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Vorbeugender Hochwasserschutz in der Stadtplanung, u.a. Tabuzonen für weitere Bebauung in und an den Ruhruferzonen sowie im und am Rumbachtal

MBI-Antrag für die BV 1 am 14.9., die BV 3 am 16.9., die BV 2 am 20.9., den Umweltausschuss am 24.9., den Planungsausschuss am 28.9., den Wirtschaftsausschuss am 5.10., und den Rat der Stadt Mülheim am 11.11. 2021
TO öffentlich

Vorbeugender Hochwasserschutz in der Stadtplanung, u.a. Tabuzonen für weitere Bebauung in und an den Ruhruferzonen sowie im und am Rumbachtal

Die verheerenden Auswirkungen der enormen Starkregen Mitte Juli sind in Mülheim zum Glück glimpflicher verlaufen als in anderen Teilen von NRW oder auch in Rheinland-Pfalz. Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass auch im gemäßigten Klima von Mitteleuropa Starkregen immer häufiger auftreten und damit die Hochwassergefahr eben nicht mehr vorrangig nur in Zeiten der Schneeschmelze in den Bergen besteht. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Katastrophenschutz und –einsatz funktionieren zumeist gut, doch im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes liegt auch in Mülheim einiges im argen.

Beschlussvorschlag als Grundsatzbeschluss

Die Bezirksvertretungen 1, 2, 3 und die Ausschüsse für Umwelt, Planung und Wirtschaft empfehlen dem Rat zu beschließen,

der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat erklärt als vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahme u.a. bestimmte Bereiche des Ruhrtals und das Rumbachtal sowie die Hänge ins Tal, die auch wichtige Kaltluftentstehungs-flächen für die Innenstadtdurchlüftung sind, zu Tabuzonen für jegliche zusätzliche Bebauung. Im einzelnen beschließt der Rat folgende Maßnahmen und baurechtlichen Vorgaben:

  • Einschränkung von allen Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Gebäude am gesamten Uferbereich zwischen Schlossbrücke und Florabrücke, ebenso im gesamten weiteren Verlauf der Mendener Straße bis Mulhofs Kamp
  • Reduzierung der geplanten Gesamtbebauung im rechtsgültigen B-Plan „“Kassenberg/LindgensAreal – X 12″ durch eine deutliche Vergrößerung der unbebauten Fläche in Ruhrufernähe, wozu auch ein Änderungsverfahren für den B-Plan erforderlich ist.
  • Überprüfung der angedachten „floating homes“ auf der Ruhr auf ihr Gefährdungspotenzial im Hochwasserfall und möglichst Aufgabe dieser Projektidee im Rahmen der IGA 27
  • Endgültige Festlegung der Wassergewinnungsfläche auf der gesamten Insel zwischen Kahlenbergwehr und Schleuseninsel als striktes Naturschutzgebiet mit Betretungsverbot
  • Die Beendung der Bebauungspläne Schlippenweg (G 15) und Tinkrathstr. (G 14)
  • Die Waldfläche in Styrum außerhalb des Wasserschutzgebietes, die das RWW in das sog. Filetstück einbringen will, um die industriellen Brachflächen an der Ruhr zu einem Quartier besonderer Güte zu machen, muss Wald bleiben. Auch die Grünfläche zwieschen Gesundheitshaus und Nordbrücke muss erhalten bleiben und nicht zur Neuentwicklung der FWH-Geländes hinzugenommen werden. Dazu gehört die
  • Beendung aller Pläne für die Ruhrbania-Baufelder 3+4 und völlige Überarbeitung des B-Plans „Ruhrpromenade – Innenstadt I 31“, in dem auf dieser Grünfläche immer noch ein 10-stöckiges Hochhaus in Ruhrnähe vorgesehen ist.
  • die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung von Möglichkeiten der Regenversickerung für zumindest alle Neubauten auch konsequent vorzuschreiben und umzusetzen
  • Verbot des Baus weiterer Alten- und Pflegeheimen in hochwassergefährdeten Bereichen
  • Neuauflage eines verstärkten Entsiegelungsprogramms für das gesamte Stadtgebiet ähnlich dem aus den 90ger Jahren, das aber leider nicht konsequent weitergeführt wurde

