Seit 2017 ist der Bebauungsplan zur Nutzung des Geländes der ehemaligen Troostschen Weberei rechtsgültig. Ende April 2020 begann der Abriss, wenig später erließ die Stadt einen Abrissstopp. Die Bauaufsicht fordert die Einschaltung des Artenschutzbeauftragten und ein Denkmalgutachten, was der Investor seit der Abrissgenehmigung 2018 nicht vorgelegt hatte. Der Projektentwickler will diese nachreichen. Ein Ende des Stillstands ist offen. Doch die viel größere Sünde als der Abriss ohne gültige Genehmigung ist die systematische Zerstörung eines industriegeschichtlich bedeutsamen Denkmals in ökologische sensiblem Gebiet!
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