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Schulentwicklungsplanung: Vergrößert Gutachteritis die Bildungskatastrophe noch?

Seit 2016 haben die MBI immer und immer wieder versucht, die Dringlichkeit der Schulentwicklungsplanung bei stetig wachsenden Schülerzahlen zu thematisieren, waren aber zumeist nur auf taube Ohren gestoßen. Dann wurde erst einmal die GEBIT Münster als Gutachter bestellt, welche nun 2022 den Bedarf feststellte, welch eine Überraschung! Diese Binsenweisheit hilft noch nicht weiter! Mehr in Schulentwicklungsplanung MH: Was lange währt, wird endlich gut? Von wegen!

Die MBI haben sich intensiv mit dem Bericht der GEBIT Münster „Bildungs-und Schulentwicklungsplanung Mülheim an der Ruhr“ befasst, den diese im Ausschuss am 31.1.22 vorgestellt hat. Einige der Ergebnisse konnten wir nur schwer nachvollziehen und wichtige andere Aspekte vermissten wir in den Ausführungen. Fürs erste wollen wir nicht alle fraglichen Aspekte durchleuchtet und erklärt haben, wir beschränkten uns auf folgende ausgesuchte Fragen und baten mit Schreiben vom 9. Februar um möglichst umfassende Aufklärung und Information. Doch trotz Anmahnung dauerte es bis zum 24. März, bis eine Antwort kam, zu kurz vor der Sitzung des Bildungsausschusses am 28. März, in dem ein erster Beschluss zum Bildungsentwicklungsplan gefasst werden soll!

Eine sinnvolle Beteiligung der demokratischen Beschlussgremien sieht anders aus!

Im folgenden die MBI-Fragen und die Antworten darunter jeweils kursiv

  1. Wie erklärt die GEBIT die u.E. abwegige Alternativenplanung für Schüler/innen mit und ohne den direkt angrenzenden Nachbarstädten? Die Realitäten sind nicht zufällig völlig anders.

·          Es wurden zwei Prognosevarianten berechnet, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Pendler*innenströme durch Aspekte wie Schulgründungen beeinflusst werden können. Da die umliegenden Kommunen derzeit ebenfalls in der Schulentwicklungsplanung be­findlich sind und Schulplätze ausbauen, kann dies Schüler*innen­ströme zukünftig ändern. Dies betrifft insbesondere die Städte Oberhausen und Essen, die jeweils die eigenen Schulplätze ausbauen.

2.     Zu den Prognosekurven allgemein: Welche Zahlen wurden im einzelnen als Grundlage genommen, inwieweit wurde auch welche Entwicklung von sog. Seiteneinsteigern angenommen und berücksichtigt?

·          Daten des IT.NRW, Einwohner*innendaten der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Ist-Analyse und die Bevölkerungsprognose des Alters­jahrgang 6-Jährige für die Prognose im Grundschulbereich. Seiteneinsteiger*innen werden über die berechneten Eingangsquoten in die Schulen und Durchgangsquoten von Jahrgang zu Jahrgang für die einzelnen Schulen mit berücksichtigt. In der Summe der prognostizierten Fünftklässler*innen sind also Seiteneinsteiger*innen mit berücksichtigt.

a)     Grundschulbereich: Wir bitten um ausführliche Begründung, warum nach 2022 jährlich weniger Erstklässler zu erwarten sein sollen und wieso genau der sog. Peak (zu deutsch Maximalwert o.ä.) 2025 erreicht sein soll.

·         Das liegt an kleineren Geburtenjahrgängen. Da in den kommenden Jahren zeitweise größere Einschulungsjahrgänge zu erwarten sind, wächst die Gesamtzahl der Schüler*innen bis 2025 an. Aufgrund kleinerer nachfolgender Einschulungsjahrgänge sinkt sie ab 2025 wieder etwas, bleibt jedoch über dem Niveau der Vorjahre.

b)     Berufskollegs: Welche Gründe führten zum deutlichen Absinken der Schülerzahlen nach 2018 und welche Annahmen rechtfertigen die Prognose, dass das niedrigere Niveau bis 2028 konstant bestehen bleiben sollte?

·         Dies liegt an veränderten Standortbedingungen: es gab eine Verla­gerung von Produktionsstätten (Vallourec) und der Ausbildungsstruktur in Unternehmen, sodass bspw. Siemens nun auf duale Ausbildung setzt. Bildungsgänge sind weggefallen oder haben deutlich weniger Schüler*innen zu verzeichnen. Dieser Wandel hat sich im Grunde bereits vollzogen, sodass anhand der Bevölkerungsprognose der Stadt die Schule insgesamt stabil weitergeführt wird. Dies kann sich anders darstellen, wenn bspw. neue Bildungsgänge angeboten werden oder aber die Standortbedingungen sich abermals verändern.

c)     Weiterführende Schulen: Warum wurde nur die Prognose für die 5.-Klässler dargestellt? Oder sind die Kurven für die Gesamtschülerzahl auf der fehlenden S. 16? Wir bitten um Nachreichung von S. 16

Es werden alle Jahrgänge prognostiziert, aus Darstellungsgründen in der Präsentation aber zunächst nur der 5. Jahrgang dargestellt. Ausführliche Darstellungen finden sich im Bericht. Die Präsentation kann nur einen kleinen Ausschnitt aus den Planungsberichten wiedergeben.
d) Wie genau wird der prognostizierte deutliche Peak 2026 für 5.-Klässler erklärt, der sich nicht folgerichtig aus den angenommenen Werten der Grundschülerzahlen erschließt?

