Das jüngste BGH-Urteil zur Klage der VerbraucherzentraleNRW für 25 Kunden von RWE-Gas zu den Gaspreisen 2004 bis 2006 bestätigt nur BGH-Urteile aus den Jahren 2007 bis 2009. Viele medl-Kunden haben das bereits vor Jahren durchgesetzt. Die Gaspreise blieben seit 2010 stabil. Darum erscheint die Wiederbelebung der BI „gaspreise-runter-mh“ z.Zt. wenig sinnvoll, was sich aber schnell ändern könnte, wenn man Strom mit einbezieht!
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