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Verkehrswende a la Mülheim: Radwege vs ÖPNV: Bspl. Stillegung des Flughafenasts der 104 für Radweg

Mit schwerem Gerät rückte am 15. Januar 22 die Abrissfirma an der Zeppelinstraße an. Vom Flughafen aus haben die Abrissarbeiten der einst illegal stillgelegten Trasse der Straßenbahnlinie 104 begonnen. In spätestens acht Wochen will man mit der Demontage fertig sein. In einem traurigen und bedenklichen Kapitel verfehlter Mülheimer ÖPNV-Politik werden nun die Fakten geschaffen durch die endgültige Zerstörung der Straßenbahnanlagen auf der ca. 2 km langen Trasse zwischen Hauptfriedhof und Flughafen. Und das für einen nicht wirklich notwendigen „Bürger“radweg entlang der Zeppelinstraße, um so die 2012 bei Nacht und Nebel unrechtmäßige Straßenbahnstilllegung nachträglich zu legalisieren! Jahrelang wurde getrickst und gelogen bzgl. der Stilllegung der StraBa und des Radwegs anstelle und alles erschreckend demokratiefern, bis die Düsseldorfer Aufsichtsbehörden ihre eigenen zentralen Landes- sowie Regionalpläne sowie Vorschriften auch nicht mehr ernst nahmen und die kontraproduktiven MH-Variante der Verkehrswende billigten, nämlich Straßenbahn stilllegen und Radweg anstelle!

Der wohlwollende WAZ-Artikel (s.u.) versteigt sich in der Behauptung: „Das Kappen der Straßenbahn war hochumstritten, mancher sah damit gar das Ende des Mülheimer Flughafens besiegelt“. Das ist Unsinn, denn genau entgegengesetzt wäre der Flughafenast der 104 erst recht vonnöten gewesen, wenn statt des Luftlandeplatzes ein großer Wohn- und Gewerbepark entstanden wäre. Das kommt auch nicht wie bis vor kurzem von Essen und Mülheim gemeinsam geplant.

Die Notwendigkeit der Straßen-bahnanbindung ist inzwischen sogar größer als noch 2012.

U.a.sind auf dem Gelände von agiplan und dem der Kirche an der Parsevalstr. weitere Wohnsiedlungen entstanden. Auch im interkommunalen B-Plan H 17 „Wohn- und Gewerbepark am Flughafen“ von 2009 wird die Anbindung an die Straßenbahn explizit als wichtige Voraussetzung aufgeführt. Zuletzt haben sich größere Firmen dort angesiedelt. Z.B. wurde zuletzt ein über 7000qm großes Grundstück im Bereich des B-Plans H 17 für einen großen Firmenkomplex verkauft u.v.m..  Außerdem ist ein großer Umzug in ein Ärztehaus im H 17 geplant. Wie sollen Opa und Oma mit dem Fahrrad dahin kommen?
2023 wurde dann das ehemalige Gebäude der Telekom an der Parsevalstr. zu einer zentralen Unterkunft des Landes für ca. 600 Flüchtlinge umgebaut mit den seither bekannten Dauerproblemen. In 2023 erhielt der MWB (Mülheimer Wohnungsbau) den Zuschlag für den Bau von ca. 700 Wohnungen für Flüchtlinge auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei am anderen Ende bzw. Anfang des stillgelegten Flughafenasts der StraBa-Linie 104 am Hauptfriedhof.

Die zusätzlichen Arbeitsplätze, die Altenheime, die Flüchtlingsmassenunterkünfte und natürlich auch die alteingesessene sowie neue Wohnbevölkerung werden eine Straßenbahnanbindung brauchen, um nicht nur auf Autos angewiesen zu sein. Die dysfunktionale Ersatzbuslinie 130 und ein Fahrradweg anstelle der StraBa sind jedenfalls kein Schritt in Richtung Verkehrswende und kosten zudem viel mehr als eine Sanierung der zweispurigen Straßenbahntrasse gekostet hätte!

WAZ 15.1.2022: „Neuer Bürgerradweg in Mülheim: Land beginnt mit Vorbereitung“ 
WAZ 8.3.2024: „Verkehr verschärft an Zeppelinstraße: Wann es besser wird“

MBI-Vorschlag für den Mobilitätsausschuss am 3.2.2022
TO öffentlich

Bürgerradweg anstelle des Flughafenasts der Straßenbahnlinie 104

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Ist der Flughafenast der StraBa-Linie 104 weiterhin Teilstück der regionalen Entwicklungsachse Rhein-Ruhr für Straßenbahnen, die in Zukunft durchgängig meterspurig von Sterkrade bis Witten verlaufen soll? Wenn nein, wann genau wurde das im Landesentwicklungsplan (LEP), im Gebietsentwicklungsplan (GEP) und im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) im einzelnen konkret wie geändert?
  2. Im interkommunalen B-Plan H 17 „Wohn- und Gewerbepark am Flughafen“ von 2009 wird die Anbindung an die Straßenbahn explizit als wichtige Voraussetzung aufgeführt. Muss nun der H 17 für den Bürgerradweg geändert werden?
  3. Wann genau hat die Stadt die Aufhebung der Konzession für die Betriebsgenehmigung des Flughafenasts der 104, die ursprünglich bis 2027 festgeschrieben war, beantragt und wann genau hat welche Aufsichtsbehörde dies genehmigt?
  4. Wann genau ist die Finanzierung des „Bürger“radwegs im Regionalrat beschlossen worden?

Begründung

Am 10. Mai 2014 erhielten die MBI die Antwort des RP zu der MBI-Anfrage bzgl. des geplanten „Bürger“radwegs anstelle des Flughafenasts der StraBa-Linie 104. Auf über 4 Seiten erläuterte das Verkehrsdezernat der Bewilligungsbehörde den korrekten Verfahrensstand zu der unrechtmäßigen Stilllegung und dem Anfang April 2014 über Presse verkündeten „Bürgerradweg Richtung Flughafen“. Die RP-Stellungnahme besagte folgendes:

  1. Der stillgelegte Flughafenast ist Bestandteil der regionalen Entwicklungsachse Rhein-Ruhr, die in Zukunft durchgängig meterspurig von Sterkrade bis Witten verlaufen soll, um gemeinsam mit 4 Stadtbahnlinien die Hauptlast des Personennahverkehrs zu bewältigen für die Städte OB, MH, E, GE, BO, Herne, Hattingen und Witten. Das ist im Landesentwicklungsplan (LEP), im Gebietsentwicklungsplan (GEP) und im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) so festgeschrieben. Auch im interkommunalen B-Plan H 17 „Wohn- und Gewerbepark am Flughafen“ von 2009 wird die Anbindung an die Straßenbahn explizit als wichtige Voraussetzung aufgeführt.
  2. Der RP hat die Konzession für die Betriebsgenehmigung der MVG erteilt. Die Genehmigung für den stillgelegten Flughafenast läuft bis 2027. Die ordnungsgemäße Instandhaltung hat die MVG pflichtwidrig unterlassen. Den mehrmaligen Aufforderungen zur Wiederherstellung folgte die MVG nicht. Sie stellte nachträglich den Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht und Genehmigung der Streckenstilllegung, den der RP im März 2013 ablehnen musste. Der Widerspruch dagegen ist bis heute nicht endgültig entschieden wegen der Aufstellung eines Nahverkehrsplans, welcher erst im Dez. 13 verabschiedet wurde. Die Beurteilung des NVP durch den RP wird auch Basis für den Bescheid zum Widerspruch bzgl. des Flughafenasts sein.
  3. Der Flughafenast der 104 ist weiter konzessionierte Straßenbahnstrecke, was andere Nutzungen wie die Errichtung eines Fahrradwegs nicht zulässt.
  4. Selbst wenn das Stilllegungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen wäre, um überhaupt Baurecht schaffen zu können, müsste dann auch die Finanzierung eines Radwegs erst vom Regionalrat des RVR beschlossen werden.

Mit anderen Worten: Die von Mülheim gewollte, endgültige Stilllegung des Flughafenasts der 104 torpedierte 2014 noch eindeutig zentrale Landes- und Regionalpläne. Ob das bis heute geändert wurde, möge die Verwaltung durch Beantwortung der Fragen klarstellen. Inwieweit die laut WAZ versprochene Finanzierung der Zerstörung der Straßenbahnlinie durch Straßen.NRW überhaupt rechtlich erlaubt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gerd-Wilhelm Scholl, MBI-Vertreter im Mobilitätsausschuss