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Straßenbaubeiträge und Fördermittel des Landes

MBI-Anfrage für den Planungsausschuss am 7.12.21,
wurde am 7. Dez. in den Ausschuss für Mobilität am 3.2.22 verschoben

Seit vergangenem Jahr 2020 können Kommunen aus dem neuen KAG-Förderprogramm des Landes Gelder beantragen, um die Beiträge der Anlieger zu reduzieren. Bis Ende August 2021 waren landesweit lediglich 5% der zur Verfügung stehenden Gelder bewilligt worden für 278 der nur 283 beantragten Straßenbauprojekte. Deshalb folgende Fragen an die Mülheimer Verwaltung:

  1. Für wieviele Straßenbauprojekte hat die Stadt Mülheim bisher Gelder aus dem KAG-Fördertopf beantragt? Wieviel Geld ist bewilligt worden? Welche Gebührenbescheide konnten ggfs. im einzelnen dadurch um jeweils wieviel Prozent reduziert werden?
  2. Für wieviele Straßenbauprojekte hat die Stadt in dem Zeitraum insgesamt Gebührenbescheide verschickt? Aus welchen Gründen heraus wurden für welche Straßenbaumaßnahmen im einzelnen keine Fördergelder beantragt?
  3. Wie will die Stadt die Problematik in Zukunft handhaben, um die Anliegerbeiträge um bis zu 50% zu senken?

Begründung

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Beflügelt durch die Abschaffung der Beiträge in Bayern zum 1.1.2018 startete der Bund der Steuerzahler NRW im Herbst 2018 eine Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“, die auch von den MBI aktiv unterstützt wurde. Eine Volksinitiative verpflichtet den Landtag lediglich, sich mit einem Thema zu befassen; sie benötigt in NRW ca. 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres. Tatsächlich wurde die Initiative gegen die Straßenausbaubeiträge innerhalb eines halben Jahres über 400.000mal unterzeichnet. In dieser Situation entwickelte die CDU-FDP-Regierungskoalition folgenden Kompromissvorschlag, der dann im Nov. 2019 vom Landtag beschlossen wurde.
Die Landesregierung sollte einen Betrag von jährlich 65 Mio. € als Förderprogramm bereitstellen, also etwa die Hälfte der von ihr geschätzten Gesamtsumme. Kommunen, die diese Fördermittel erhielten, müssten im Gegenzug von den Anliegern einen geringeren Beitrag fordern, der sich nur noch nach der Art der Straße richtete: Der Beitragssatz sollte bei Anliegerstraßen 40%, bei Haupterschließungsstraßen 30%, bei Hauptverkehrsstraßen für Sanierung von Fahrbahn und Radwegen 10%, von Parkstreifen und Gehweg 40%, bei Hauptgeschäftsstraßen für Fahrbahn und Radwegen 35%, für Parkstreifen und Gehwege 40% betragen. Andere Elemente ihres ursprünglichen Reformkonzepts (Bürgerbeteiligung, Härtefallregelung, Zinserleichterung, Ermöglichung von Ratenzahlungen und Stundung etc.) hielt die Koalition aufrecht.

Laut einem Bericht der Landesregierung vom 26.08.2021 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des KAG-Förderprogramms haben die Kommunen für 283 Straßenbauprojekte Geld aus dem Förderprogramm beantragt, seit dies im September vergangenen Jahres möglich wurde. 278 Anträge wurden bisher bewilligt. Die damit bewilligte Fördersumme beträgt rund 6,7 Millionen Euro, also ganze ca. 5% der bereitstehenden 65 Mio.€ pro Jahr.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

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