Begründung
Die gesamte Flächeninanspruchnahme auf Mülheimer Stadtgebiet ist im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes auf Dauer zu reduzieren. In diesem Sinne muss in Mülheim konsequenter gehandelt werden und für besonders sensible Bereiche sind Tabuzonen festzulegen, wo jegliche weitere Bebauung in Zukunft untersagt wird oder größere Erweiterungen bei bestehenden Gebäuden nicht mehr möglich sein dürfen. Folgende Bereiche sind seit vielen Jahren immer wieder in der Diskussion, obwohl bekanntermaßen problembeladen. Dort ist es überfällig, nun endlich konsequentere Beschränkungen in der Flächennutzungsmöglichkeit festzuschreiben.

  1. Das gesamte Ruhrtal: Alle noch bestehenden Überflutungsflächen müssen endgültig gesichert und nach Möglichkeit erweitert werden. Mülheim hat in der Ruhraue mit dem durch europäisches Recht geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und z.B. in den wertvollen Wassergewinnungsflächen, die seit Jahrzehnten nicht betreten werden dürfen, insbesondere auch für seltene Vogelarten viel zu bieten. Unabhängig davon gibt es aus der Vergangenheit viele Sünden gegen Erfordernisse des Hochwasserschutzes. Diese können i.d.R. nicht rückgängig gemacht werden. Doch dürfen diese nicht mehr als Begründung bzw. Rechtfertigung für ähnliche Bauvorhaben in der Umgebung genommen werden
  2. Das Rumbachtal als ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet muss nicht nur als solches verbessert werden. Bei den zunehmenden Starkregen ist es aber entscheidend, dass weitere Bebauung im Anstrom und an den Hängen und Zuflüssen in Zukunft unterbleibt. Neben dieser fundamentalen Wichtigkeit für die Kontrollierbarkeit des Wasser- sowie Abwassermanagements ist das Rumbachtal von zentraler Bedeutung für die Belüftung der Mülheimer Innenstadt. Die Kaltluftentstehungsgebiete oberhalb und an den Hängen zum Tal dürfen nicht weiter verkleinert werden. Das ist seit längerem bekannt und mit dem neuesten Gutachten der Uni Bochum überdeutlich bestätigt worden. Geplante Bauprojekte wie u.a. am Schlippenweg oder an der Tinkrathstraße sind in Zeiten von zunehmenden Starkregen schlichtweg nicht mehr zeitgemäß.
  3. Aber auch die anderen Bachläufe im Mülheimer Stadtgebiet müssen gegen Hochwasser bei Starkregen mehr und besser geschützt werden, auch um den Zulauf zur Ruhr zu verringern. Eine möglichst großzügigere Schutzausweisung der Bachtäler ist notwendig. Die Verwaltung muss deshalb in absehbarer Zukunft zu allen Bächen ein Programm aufstellen bzw. das bereits vorgestellte, aber nicht beschlossene Bachkonzept der Umweltverwaltung überarbeiten, so dass auch die Bachverläufe im Sinne vorbeugenden Hochwasserschutzes nach und nach repariert und renaturiert werden können, um nur einige im Mülheimer Stadtgebiet zu nennen wie u.a. Hexbach, Forstbach, Mühlenbach, Wambach, Horbach, Schengholzbach, Rossenbeck, Wirtzbach, Halbach, Alpenbach.

Das o.g. Bündel an notwendigen Maßnahmen kann natürlich nicht in wenigen Monaten abgearbeitet werden. Dennoch ist es für zukünftig verbesserten vorbeugenden Hochwasserschutz von zentraler Bedeutung, dass der Rat und seine Fachausschüsse jetzt dafür die Weichen anders stellen. Nur damit erhalten die zuständigen Ämter sowie die bauwilligen Investoren mehr Klarheit für die weitere Behandlung von Projekten in hochwasserrelevanten Bereichen.

Für die Bezirksvertretungen
A. Klöverkorn, BV 1, T. Grell, BV 2 und A. Warth, BV 3
Für die Ausschüsse und den Rat
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher