Was in Mülheim im Geheimen alles so vor sich geht!
Beispiel 1: der geheim gehaltene Nicht-Verkauf der Fläche Schlippenweg, warum auch immer!
In der Bezirksvertretung 1 am 26. Januar fragte die MBI-Vertreterin Annette Klövekorn nach, warum auf der Fläche am Schlippenweg seit dem Verkauf im Aug. 2020 noch nichts passiert sei. Die Verwaltung antwortete, dass die seinerzeitige Planung der Firma nach § 35 (Außenbereich) als nicht genehmigungsfähig abgelehnt worden sei und seither habe der Speldorfer Investor nichts mehr von sich hören lassen.
Es schien also genau das eingetreten zu sein, was die MBI bereits im Sommer 2020 befürchteten, nämlich dass es der Firma wohl doch nicht vorrangig um den angeblichen landwirtschaftlichen Forschungsbetrieb mit digitalisierter landwirtschaftlichen Nutzung auf dem ehemaligen Bauernhof auf städtischem Gelände ging. Sie erwarb das attraktive Gelände im Außenbereich und hoffte wohl darauf, dies demnächst als Bauland vergolden zu können. Nachdem die Stadt kürzlich beschlossen hat, das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei unweit der o.g. Schlippenwegfläche dem MWB per Erbpachtvertrag zu übertragen, damit dieser dort ein Flüchtlingsdorf für bis zu 700 Menschen errichtet, sehen die Chancen für Bauland auf dem Acker am Schlippenweg sicherlich besser aus, denn die Beschränkungen für Außenbereich werden dann bald aufgehoben werden können, wenn entlang der Zeppelinstr. wie auf den 14000 qm der ehemaligen Stadtgärtnerei große Flüchtlingsdörfer entstehen.
Deshalb stellten die MBI unten stehende Anfrage für die BV 1 am 7.3.23. Die BV verschob diese dann an den Planungsausschuss am 28. März. Und dort verkündete dann die Verwaltung unter TOP 20.3., dem allerletzten im öffentlichen Teil der Sitzung, zur MBI-Anfrage völlig überraschend: Der Kaufvertrag ist nie abgeschlossen worden, warum auch immer!
Mehrfach hatten die MBI bereits nachgefragt, doch wurde nie über eine Nicht-Umsetzung des Verkaufsbeschlusses in 2020 mit übergroßer Mehrheit berichtet!
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Anfrage der MBI-Fraktion zum Kaufvertrag Schlippenweg in der BV1 am 07.03.2023 |
Sachverhalt: Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden 3 Fragen gebeten.
Auf Nachfrage wurde ich in der BV1-Sizung am 26.01.2023 darüber informiert, dass das Forschungsvorhaben auf der Grundlage von §35BauGB nicht genehmigt wurde.
- Es bestehen 2 Willenserklärungen .Mülheim verkauft das Grundstück zu dem Zweck, dass auf diesem ein Forschungsvorhaben errichtet und betrieben wird .Und der Erwerber kauft das Grundstück, um darauf das Forschungsvorhaben zu errichten und zu betreiben.
Die Willenserklärung des Erwerbers entfaltet keine Wirkung. Somit liegt kein wirksamer Vertrag vor.
Falls ein Leistungsaustausch stattgefunden hat ,kommt eine Rückabwicklung des gescheiterten Vertrages nach Bereicherungsrecht §812ff BGB in Betracht. Daher
muss grundsätzlich jeder ,der etwas im Rahmen des gescheiterten Vertrages erhalten, wieder herausgeben.
Die Rückabwicklung wäre zum Vorteil für die Stadt Mülheim, weil sich die Grundstückspreise zwischenzeitlich beträchtlich erhöht haben.
- Warum wurde dieses nicht vor dem Verkauf geprüft? Welche bedeutsamen Umstände standen dagegen.
3.Vertraglich war vorgesehen, die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung durch den Grundbucheintrag abzusichern.
Ist diese Eintragung durchgeführt worden?
gez. Annette Klövekorn
Fazit:
Die MBI freuen sich, dass dieser ökologisch und städtebaulich verheerend falsche Verkaufsbeschluss doch nicht umgesetzt wurde.
Es ist bedenklich, dass die Verwaltung bisher auf alle MBI-Nachfragen nicht mit der Wahrheit herausrücken wollte. Erst auf die eindeutigen MBI-Fragen hin rückten sie nun mit der Wahrheit heraus!
Bedauerlich war ebenfalls, dass auch die Lokalpresse die Thematik, die in 2020 noch großes Interesse geweckt hatte, trotz verschiedener Hinweise nicht aufgreifen wollte.
Zur Erinnerung die MBI-Stellungnahme von Aug. 2020 mit den Begründungen, warum die MBI den Verkauf dieser sensiblen Fläche damals strikt ablehnten,
nachzulesen auch unter MBI » Ackerfläche Schlippenweg wird verkauft: Und wieder sind Stadt und Natur ein Stück ärmer – MBI (mbi-mh.de)
„Das Grundstück am Schlippenweg in Mülheim wird verkauft. Die künftige digitalisierte landwirtschaftliche Nutzung soll im Kaufvertrag und im Grundbuch festgelegt werden. Ortspolitiker von SPD, CDU, FDP stimmten dem Verkauf der Hofstelle am Schlippenweg für den angeblichen landwirtschaftlichen Forschungsbetrieb zu. WAZ: „Mülheim: Breite Koalition stimmt Verkauf am Schlippenweg zu“. Der MBI-Antrag für die BV1, das sensible Gelände am Schlippenweg zu verpachten anstatt es zu verkaufen, wurde leider mit großer Mehrheit abgelehnt.