·          Die Prognosen der weiterführenden Schulen basieren darauf, dass sowohl Mülheimer Grundschüler*innen an diese übergehen, als auch ein gewisser Anteil auswärtiger Schüler*innen an diesen beschult wird. Da tendenziell mehr Kinder ein- als auspendeln, ergibt sich eine höhere Zahl an Fünftklässler*innen, als über die eigenen Grundschüler*innen aus Mülheim generiert werden würde.
d) Welche Annahmen führten dazu, dass die Zahl der 5.-Klässler nach 2026 stetig sinken würde?

·         Dies basiert auf den dann wider kleineren Übergangsjahrgängen aus den Mülheimer Grundschulen.
e) Die Aussagekraft für die gesamten prognostizierten Raumbedarfe aller weiterführender Schulen ist u.E. allerdings wenig aussagekräftig, wenn man nur die Zügigkeit durch die Neuanmeldungen betrachtet.

·         In der Raumbewertung im Bericht wurden die Schule insgesamt betrachtet, nicht allein die Zügigkeit im 5. Jahrgang.

3.     Prognose Zügigkeiten:
a.) Grundschulen: Für das kommende Schuljahr 22/23 ist die Bildung von 80 Eingangsklassen vorgesehen. Da die GEBIT für Grundschulen keine Angaben über die Gesamtzahl der zukünftig notwendigen Zügigkeit der Eingangsklassen gemacht werden, folgende Frage: Wie genau wird begründet, dass die zu erwartende Zunahme insgesamt an ausgesuchten 5 Grundschulen abgedeckt werden könnten, wenn für 3,5 Züge dort mehr Raum geschaffen würde? Wieviele Züge wären im angenommenen Peak 2025 bei Erstklässlern einzurichten? Reichen dann 80 wie aktuell? 

Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen ist abhängig von der Kommunalen Klassenrichtzahl, die jährlich neu berechnet wird. Eine feste Zügigkeit gibt es an Grundschulen damit nicht. Der Peak im Grundschulbereich wird tatsächlich bereits im Schuljahr 2022/23 erreicht, sodass danach wieder kleinere Einschu­lungsjahrgänge zu erwarten sind. Die bauliche Erweiterung um 3,5 Züge be­zieht sich auf die grundsätzlich größeren Einschulungsjahrgänge nach dem „Peak“. Dieser ist tendenziell über Mehrklassenbildung zu decken, da es sich nicht um eine langfristig hohe Schüler*innenzahl im 1. Jahrgang handelt.

b.) weiterführende Schulen: Die GEBIT prognostiziert im Peak 2026 bis zu 63 Züge und nach dem Peak bis 2030/31 noch 60 Züge mit einer Klassenfrequenz von 28,4 Schülern.
Für das laufende Schuljahr 21/22 war die vor Schülerausgleichverfahren wegen abgewiesener 126 Gesamtschüler eingerichtete Zügigkeit bereits 55 ohne weitere über 100 umverteilte Schüler. Da laut GEBIT zwischen 2021 und dem Peak 2026 ganze 230 zusätzliche 5.-Klässler prognostiziert sind, ist nicht ersichtlich, ob 5 zusätzliche Züge wirklich ausreichend wären, zumindest wenn man die verbliebenen umverteilten Schüler nicht vollständig vernachlässigt. Ähnliches bei der prognostizierten Zügigkeit von 60 nach dem Peak 2026.

Für den Peak müssten rechnerisch – wie in der Präsentation dargestellt – rund 63 Züge bereitgestellt werden, also 8 Züge mehr als bei 55 Zügen. Erst danach werden mittelfristig rund 60 Züge benötigt. 

4.     Einzelfragen:
a) Was genau könnte an der Grundschule Zunftmeisterstr. mit „Umgestaltung von Räumen“ gemeint sein, um die Zügigkeit zu erhöhen?
An der GGS Zunftmeisterstraße können ggf. ehemalige Räumlichkei­ten einer Kindertagesstätte genutzt werden. Ebenfalls kann ggf. eine ehemalige Hausmeister*innenwohnung als Raumpotenzial herangezogen werden.
b) Wieso wird für den Bereich Speldorf nur die katholische Katharinenschule für Erhöhung der Zügigkeit vorgesehen, die Standorte Blötterweg und Lierberg aber außen vorgelassen?
Für die Lierbergschule wird eine zukünftige Vierzügigkeit angesetzt (Bildung von bis zu 17 Klassen). Raumengpässe ergeben sich auch für die Lierbergschule und werden im Bericht ausgewiesen. Es bedarf perspektivisch der Erweiterung um einen Zug im Stadtteil Broich/Speldorf. Hier bietet sich die Katharinenschule an, da sie durch eine angrenzende Kindertagesstätte ggf. über Raumpotenzial verfügt. 

5.     In den Raumbilanzen der GEBIT für Grundschulen kommt der OGS-Bedarf nicht vor. Warum nicht?
Was ist zudem mit zusätzlichem Raumbedarf für Seiteneinsteiger, für Inklusion u.ä.?
Die Raumbedarfe der einzelnen Schulen werden im Bericht in Bilanzierungen ausgewiesen und inkludieren auch Ganztag, Inklusion usw.