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War der Haushaltsbegleit-beschluss rechtswidrig?

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War Mülheims Haushaltsbeschluss 2021 rechtswidrig? Hat der OB es versäumt einzuschreiten? Die MBI zetteln eine Schlacht um die Rentenberatung an, so die WAZ vom 1.4.21: „MBI erhebt schwere Vorwürfe gegen Mülheimer OB und Kämmerer“

Im folgenden die zugehörige MBI-Anfrage und darunter die Passage zur rechtswidrigen Einstellung der Rentenberatung aus dem schwarz-grünen +FDP Haushaltsbegleitbeschluss (Vorlage A21-0146/01)

Anfrage der MBI Fraktion für die Ratssitzung am 22.04.2021

Gültigkeit der Abstimmung zur Vorlage A21-0146/01 (u.a. zu den Beschlüssen Schließung der Stadtteilbüchereien und Einstellung der Rentenberatung)

In der Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 II GO NRW am 19.02.2021 wurde oben genannte Vorlage zur Abstimmung gebracht und unverändert positiv abgestimmt.

Da dieser beschlossene Antrag teilweise in geltendes, übergeordnetes Recht eingreift, hätte er so nicht zur Abstimmung kommen dürfen, bzw. hätte der amtierende OB den Beschluss in dem betreffenden Teil anhalten müssen oder innerhalb von drei Tagen nach der Beschlussfassung den RP, lt. §54 GO NRW, über die rechtswidrige Abstimmung in diesem Teil unterrichten müssen.

In der Sitzung des AGS vom 16.03.2021 teilte der Kämmerer in seiner Funktion als Sozialdezernent mit, dass der genannte Antrag von der Verwaltung im Einvernehmen geändert worden sei.

Eine entsprechende Änderung ist jedoch in dem gefassten Beschluss, welcher im Ratsinformationssystem hinterlegt ist, an keiner Stelle vermerkt.

Des Weiteren ist in der GO NRW nirgendwo eine Passage zu finden, in der ein rechtswidrig gefasster Beschluss von der Verwaltung durch eine Umformulierung des Antragstextes in einen rechtsgültigen Beschluss umgewandelt werden kann.

Da dieser Antrag insgesamt der Haushaltssicherung dienen sollte, stellt sich die Frage, ob der gesamte Antrag durch die rechtswidrige Passage in diesem Antrag Rechtsgültigkeit erlangen konnte.

Gez. Lothar Reinhard, MBI Fraktionssprecher

Zur Erinnerung der genaue Wortlaut des schwarz-grünen Antrags zu dem Unterpunkt, der unverändert so beschlossen wurde:

„Einstellung der Rentenberatung vor Ort: Einsparvolumen 200.000 Euro p.a.

Durch die Einstellung der Rentenberatung vor Ort wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Rentenversicherungsträger mittlerweile umfangreich informieren. Darüber hinaus wird mit Blick auf die Digitalisierung von einer Reduzierung der persönlichen Beratungsbedürfnisse ausgegangen. Als HSP-Maßnahme werden 60.000 Euro p.a. ab dem Jahr 2022 etatisiert. Darüber hinausgehende Konsolidierungs-Beträge werden zur Kompensation neuer freiwilliger Maßnahmen (s.u.) herangezogen.“

Unabhängig von dem unangebracht arroganten Ton der Antragsbegründung sehen nicht wenige Rentner das völlig entgegengesetzt und sie berichten von sehr wichtiger Hilfestellung durch die Rentenberatung.

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