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Stadt als Zwangsvollstrecker

Zwangsvollstreckung durch die Stadt bei säumigen GEZ-Zahlern

Samstag, 20. Februar 2016

Städte und Kommunen in NRW sind verdonnert worden, die Eintreibung der sog. Rundfunkgebühren (früher GEZ) per Zwangsvollstreckung einzutreiben, und zwar im Auftrag des WDR. Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum die Städte damit belastet werden, als Geldeintreiber für das milliardenschwere GEZ-Nachfolgeunternehmen tätig sein zu müssen. Sollte es sich zudem herausstellen, dass die Stadt dabei auch noch zwangsweise draufzahlen muss, wäre das nicht hinnehmbar, nicht nur weil es diametral gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen würde. Deshalb haben die MBI den Antrag gestellt, dazu Auskunft zu erteilen und ggfs. vorzustellen, was die Stadt dagegen unternehmen wird

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