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Auflösung der MST und zurück in den Kernhaushalt?

14. Juni 22: Wenig überraschend stimmten alle anderen im Hauptausschuss heute gegen untenstehenden MBI-Antrag, der dann im Rat von der Tagesordnung gestimmt werden wird. Die Verwaltung versuchte, die MST als Erfolgsmodell hinzustellen und überhaupt ist ein Nachfolger für den hoch dotierten Geschäftsführerjob schon längst ausgesucht, obwohl Frau Kammerichs erst zum Okt. vorzeitig aufhört.

Wieder eine Chance vertan, die hyper verschuldete Stadt Mülheim besser aufzustellen. Die MST ist nicht nur finanziell ein Fass ohne Boden, sie war auch bei vielen Vorgängen alles andere als vorbildlich, man denke u.a. nur an den Niedergang von Schloßstr., Rathaus- und Wochenmarkt. Dafür aber ist sie personell aufgebläht und in etlichen Bereichen parallel tätig zu anderen städtischen Aktivitäten.

Kurzum: Die Krisen sind so vielfältig und heftig, da will man/frau in Mülheim über alles beraten, nur nicht über Alternativen oder vorausschauende Entscheidungen. Mit „Weitermachen wie gehabt“ führt manches Richtung Abgrund, wie u.a. auch die Schulpolitik andeutet.

MBI-Antrag für den Hauptausschuss am 14. Juni 2022 und den Rat der Stadt am 23. Juni 2022 

Auflösung der 100%igen Stadttochter MST (Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH)

Frau Kammerichs wird nach den Sommerferien als MST-Geschäftsführerin aufhören. Bevor ein/e Nachfolger/in bestellt wird, muss die Gelegenheit genutzt werden, um grundsätzlich über die Zukunft dieser stadteigenen GmbH zu beraten und zu entscheiden. Deshalb möge der Hauptausschuss dem Rat der Stadt empfehlen, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:

  1. Die MST wird insgesamt aufgelöst.
  2. Alle städtischen Immobilien der MST werden dem Immobilienservice (IS) übertragen.
  3. Das zukünftige Veranstaltungsmanagement wird vollständig neu aufgestellt.
  4. Für die Übergangszeit wird ein kommissarischer Geschäftsführer bestimmt, ob Herr Dönnebrink oder ein anderer BHM-Vertreter, der zusammen mit dem Verwaltungsvorstand und dem Referat I die Abwicklung der MST sowie die Überführung der Teile der MST in die jeweiligen Ämter verantwortlich durchführt.
  5. Das heutige MST-Personal wird überführt in die jeweiligen Ämter oder Gesellschaften, die MST-Aufgaben übernehmen, ohne betriebsbedingte Kündigungen.

Im einzelnen schlagen die MBI folgende Maßnahmen zur Abwicklung der MST vor, die aber in jedem Punkt variiert oder anders gestaltet werden können.

  1. Die Bereiche Wirtschaftsförderung und Tourismus (als Standortpflege) der heutigen MST werden auf die städtische Wirtschaftsförderung übertragen.
  2. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit der heutigen MST geht zur Presse- und Kommunikationsabteilung im Dezernat 1.
  3. Das Veranstaltungsmanagement wird in weiten Teilen dem Kulturbetrieb übertragen.
  4. Alle MST-Immobilien – Stadthalle, Schloss Styrum, Schloss Broich, Camera Obscura und Ringlokschuppen – werden dem Immobilienservice übertragen.

Begründung

Die MST als 100%ige Tochter der BHM (Beteiligungsholding) ist dem Kernhaushalt entzogen und auch daher nur bedingt der Kontrolle der demokratischen Gremien unterworfen. Als GmbH ist sie mehrwertsteuerpflichtig und sie hat einen jährlichen Zuschussbedarf von meist über 3 Mio. €. Die MST hat Aufgaben etwa der Wirtschafts- und Innenstadtförderung, welche parallel gleichzeitig von anderen städtischen Stellen bearbeitet werden. Bei Auflösung der MST können diese Bereich neu definiert und effektiver bewältigt werden. Wie zuletzt bei der Auflösung von M&B sollte auch die Auflösung der MST und die Überführung in die Dezernats- und Ämterstruktur relativ problemlos möglich sein, sofern die Übernahme der Beschäftigten sozialverträglich geregelt wird.
Ob und inwieweit sich nach Auflösung der MST bessere Möglichkeiten ergeben für mehr gemeinsames Tourismus- und Veranstaltungsmanagement mit den Nachbarstädten wird sich zeigen, so sehr interkommunale Zusammenarbeit auch angebracht ist.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher