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Otto-Pankok-Str. und der Missbrauch des § 34 BauGB

  • WAZ 19.10.13: „Streit in Saarn spitzt sich zu“ hier
  • WAZ 22.10.13: „Streithähne auf dem Hühnerberg“ hier
  • Mülheimer Woche 23.10.13 „Bauantrag muss genehmigt werden“ hier
  • Demokratie und Denkmalpflege in Mülheim verkümmert und gefährdet? hier

In der Ratssitzung am 1.10.13 fragten die MBI, ob der Dezernent garantieren könne, dass für das umstrittene Bauprojekt Otto-Pankok-Straße keine Baugenehmigung erteilt werde, bevor nicht die versprochene Ortsbegehung durch die Bezirksvertretung stattgefunden habe. Der Dezernent sagte das zu. Der im WAZ-Artikel (s.o.) angegebene Ortstermin am 21.10.13 um 15 Uhr an der Otto-Pankok-Str. in Saarn ist von der BV 3 anberaumt, die aufgrund der Genehmigung über den Ausnahmeparagraphen § 34 BauGB (Baulückenschließung) nicht beteiligt wurde! Die Kernfrage ist also, wieso die Bauverwaltung sich auf § 34 eingelassen hat anstatt ein geordnetes B-Plan-Verfahren durchzuführen.
Die zweite MBI-Frage zu dem Komplex, warum der Ausnahmeparagraph § 34 (Baulückenschließung) und kein B-Plan-Verfahren zur Umsetzung dieses Projekts an sensibler Stelle gewählt wurde, wollte oder konnte er nicht beantworten und er versprach, dies schriftlich zu tun.

Das Problem mit dem § 34 BauGB ist in Mülheim folgendes:

Die Genehmigung erfolgt nur durch das Bauordnungsamt, der Planungsausschuss wird darüber im nichtöffentlichen Teil lediglich informiert. Er kann dann zwar noch Bedenken anmelden, doch formal entscheiden kann der Ausschuss nichts. Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, auch Umweltverbände oder Landschaftsbeirat müssen nicht beteiligt werden. Das macht ja auch Sinn, wenn es sich dabei um das handelt, was der § eigentlich besagt, nämlich die Schließung einer Baulücke im Innenbereich, wo kein B-Plan existiert, wobei die geplante Bebauung „sich in die Umgebung einfügen“ soll.

In Mülheim aber wurde und wird die „Baulücke“ mitunter sehr großzügig und großflächig definiert. Am extremsten war die Genehmigung der riesigen RRZ-Erweiterung über §34, aber auch Aldi Hansastr. u.v.a. Beispiele hatten mit „in die Umgebung einfügen“ nichts zu tun. Ebenso das Projekt Otto-Pankok-Straße jetzt, das auch noch an das FFH-Gebiet fast angrenzt. Hätte die Stadt ein Bebauungsplan dafür aufgestellt, z.B. einen investorenbezogenen, hätten neben den Bürgern auch die Umweltverbände beteiligt werden müssen. Das entfällt formal durch § 34. Für den Investor wird damit alles billiger, schneller und wie in diesem Fall widerspruchsfreier. Denn seit dem Zeitungsartikel unten vom letzten Samstag haben sich etliche Mülheimer das heute idyllische Gelände angesehen und viele haben bereits unterschrieben. Mehr auch in

  • WAZ vom 2.10. „Bürger – Bei Neubau an Otto-Pankok-Straße auf keltische Fundstücke achten“ hier
  • WAZ vom 28.9.13: „Ein Dorf wehrt sich“ hier

Oft fügen sich geplante Neubauten nicht ins Siedlungsbild ein, vgl. den geplanten Neubau anstelle der verkauften ehemaligen Musikschule am Aufgang zur Schleuseninsel. Manches Mal ist Natur- oder Denkmalschutz in Gefahr. So auch an der Otto-Pankok-Straße in Saarn, siehe Bild oben. Dort plant der Eigentümer des Grundstücks, das Rheinberger Immobilienunternehmen Markus Pionke, drei Gebäude mit Eigentumswohnungen.

Auf dem sog. Hühnerberg im historischen Kern des Dorfes Saarn gerät damit die heutige Idylle ins Wanken. Hier sollen auf rund 1200 m² Fläche drei Neubauten mit Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage entstehen. Das Grundstück umringt eine denkmalgeschützte Mauer, die früher als Einfriedung der Höfe diente. Mindestens zwölf denkmalgeschützte Häuser stehen im näheren Umkreis. Gleich hinter der Mauer ragen hohe Tannen in die Höhe, insgesamt 15 Bäume müssten der neuen Bebauung weichen.

Die „Bürgerinitiative zum Schutz des historischen Dorfkerns Saarn“ kämpfte zuerst erfolgreich gegen den geplanten Abriss der historischen Mauer. Nun geht es um das gesamte Bauprojekt. Mehrere hundert Unterschriften haben sie in kürzester Zeit bereits gesammelt.  Politiker der Bezirksvertretung 3 hatten zuletzt Beratungsbedarf angemeldet. Auch die BV war nämlich außen vor, weil der Bauantrag eben nach § 34 BauGB genehmigt werden soll. Darüber wird nur im Planungsausschuss informiert, die BV ist außen vor. Nun wollen sich die BV-Politiker auf Druck der BI dennoch mit dem Thema befassen. Wenn der Siedlungscharakter der Umgebung beeinträchtigt wird, bestehe schließlich auch öffentliches Interesse am Bauvorhaben, finden Anwohner und BI-Vertreter. Wenn die Pläne vorliegen, soll es eine Ortsbegehung mit der BV3 geben.

Die BI rät: Wer sich einen Eindruck von dem verschaffen möchte, solle einen Herbstspaziergang hinauf zum Hühnerberg machen und möglichst unterschreiben gegen das Bauvorhaben, z.B. in einem der Saarner Geschäfte.

Widersprüchliche Angaben gibt es auch über die Anzahl der Wohneinheiten, die zwischen den Häusern 37 und 45 entstehen soll. „Laut Bauantrag sind es zehn Einheiten“, sagt Planungsamtschef Liebich in der WAZ. In der Vorlage für den Planungsausschuss waren dagegen 14 Wohneinheiten veranschlagt.

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