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Kritik an der Sparkasse MH im Stadtrat nicht erlaubt?

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Auf der TO des Stadtrates am 11.11.21 stand auch der MBI-Antrag, der städtischen Tochter Sparkasse zu empfehlen, die nach dem BGH-Urteil nicht zulässig erhobenen  Bankgebühren ihren Kunden zurück zu erstatten. Dazu auch WAZ: „Kontogebühren: MBI fordern von Sparkasse Rückzahlung“

Rechtsdezernent Steinfort behauptete zu Sitzungsbeginn, nach dem Sparkassengesetz gäbe es ein Befassungsverbot des Rates bei Angelegenheiten der Sparkasse, weshalb der Punkt nicht behandelt werden dürfe. Da die MBI darauf bestanden, den Punkt auf der TO zu belassen, behauptete er, dass jede Entscheidung sofort vom OB angehalten und kassiert würde. Daraufhin stimmten nur die MBI-Vertreter für die Beibehaltung des Punktes, SPD, CDU, Grüne, FDP alle dagegen.

Es ist absurd, wenn die gewählten Volksvertreter der Stadt über das Gebahren der städtischen Tochter Sparkasse weder entscheiden, noch empfehlen und auch nicht einmal beraten dürfen können sollen.

Für die kommunale Demokratie ist das ein Armutszeugnis erster Güte.

Ob der  mit Spitzengehältern vergütete Sparkassenvorstand (z.B. 400.000 € für den Vorsitzenden) bei einer Empfehlung des Rates seine bisher kundenfeindliche Linie bzgl. der Kontogebühren korrigiert hätte, ist unbekannt.

Wie sehr die Mülheimer Sparkasse viele Bürger verärgert und nicht ernst genommen hat, macht auch die folgende mail mehr als deutlich. Es geht nämlich nicht nur um die Rückzahlung unrechtmäßiger Gebühren. Es geht u.a. auch darum, dass sie nun sogar mindestens 9,90 €/Monat für ein Girokonto kassieren möchte, was z.B. Geringverdienern richtig wehtut. (andere Banken nehmen 6 € bzw. bei Onlinebanking weniger)

Man kann und muss das Verhalten der Mülheimer Sparkasse nur als arrogant und beschämend ansehen. Für eine kommunale Einrichtung gehört sich das nicht, egal was das Sparkassengesetz besagt oder auch nicht!

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Gesendet: Mittwoch, 10. November 2021 17:16
An: fraktion@mbi-mh.de
Betreff: Ihre Ktirtik an der Sparkasse Mülheim

 Sehr geehrter Herr Reinhard,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen danken!

In der heutigen Ausgabe der WAZ wird über Ihre Kritik an der Sparkasse Mülheim berichtet.

Zunächst wurden wir zur Kostenersparnis auf das Online-Banking verwiesen. Dem sind wir widerwillig nachgekommen, da es nicht wirklich ein SICHERES Online-Banking gibt. Aber so sei es.

Dann wurden wir im September zur Sparkasse zitiert, um eine neue Rahmenvereinbarung über ein Verwahrentgelt und/oder über eine Gesamthöchstgrenze für bestehende und zukünftige Konten zu unterzeichnen.

Die Grenze für ein Haben bei Giro- und Tagesgeldkonten liegt damit derzeit  bei 100.000 Euro, andernfalls fallen Strafzinsen (Verwahrentgelte) an. In dem Schreiben ist lediglich von Sichteinlagen die Rede, die zusammen nicht mehr als 100.000 Euro betragen dürfen. Wir mussten uns erstmal schlau machen, was Sichteinlagen sind.

Man gibt sich äußerste Mühe, möglichst unverständlich zu bleiben.

Es kann selbstredend nicht von einem Vertrauensbeweis die Rede sein, sondern schlicht die Sorge, dass man Nachteile erleidet, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anschlussfinanzierungen für Immobiliendarlehen o. ä.

Auf die Frage, was geschieht, wenn man die Rahmenvereinbarung nicht unterzeichnet, gab es keine klare Antwort. Allerdings haben wir in Erfahrung gebracht, dass man möglicherweise mit der Kündigung der Konten rechnen muss (Verbraucherzentrale). So haben wir gezwungenermaßen zugestimmt, nicht als Vertrauensbeweis.

Es wurde darauf hingewiesen, dass wir uns ja zu Unrecht erhobende Gebühren zurückholen könnten, allerdings nur unter genauer Benennung und Höhe des Betrages, der eingefordert wird. Wenn wir – als kleine Vermieter -mit den Nebenkostenvorauszahlungen unserer Mieter in dieser Form umgehen würden… da wird selbstverständlich zurückerstattet, was zuviel gezahlt wurde. Das entspricht auch dem normalen Rechtsempfinden. Das sollte auch für Banken gelten, die sich ohne Rechtsgrund bereichert haben.

Nach alldem flattert uns nun das in Rede stehende Schreiben ins Haus. „Eine höchstrichterliche Entscheidung“ hätte für Unsicherheit gesorgt, was die Kundenbeziehung angeht. Ergebnis: Das „günstige“ Online-Konto kostet nun 9,90 Euro statt 5,50 Euro.

Wir kennen ein derartiges Verhalten nur von den klassischen Ratenzahlungsbanken, nicht von einer Sparkasse.

Auch im Bekannten- und Freundeskreis willigte niemand aus Vertrauen in die neuen Rahmenverträge, die übrigens als fester Bestandteil der Sichteinlagenverträge nicht einzeln widerrufbar sind, und die neuen Gebühren ein, sondern schlicht, weil man Nachteile oder Kündigungen der Konten oder sogar Fälligstellung von Darlehen befürchtete.

Bei der aktuellen Lage, sieht kaum jemand einen Sinn darin, die Bank zu wechseln, da immer mehr Banken dasselbe Prozedere betreiben.

Wir sind seit 24 Jahren bzw. seit nahezu 50 Jahren Kunden der Sparkasse und habe immer alles bezahlt, keine Zahlungsausfälle, keine Verzögerungen, aber all das zählt nicht mehr.

Wenn die Sparkasse ihre Kunden in den guten Zeiten genauso an Ihrem Erfolg hätte teilhaben lassen….durch entsprechend niedrige Darlehenszinsen und großzügige Habenzinsen… – aber davon kann keine Rede sein -.wäre das Verständnis sicher größer.

Auch die Sparkasse Mülheim, wie auch die Energiekonzerne, werden nicht müde, alle Preiserhöhungen auf die Zinspolitik der EZB zu schieben.

Als wäre der Normalverbraucher nicht davon betroffen. Man fühlt sich schlicht abgezockt, was wir gegenüber der Sparkasse Mülheim auch genauso zum Ausdruck gebracht haben.

Die Nennung unserer Namen ausgenommen, sind wir einverstanden, dass unser Schreiben durch die MBI und ihre Vertreter zitiert wird. Auch in eine Verarbeitung der Sachverhalte in eigene Texte willigen wir ein. Lediglich der Nennung unserer Namen widersprechen wir.

Dass Sie sich dieser Sache als einzige Partei  angenommen haben, sichert Ihnen unsere Stimme bei der nächsten Kommunalwahl.

Endlich mal kein verbales Geschwurbbel, sondern bürgernaher Klartext.

Vielen Dank dafür.

Mit freundlichen Grüßen