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Senkung des Hebesatzes Grundsteuer B im Vorfeld der ab 2025 gültigen neuen Bemessungsgrundlagen

MBI-Antrag für den Finanzausschuss am 14.2.2022 und den Rat der Stadt am 17.2.2022

Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B für 2023, spätestens aber für das Jahr 2024

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen,
der Rat der Stadt beschließt:

Der bekanntermaßen sehr hohe Mülheimer Hebesatz für die Grundsteuer B wird im Vorfeld der ab 2025 gültigen neuen Bemessungsgrundlagen nach Möglichkeit bereits ab 2023 von jetzt 890% auf 700% gesenkt. Sollte das für 2023 aus haushalterischen Gründen nicht möglich sein, tritt die Senkung des Hebesatzes 2024 in Kraft.

Begründung

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Die Erhöhung der Grundsteuer B für 2019 um 39% wurde am 6.12.18 per Tischvorlage beschlossen. In der damals ursprünglichen Vorlage der Kämmerei war eine Hebesatzerhöhung von „nur“ 640% auf 700% vorgeschlagen worden. In den Folgejahren wurde der Hebesatz von 890% beibehalten.

Nach wiederholtem Verfassungsgerichtsurteil beschlossen schließlich Bundestag und –rat, dass ab 2025 nicht mehr der sog. Einheitswert von 1964 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden darf, sondern vorher neue Bemessungsgrundlagen aufgestellt werden müssen, allerdings können die Bundesländer dabei unterschiedliche Kriterien bestimmen. Im Merkblatt zum Grundsteuerbescheid wird informiert darüber dass im Laufe des Jahres 2022 die Merkmale des jeweiligen Grundstücks zum Hauptfeststellungspunkt 01.01.2022 vom Finanzamt erfasst werden müssen. Welche Merkmale dies in NRW genau sein werden für den zukünftigen Grundsteuerwertbescheid und dem daraus abgeleiteten Grundsteuermessbescheid, ist z.Zt. noch nicht klar.

Auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags des Finanzamtes wird dann die Stadt den Grundsteuerbescheid 2025 erstellen unter Anwendung des gültigen Hebesatzes. Der bundesweite Spitzenwert von 890% wird etliche Mülheimer, Eigenheimnutzer wie Mieter, noch härter treffen als die bereits hohe Grundsteuer heute. Andere werden ab 2025 weniger zahlen müssen. Insgesamt ist die Stadt verpflichtet, die gleichen Gesamteinnahmen durch die neuen Grundsteuern bei dem gleichen Hebesatz anzusetzen wie zuvor bei den alten Einheitswerten.

Da der Gesamtkuchen bei demselben Hebesatz also gleich groß sein muss, gibt es nur eine sozial verträglich sinnvolle Lösung für Mülheim, nämlich den Gesamtkuchen zu verkleinern, damit ab 2025 nicht viele Mülheimer regelrecht aus allen Wolken fallen werden. Auch dass die ab 2025 verringerte Grundsteuer eines Teils der Bürger einzig von den höher belasteten Mitbürgern getragen werden muss, kann nur dadurch reduziert werden, dass vorher der Hebesatz gesenkt wird.

Unabhängig von alledem erleben wir ein deutliches Anwachsen der Inflation auch in Deutschland. Noch viel stärker als die Mieten und die städtischen Gebühren haben sich die Ausgaben für Heizung, Strom, Kraftstoffe und nicht zuletzt auch Lebensmittel erhöht. Weil das absehbar höchstwahrscheinlich noch weiter zunehmen wird, wäre deshalb eine Entlastung vieler Bürger Mülheims bei der Grundsteuer, die bekanntlich auch auf die Mieter umgelegt werden kann, dringend geboten. Ein beträchtlicher Teil der Kostensteigerungen wird auf Mieter und Selbstnutzer von Wohnungen aber erst mit den Nachzahlungen für Strom und Heizung bzw. den Nebenkostenabrechnungen zukommen.

Sollte die Stadt wegen des beschlossenen Doppelhaushalts 2022/23 bzw. weil Mülheim bis inkl. 2023 Stärkungspaktkommune ist, nicht ohne größere Probleme den Hebesatz für die Grundsteuer bereits für 2023 senken können, so muss sie dies spätestens für 2024 tun.

Das würde nicht nur der Entlastung vieler Bürger dienen, sondern auch der Kämmerei deutlich mehr Planungssicherheit bei der Berechnung der neuen Grundsteuern ab 2025 verleihen. Auch deshalb wäre es angebracht, bereits jetzt in 2022 eine Entscheidung darüber zu treffen, welcher Hebesatz 2023, spätestens aber 2024 in Mülheim für die Grundsteuer B gelten soll.

Heidelore Godbersen, MBI-Vertreterin im Finanzausschuss
Lothar Reinhard, MBI-Sprecher im Stadtrat

Zur Erinnerung

Proppevoll war der Rathausmarkt am 17. Feb. 2019 bei der Kundgebung gegen die exorbitante Erhöhung der Mülheimer Grundsteuer um sage und schreibe 39%

19.1.19: Textbausteine für einen Widerspruch gegen die unverhältnismäßige Mülheimer Grundsteuererhöhung

4.2.19: Grundsteuerreform macht Mülheimer Erhöhung des Hebesatzes unverantwortlich!

17.2.19: Riesengroße Grundsteuerdemo: „Hallo, wir sind auch noch da, wir bezahlen euch und wir missbilligen eure Misswirtschaft“

14.11.20: das Elend mit der schlecht gemachten Grundsteuerreform