schwere Vorwürfe gegen Mülheimer OB und Kämmerer“ stand bereits vorher: „War Mülheims Haushaltsbeschluss 2021 rechtswidrig? Hat der OB es versäumt einzuschreiten? Die MBI zetteln eine Schlacht um die Rentenberatung an ……“
Nach der Sitzung am 22.4. schickten die MBI unverzüglich danach einen Brief an das zuständige Kommunalministerium von Frau Scharrenbach (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung – MHKBG) mit der Aufforderung tätig zu werden. Das MHKBG antwortete, man habe die Beschwerde „zuständigkeitshalber“ an das Sozialministerium weitergeleitet. Dort fragten die MBI am 9.7. nach, wie weit die Bearbeitung sei. Am 23.7. kam die eindeutige Antwort, womit die MBI-Vorwürfe vollauf bestätigt werden, siehe unten. „Natürlich“ sagen sie auch, dass die Beanstandung eines nachweislich rechtswidrigen Ratsbeschlusses, der ja bekanntlich immer noch gültig ist, nur vom MHKBG erfolgen kann inkl. zumindest der Rüge, dass der OB und der Rechtsdezernent den trotz MBI-Hinweis am 19.2. bereits erkanntermaßen rechtswidrigen Beschluss nicht angehalten haben. Interessant auch, dass das Sozialministerium die Weiterleitung der MBI-mail an das Kommunalministerium auch 2 Monate später nicht kannte!)

Egal, was nun das Scharrenbach-Ministerium mit der Problematik macht, man kann nur folgendes feststellen: Es geht ziemlich drunter und drüber in der Stärkungspaktkommune Mülheim, denn der gesamte Haushaltsbegleitbeschluss und damit auch der gesamte Etat 2021 ist so nicht haltbar. Und leider gibt es noch etliche Punkte mehr, die die Kommunalaufsicht nach Recht und Gesetz eigentlich nicht genehmigen hätte dürfen bzw. ablehnen müsste. Man denke nur an die „mehr als seltsame Gegenfinanzierung einer zusätzlichen Dezernentenstelle“, beschlossen am 1. Juli“

Doch irgendwie scheint das Mülheimer Durcheinander wie ein Virus z.T. auch die Landesbehörden in Düsseldorf befallen zu haben.

Hier das Schreiben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 2023

Sehr geehrter Herr Grell,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die Informationen zu der Entscheidung des Stadtrates der Stadt Mülheim an der Ruhr, die Rentenberatung einzustellen bzw. zu reduzieren.

Zunächst einmal tut es mir leid, dass Sie bisher keine Antwort des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhalten haben. Bisher ist Ihre E-Mail an Frau Ministerin Scharrenbach noch nicht bei uns eingegangen.

In der Sache kann ich Ihnen mitteilen, dass es in der Tat Aufgabe der kreisfreien Städte und Landkreise ist, Versicherungsämter vorzuhalten, die den Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen der Sozialversicherung Auskünfte erteilen und unter anderem bei der Antragsaufnahme behilflich sein müssen. Dieser gesetzliche Auftrag kann nicht durch einen Ratsbeschluss aufgehoben werden.

Die Beanstandung eines formell fehlerhaft zustande gekommenen und / oder materiell rechtswidrigen Ratsbeschlusses ist der Kommunalaufsicht vorbehalten, die bei dem von Ihnen bereits angeschriebenen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) liegt. Insofern kann von hier aus der Ratsbeschluss an sich nicht überprüft werden.

Zwar führt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufsicht über die korrekte Aufgabenerfüllung in den Versicherungsämtern. Jedoch beschränkt sich diese nur auf die inhaltliche Tätigkeit der Versicherungsämter.

Für aufsichtsrechtliche Fragestellungen bezüglich der Öffnung und Schließung von Versicherungsämtern ist ebenfalls das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zuständig.

Das Aufsichtsreferat hier im Hause wird Ihre E-Mail daher mit der Bitte um weitere Bearbeitung an das MHKBG weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. ……………..