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Zwangsvollstreckung durch die Stadt bei säumigen GEZ-Zahlern

Zwangsvollstreckung des Zwangsbeitrags für den sog. „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (frühere GEZ) durch die Stadt

MBI-Antrag für den Finanzausschuss der Stadt Mülheim am 7.3.16
TO öffentlich

Wie dem WAZ-Artikel aus Dortmund in der Anlage zu entnehmen ist, sind die Kommunen in NRW verantwortlich für die Eintreibung der Rundfunkgebühren, und zwar im Auftrag des WDR. Die Verwaltung möge daher zu folgenden Fragen Auskunft erteilen:

  1. Gegen wieviele säumige GEZ-Zahler musste die Stadt in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Mülheim jeweils ein Vollstreckungsverfahren einleiten?
  2. Wieviele säumige Zahler zahlten nach der ersten Vollstreckungsankündigung durch die Stadt? In wievielen Fällen wurde jeweils in den letzten 3 Jahren auch noch eine Vollstreckung, z.B. durch Pfändung durchgeführt? In wievielen Fällen waren jeweils pro Jahr auch die städtischen Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos und aus welchen Gründen?
  3. Erhält die Stadt Mülheim genau wie Dortmund 23 € pro Fall vom WDR? Gilt dieser Betrag auch, wenn z.B. eine Pfändung durchgeführt wird oder erhöht der WDR dann seinen „Zuschuss“?
  4. Kann die Verwaltung für die letzten 3 Jahre jeweils eine ungefähre Kosten-Nutzen-Rechnung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Personal- und Sachkosten die Stadt exakt aufwenden musste, um die vom Innenministerium verordnete Hilfeleistung für den WDR zu bewerkstelligen? Wenn ja, so möge die Verwaltung darlegen, inwieweit die Erstattungen durch den WDR kostendeckend sind oder nicht.
    Wenn nein, möge die Verwaltung in der nächsten Sitzung solche Aufstellungen vorlegen.
  5. Sollte sich herausstellen, dass die WDR-Gelder nicht kostendeckend ausreichen, um die Zwangseintreibung der säumigen GEZ-Gelder durch die Stadt zu betreiben, möge die Verwaltung darlegen, welche Schritte geplant sind, um dagegen vorzugehen bzw. darauf zu reagieren.
  6. Kann die Verwaltung eine Aussage dazu machen, aus welchen Motiven heraus die GEZ-Gebühren nicht gezahlt werden. Wenn ja, können ungefähre Anteile für entweder Versäumnis oder Armut oder Protest angegeben werden?

Begründung
GEZ-ZahlscheinEs erscheint erklärungsbedürftig, dass Städte und Kommunen zur Amtshilfe verpflichtet wurden bei der Zwangsvollstreckung der Zwangsgebühr auch der GEZ-Nachfolger. Bekanntlich wurde mit der Namensänderung die Art der sog. „Rundfunkgebühr“ geändert, denn seit Januar 2013 wird jeder Haushalt – geräteunabhängig – zur Kasse gebeten. Danach waren die städtischen Melderegister sicherlich Gold wert für die Eintreibung dieser Zwangsgebühr. Dennoch ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum die Kommunen und Städte damit belastet werden, als Geldeintreiber für das milliardenschwere GEZ-Nachfolgeunternehmen tätig sein zu müssen. Sollte es sich zudem herausstellen, dass die Stadt dabei auch noch zwangsweise draufzahlen muss, wäre das nicht hinnehmbar, nicht nur weil es diametral gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen würde.
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Anlage: WAZ Dortmund vom 11.2.16, der ganze Artikel hier

Zwangsvollstreckung
Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf

Dortmund.
Immer mehr Dortmunder zahlen ihre Rundfunkgebühren nicht. Verantwortlich für die Eintreibung der Gebühren ist die Stadt – im Auftrag des WDR. Laut Stadtverwaltung ist das allerdings ein Minusgeschäft. …….
2013 gab es in Dortmund 6082 säumige Zahler, gegen die ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, 2014 schon 7126 und im vergangenen Jahr 9128.Wer nicht zahlt, bekommt vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio (frühere GEZ) zunächst eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung. Als letzte Stufe droht Zahlungsverweigerern die Vollstreckung, zum Beispiel durch Pfändung. Die Vollstreckungsersuchen stellt der WDR als zuständige Landesrundfunkanstalt an die Stadt – und zahlt ihr pro Fall 23 Euro. „Eine komplette Deckung der Personal- und Sachaufwendungen ist hiermit jedoch nicht verbunden“, erklärte auf Anfrage Stadtsprecher Michael Meinders. …………………..
Über ihre Zahlungsunwilligkeit lässt sich nur spekulieren: Versäumnis, Armut oder Protest gegen die Zwangsgebühr.
Schon 2012 hatte es Ärger mit der Eintreibung der GEZ-Gebühren durch die Stadt gegeben. Wie andere Kommunen auch, war die Stadt nur halbherzig dieser Pflicht nachgekommen und hatte oft sogenannte „Fruchtlos-Protokolle“ an die GEZ geschickt, wenn die Vollziehungsbeamten die Zahlungsunwilligen nicht antrafen oder diese sich nicht meldeten. ……………. Der WDR beschwerte sich beim Innenministerium, das per Erlass festlegte, „dass die Kommunen für die Vollstreckung der rückständigen Rundfunkgebühren zuständig sind.“ Die Stadt Dortmund richtete daraufhin drei Stellen dafür ein. …………….. Damals wie heute bekam die Stadt pro Fall 23 Euro.

Prompte Reaktion der Stadt Mülheim auf
den obigen MBI-Antrag zu säumigen GEZ-Zahlern

Wie das Mölmsche Leben so spielt ………..
Heute, dem 19.2.16, früh haben die MBI ihren obigen Antrag eingereicht, weil die Stadt die säumigen GEZ-Zahlungen zwangsvollstrecken muss. Morgen in der Printausgabe der WAZ und heute Abend im Netz die Antworten der Stadt, zumindest teilweise. Hat „natürlich“ überhaupt nichts mit dem MBI-Antrag zu tun, gell. Dennoch sind sogar die Formulierungen häufig identisch.
Unabhängig davon, läßt die städtische Antwort über Zeitung einige wesentliche Fragen unbeantwortet. Die MBI bleiben am Ball.

  • 19.2.16: WAZ Mülheim: „Mülheim: Bis zu 300 Schwarzseher pro Monat“ hier

Zum Thema auch

  • 30.1.13: GEZ-Gebühren als Kopfgeld? hier
  • 29.1.13: WAZ: Stadt Köln zahlt „bis auf Weiteres“ keine Rundfunkgebühr hier
  • 25.1.13 WAZ: Gutachten erklärt neue GEZ-Abgabe für verfassungswidrig hier