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MBI-Vorschläge zu Schulstandorten wegen wachsender Schülerzahlen

Sehr geehrter Herr Lüngen,

wir reichen hiermit weitere Fragen zum Schulentwicklungsplan ein, bitten aber dieses Mal um zügigere Beantwortung, so dass wir uns damit mit dem zweifelsohne erforderlichen Zeitaufwand auch vor der nächsten Ausschusssitzung intensiver befassen werden können.

  1. Im Ausschuss wurde von einer Überbelegung von Klassen weiterführender Schulen zwischen 33 und 44% berichtet.
    Welche Auswirkungen hat das auf die Prognosewerte der GEBIT und damit auf die Bedarfe an Schulraum und Klassenanzahl für welche Form der weiterführenden Schulen im einzelnen? Inwieweit ist die Problematik bei der Schulentwicklungsplanung mit eingeflossen und wie soll das dauerhaft verringert werden?
  2. Der bisher von der GEBIT prognostizierte Peak soll 2026 sein. Unabhängig von unseren Bedenken dazu in unseren vorherigen Fragen: Falls der Peak doch erst ein oder mehrere Jahre später eintritt, was wird das für die im Schulentwicklungsplan empfohlenen Maßnahmen bedeuten?
    Welche Auswirkungen auf die gesamten Schülerzahl-Prognosen  sind durch die Flüchtlingsproblematik zu erwarten?
  3. Die GEBIT läßt einigermaßen offen, ob zusätzliche Schulgründungen notwendig sein werden. Unabhängig von der Frage, ob und wofür die Politik sich letztendlich entscheiden wird, wären wir dankbar für eine deutlichere und dringendere Empfehlung, ob Mülheim eine 4. Gesamtschule einrichten muss und ob mindestens eine zusätzliche Grundschule erforderlich sein wird.
  4. Mögliche Schulstandorte zusätzlich zu den bestehenden sind bei dem GEBIT-Gutachten nicht näher untersucht oder beleuchtet worden. Deshalb schlagen wir folgende Möglichkeiten vor und bitten die Verwaltung darum, zu jedem einzelnen Vorschlag Stellung zu beziehen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine schulische Nutzung dort evtl. ermöglicht werden könnte.
    A.) Grundschulen
    – die ehemalige Schule Hansastr. – heute DRK – als Grundschule
    – das Gelände Vereins-/Uhlandstr. – heute untergenutzt für urban gardening – für eine Grundschule
    – das gesamte Schulgelände des Teilstandorts Blötterweg der Grundschule Lierbergschule – heute mit Holzhäusern zur Flüchtlingsunterbringung belegt – für schulische Erweiterung der Grundschule
    – Schulgebäude und –gelände an der Meißelstraße – vorgesehenen als vorwiegend Wohnbebauung in einem rechtsgültigen Bebauungsplan – als Grundschul-Teilstandort zumindest zu erhalten, ggfs. sogar auszubauen, anstatt ihn wie geplant aufzugeben
    B.) weiterführende Schulen, speziell mögliche 4. Gesamtschule
    – ex-Tengelmann-Gelände, jetzt „Parkstadt“-Vorhaben der Fa. Soravia
    – AOK-Gebäude und –gelände in den Ruhrbania-Baufeldern 3+4, wobei ein fehlender Schulhof teilweise auf den nahen Grünflächen zwischen Nordbrücke und Gesundheitshaus sowie ex-Arbeitsamt – heute u.a. KI-Zentrale – eingerichtet werden könnte
    – Gebäude und Gelände der ehemaligen Hauptschule Bruchstr., was zur Zeit für ausgelagerte Klassen des Otto-Pankok-Gymnasiums genutzt wird, solange die Bauarbeiten dort anhalten
    C.) schulformunabhängig
    Die große Containeranlage der bisherigen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung an der Dümptener Straße soll ab September notfalls für bis zu 800 Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden und je nach Entwicklung der Flüchtlingsströme auch nach und nach bzw. teilweise parallel schulische Nutzungen ermöglichen. An welche Nutzungen ist bisher im einzelnen gedacht? Wäre es auch denkbar und sinnvoll, dort die u.E. unumgängliche 4. Gesamtschule anzusiedeln?

Für die MBI: Annette Klövekorn, Vertreterin im Bildungsausschuss