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BI „Gaspreise runter“ wieder aufleben lassen?

Hallo ………
können wir mit dem jüngsten BGH Urteil zu unrechtmäßigen Gaspreiserhöhungen die seinerzeit sehr erfolgreiche Aktion „Gaspreise runter“ wieder aufleben lassen ?
Beste Grüße ………

Verschiedene ähnliche Nachfragen gab es zuletzt an die MBI. Wir haben immer eine eher verneinende Antwort gegeben, hier einmal in aller Ausführlichkeit:

Das jüngste BGH-Urteil zur Klage der Verbraucherzentrale (VZ) NRW für 25 Kunden von RWE-Gas zu den Gaspreisen 2004 bis 2006 bestätigt nur BGH-Urteile aus den Jahren 2007 bis 2009. Das BGH bemängelt die Intransparenz und Einseitigkeit der einstmaligen Sonderverträge, es hält sich aber vornehm heraus zum § 315 BGB zur „Billigkeit“ von Gaspreisen, leider. In den heutigen Verträgen ist der beanstandete Missstand der Sonderverträge im wesentlichen  behoben, wenn der Kunde sofort nach Ankündigung der Preiserhöhung wechseln kann. Inzwischen ist der Markt auch längst überfüllt mit Anbietern, nicht wenige davon unseriöse Ganoven.

Doch das ist das EU-Credo, dass der Markt alles regeln soll. Ob Gas für Heizung oder Strom für viele Bereiche des Alltags für jeden zugänglich und erschwinglich sein sollte, wie § 315 BGB das will, ist nicht mehr angesagt. Die deutsche Politik hat auch nichts in die Richtung jemals in den letzten Jahren auch nur ernsthaft diskutiert.

Und der BGH möchte auch keine eigene Politik machen, nur weil die Grundgesetzväter das mal wollten.

Die Gaspreiserhöhungsorgien im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends waren auch in Mülheim unverschämt, weil sie noch das vorherige Monopol missbrauchten zur schamlosen Abzocke. Es gab in Mülheim breiten Widerstand dagegen, wobei die örtliche VZ sich genau wie die VZ NRW ziemlich lange heraushielt (werden ja auch von Kommune, Land und kommunalen Sparkassen bezahlt). In Hamburg, Berlin usw. war das anders.

So übernahmen die MBI die Organisation des Gaspreiswiderstand durch Gründung der BI „Gaspreise runter“. Die politischen Versuche der MBI, über Beschlüsse die 51%ige medl zur Mäßigung und Rücknahme von Preiserhöhungen zu bewegen, verendeten vor einer Mauer von Intransparenz und Ablehnung aller damaligen Ratsfraktionen (SPCDFUGrüne). Im Laufe der Jahre gingen auch deshalb immer mehr Kunden dazu über, nicht nur Widerspruch bei jeder neuen Gaspreiserhöhung einzulegen mit Zahlung unter Vorbehalt, sondern aktiv die Erhöhungsbeträge einzubehalten. Insgesamt waren es angeblich wohl ca. 1500, während weitere tausende nur Widerspruch einlegten, bei jeder erneuten Erhöhung.

Ca. 50 Mülheimer legten eine Sammelklage ein, die beim Landgericht Düsseldorf erst verschleppt und dann in Einzelklagen filettiert wurde, obwohl inzwischen das erste BGH-Urteil im o.g. Tenor ausgeurteilt war. Dennoch musste auch das LG Düsseldorf in den ersten Verfahren bereits zugestehen, dass alle medl-Sonderverträge im Sinne der BGH-Rechtsprechung keine Preiserhöhung rechtfertigen konnten. Damit war endgültig klar, dass die medl vor Gericht von niemanden das einbehaltene Geld zurückbekommen konnte. Die medl versuchte es zwar noch, mit undurchsichtigen Rechnungen Geld zu bekommen, was ihr nicht zustand, was aber fast immer vereitelt werden konnte.

Die MBI forderten und beantragten, dass die medl allen Kunden unrechtmäßig kassierte Gelder zurückzahlen solle. Doch auch diese Forderung stieß bei den anderen Volksvertretern und der medl auf taube Ohren und strikte Ablehnung. Bereits damals forderten die MBI alle, die mit Widerspruch und unter Vorbehalt die Erhöhungsorgien bezahlt hatten, zu prüfen, ob sie dieses Geld gerichtlich sich einklagen wollten, was nicht chancenlos gewesen wäre und immer noch ist. Die Resonanz war recht mager, auch deshalb, weil inzwischen viele andere Anbieter auf dem Markt Gas anboten, häufig billiger als medl.

Insgesamt wechselten angeblich ca. 15% von der medl weg, was ein sehr hoher Anteil ist verglichen mit anderen Städten.

Die medl erhöhte auch nur 2010 noch einmal und stellte sich bereits auf niedrigere Überschüsse ein. Doch dann wurde die Gasbörse mit Gas überschwemmt, u.a. wegen der fracking-Gasschwemme in den USA. Die Einkaufspreise fielen, die medl erhöhte auch deshalb und nicht nur wegen der markanten Kundenverluste in den nächsten 3 Jahren bis heute nicht mehr. Dennoch erreichten die Jahresüberschüsse mit über 14 Mio. zuletzt Rekordniveau wie noch nie seit medl-Gründung. Das zeigt, dass ihre Preise zu hoch sind und eigentlich gesenkt werden könnten oder müssten. Nur: Wer würde z.Zt. eine solche Forderung aktiv unterstützen, die vorerst weder politisch, noch gerichtlich durchsetzbar ist? Und die meisten werden sagen: „Dann wechsel doch“. Etliche Kunden sind auch zur medl zurückgekehrt, weil andere, billigere Anbieter unseriös waren und pleite gingen oder andere nach den