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Kontogebühren

Kritik an der Sparkasse MH im Stadtrat nicht erlaubt?

Montag, 15. November 2021

Auf der TO des Stadtrates am 11.11.21 stand auch der MBI-Antrag, der städtischen Tochter Sparkasse zu empfehlen, die nach dem BGH-Urteil nicht zulässig erhobenen Bankgebühren ihren Kunden zurück zu erstatten. Rechtsdezernent Steinfort behauptete zu Sitzungsbeginn, nach dem Sparkassengesetz gäbe es ein Befassungsverbot des Rates bei Angelegenheiten der Sparkasse. So stimmten SPCDGrüneF den Punkt von der TO! Für die kommunale Demokratie ist das ein Armutszeugnis erster Güte.

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