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Volkszählung, Grundsteuer-erklärung: viel, sauteure Datensammelei problematisch und z.T. ohne Nutzen?

Als wären Klimakrise, Coronakrise, Energiekrise, Ersatzteilkrise, gestörte Lieferketten, Fachkräftemangel, Ukrainekrieg, Lebensmittelkrise, galoppierende Inflation u.v.m. nicht bereits mehr als die meisten Menschen gleichzeitig verkraften könnten,
da beschäftigt der deutsche Staat seine Bürger auch noch mit weiteren aufwendigen Maßnahmen zur Datenerhebung.

  1. Der Zensus 2022 mit Befragungen sowohl über Internet als auch persönlich zu Hause. Das Ganze beschäftigt bei Androhung von Zwangsgeldern viele Menschen und kostet Unsummen. Alleine die kleine Großstadt Mülheim hat 7 ganze Stellen bereitgestellt nur dafür! Und wofür?
    Die erfragten Daten der Grundbesitzer hätte man auch ohne Aufwand und Zensus bei Katasteramt und Einwohnermeldeamt abfragen können. Ein sog. Registerzensus hätte in Zeiten der Digitalisierung zweifelsohne bereits ausgereicht. Was genau die Einzelbefragung ausgesuchter Menschen wirklich bringen soll, steht zudem in den Sternen. Sicherlich wird der Staat z.B. auch nach dem Zensus nicht viel besser wissen, wieviele Menschen wirklich in Deutschland leben oder arbeiten.

Jedenfalls werden sehr viele Stellen in Kommune, Land und Bund beschäftigt mit Datensammelei. Ganze Institute werden dann die Datenhaufen für viel Geld bearbeiten und endlos viele Statistiken erstellen, nicht selten nur für die Ablage. Und nicht wenige Bürger fühlen sich belästigt, mitunter gar ausgehorcht. So ganz wird man den Eindruck nicht los, dass „der Staat“ nach der großen Schlappe mit der insgesamt gescheiterten, großen Volkszählung in den 80er Jahren der Bevölkerung endlich wieder zeigen möchte, dass er doch eine große Volkszählung kann. Anders als damals, als eine sehr große und breite Boykottbewegung u.a. vom damaligen „Koordinierungsbüro gegen den Überwachungsstaat“ erfolgreich war, regt sich 2022 anscheinend kein Widerstand. Die Zeiten haben sich deutlich verändert.

2. Die geforderte Grundstückserklärung aller Immobilien-besitzer zu Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025

Viele Haus- und Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen haben in den vergangenen Wochen Post von ihrer Finanzbehörde bekommen: Darin werden sie aufgefordert, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober eine Grundsteuererklärung zu vielen Punkten abzugeben.

Das Informationsschreiben der Finanzverwaltung zur Neuberechnung beinhaltet Daten aus dem Liegenschaftskataster der Kommune, Stand 1.1.22. Dabei ist angegeben die Gesamt-Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert, der für das gesamte Grundstück gelten soll. Nun sind die ersten Menschen bereits aus allen Wolken gefallen, weil der Richtwert für die gesamte Fläche, die als baureifes Land bezeichnet wird, gelten soll, also nicht mehr unterschieden wird zwischen Wohnbaufläche und Gartenland, obwohl bekanntlich auf dem Gartenland nicht gebaut werden darf. Das treibt logischerweise bei Grundstücken mit großem Gartenanteil die Grundlage für die Grundsteuerberechnung ab 2025 massiv in die Höhe. Einige haben sich bereits beschwert und bei Stadt und Finanzamt versucht zu erfahren, was das soll. Einzige Auskunft: Das sei in einem Landesgesetz so vorgegeben. Es ist zu befürchten, dass noch weitere Ungereimtheiten nach und nach auftauchen werden. Auf Dauer wird dann auch eine Prozesslawine die Folge sein.
Auch dass die vorgeschriebenen Auskünfte zur Grundstückserklärung nur elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden können, ist für manche  eine unzumutbare Erschwernis uswusf…………… Viele Konflikte sind vorprogrammiert.

Nicht zu vergessen: Nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter sind von der Neuberechnung betroffen. Denn Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen. 

Kurzum: Man muss sich fragen, ob die nach dem Verfassungsgerichtsurteil aus 2018 notwendige Grundsteuerreform nicht wesentlich einfacher hätte gemacht werden können. Ganz abgesehen davon, dass jede Kommune ihren eigenen Hebesatz bestimmen darf, was dann mitunter den 10fachen Grundsteuerbetrag für den gleichen Steuermessbetrag bedeutet. Gilt z.B. in Düsseldorf nur 440 als Hebesatz, beträgt der in Mülheim/Ruhr mit 890 mehr als doppelt so viel, im rheinland-pfälzischen Ingelheim sogar nur 79, d.h. beim gleichen Einheitswert zahlt man dort weniger als 10% an Grundsteuer wie in Mülheim.

Um die stets geforderte Gleichheit der Lebensbedingungen in ganz Deutschland besser zu gewährleisten, hätte der Gesetzgeber die nötige Grundsteuerreform so gestalten müssen, dass bundesweit überall der gleiche Hebesatz gilt!