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Das RWE-Desaster und die ex-OB immer noch im Aufsichtsrat?

Gestrichene RWE-Dividende und unglaubwürdige kommunale Aktionäre,
z.B. die Stadt Mülheim

BekanntlichRWE-Aktienkurse 2006-2015 ist der Energieriese RWE seit Jahren im Absturz begriffen aufgrund gigantischer Fehlinvestitionen in der Großmann-Ära bis 2013 und fehlendem Geschäftsmodells seit Beginn der Energiewende 2011. In der Folge türmte RWE Schulden von über 30 Mrd. Euro an und der Börsenwert stürzte rasant ab. Dennoch bestanden die kommunalen RWE-Aktionäre mit ca. 25% Aktienbesitz gegen wirtschaftliche Vernunft weiter auf Dividendenausschüttung. Nun zog Vorstandschef Terium im Feb. 2016 die Reißleine und kündigte die Null-Dividende für 2015 an. Es hagelte Proteste und die Ankündigung von heftigem Widerstand der RWE-Kommunen. Der RWE-Aufsichtsrat hat Anfang März aber einstimmig(!) beschlossen, für 2015 keine Dividende auszuschütten. Dabei hatten die kommunalen Aktionäre, allen voran Essen, Dortmund und Mülheim, noch vor kurzem mit starken Worten dem RWE-Vorstand u.a. mit dem Aufsichtsrat gedroht. „Das muss Konsequenzen haben“, sagte z.B. Uwe Bonan dem Handelsblatt sogar noch in einem Artikel vom 4.3., also nach der Aufsichtsratsentscheidung. Ja, welche denn? Mehr in „RWE: Der Aufstand der Kommunen“ hier

Die Mülheimer SPD hat für den Finanzausschuss am 7.3.16 beantragt, folgendes zu beschließen:
RWE-Terium„Der Finanzausschuss unterstützt die Verwaltung in ihren Bemühen und Anstrengungen, die angekündigte Nulldividende bei RWE nicht umzusetzen“
Die stellv. SPD-Vorsitzende und ex-OB Dagmar Mühlenfeld aber sitzt immer noch im RWE-Aufsichtsrat, hat also im Aufsichtsrat gegen den Antrag ihrer örtlichen Parteigenossen und gegen ihren ehemaligen Kämmerer für die Nulldividende gestimmt.

Am 3.3.16 im Hauptausschuss der Stadt Mülheim hatten die MBI folgende Anfrage als TOP 9.3., mehr dazu hier
Abführung von Aufsichtsratsgeldern durch die ex-OB und Beibehaltung des Sitzes im RWE-Aufsichtsrat
Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. In welchen Aufsichts- oder Beiräten ist Frau Mühlenfeld nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt als OB weiterhin vertreten?
  2. Ist beabsichtigt, dass sie die Aufsichts- bzw. Beiratssitze aufgibt, die sie für die Stadt weiterhin innehat? Wenn ja, wann jeweils?
  3. Muss sie die Tantiemen für diese ehemaligen Nebentätigkeiten auch abführen, wenn sie nicht mehr im Hauptamt als OB tätig ist? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie bewertet die Verwaltung die Beibehaltung des Sitzes im RWE-Aufsichtsrat durch die ex-OB im Lichte der Klarstellungen in einem Ministererlass, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem „Hauptamt“ gehört, wie die Rheinische Post am 10. Feb. berichtet hatte, vgl. RP-Artikel „Erlass des Innenministeriums: Politiker müssen RWE-Tantieme abgeben“ hier

DaggiOrdenDazu berichtete der o.g. Kämmerer Bonan, dass der Ministererlass bisher nur ein Referententwurf sei (als wenn das einen Unterschied mache!), dass die ex-OB in der Vergangenheit Gelder abgeführt hätte und ansonsten sei sie als Privatperson in dem Aufsichtsrat. Auf die Nachfrage, wie sie als Privatperson denn die 10 Mio. städtische Aktien vertreten könne und zudem als nicht-mehr-OB in keinem städtischen Gremium Rechenschaft ablegen könne, konterte die SPD-Fraktion mit dem unangebrachten Populismus-Vorwurf und der eher bösartigen Behauptung, die MBI-Fragen zeugten ohnehin nur von Neidkomplex.
Noch Fragen?

Übrigens: Die Frage, ob Frau Mühlenfeld als Privatperson in den RWE-Aufsichtsrat gewählt wurde oder als OB einer Stadt mit einem großen Aktienpaket, wurde nach langen, heftigen Auseinandersetzungen mit den MBI 2003/4 und untauglichen Gutachten „ihres“ Rechtsamtes schließlich per Ministererlass aus Düsseldorf eindeutig geklärt. Auch der Versuch über den Neusser OB Napp, der „nur“ in einem Beirat saß, gerichtlich zu erwirken, dass RWE-Aufsichts- oder Beiräte die Tantiemen als Privatperson erhielten und behalten dürften, scheiterte kläglich bis zur letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht.
Es steht auch außer Frage, ob mit oder ohne neuen Ministererlass, dass ein/e Ex-OB oder ein Landrat a.D. nicht mehr die Kommune oder den Landkreis im RWE-Aufsichtsrat vertreten kann und auch nicht mehr in den diversen RWE-Beiräten o.ä. für Kommunalvertreter sitzen kann. Zur Erinnerung auch:

  • Leider nur zum 1. April 2015: RWE und MVG in Mülheim passe´! Stadt Mülheim verschenkt Verkehrsbetrieb für Fusion mit Nachbarstädten und trennt sich schlagartig von allen RWE-Aktien! hier oder als pdf-Datei (139 KB)
  • Auf der RWE-Hauptversammlung am 20. April 2016 wurde die Alt-OB nun über Frauenquote wieder in den Aufsichtsrat gewählt, das löste heftige Proteste in Mülheim aus. Daraufhin kündigte die Alt-OB in einem WAZ/NRZ-Interview an: Mülheims Ex-Oberbürgermeisterin plant eine Stiftung“, nachzulesen hier. Sie möchte also Teile der Aufsichtsratsgelder für soziale Zwecke spenden. Na denn!

MBI-Anfrage für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 12.5.16

Zu TOP 6 „Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters – Vorlage V 16/0239-01“, hier fehlende Aufstellung der Nebentätigkeiten der ex-OB bis zum Ausscheiden am 20. Okt. 2015              TO öffentlich

Laut Gesetz muss die Aufstellung der Nebeneinkünfte des Vorjahres eines Oberbürgermeisters/einer Oberbürgermeisterin bis zum 31. März vorgelegt werden. Für das Jahr 2015 ist alles etwas komplizierter, weil Frau Mühlenfeld am 20. Oktober als OB von Herrn Scholten abgelöst wurde.

Zuerst einmal gab es bis zum 31. März keine Vorlage über Aufstellung der Nebentätigkeiten nach § 53 LBG. Am 22. April wurde dann die Vorlage V 16/0239-01 verschickt, aber die enthält wahrscheinlich nur Nebentätigkeiten von OB Scholten, nicht jedoch die seiner Vorgängerin bis zum 20.10.15.

Die Verwaltung möge deshalb zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Warum wurde/n die Aufstellung/en nicht wie vorgeschrieben bis spätestens Ende März vorgelegt?
  2. Braucht Frau Mühlenfeld keine Aufstellung ihrer Nebeneinkünfte mehr vorzulegen, da sie nicht mehr OB ist?
    Wenn aber doch, so müsste sie dies zumindest für ihre Amtszeit ebenfalls tun.
  3. Wird sie das nachholen und wenn ja, wann?
  4. Wie sieht es aus bzgl. der Abführung der von Frau Mühlenfeld eingenommenen Aufsichtsratsvergütungen an die Stadt
    a) für die Dauer ihrer Amtsperiode in 2015
    b) für die Monate nach Ausscheiden aus dem Amt?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Mehr zu Mülheim und dem RWE

  • Feb. 16: WAZ Essen: ““Stadt Essen geschockt: RWE streicht Dividende zusammen” hier
  • Feb. 16: “Mülheim Spitze? Leider nur als smart-meter-Modellstadt des RWE, bisher ein großer Flop!” hier
  • Sept. 15: „Raus aus dem abstürzenden RWE? RWE im freien Fall – MBI beantragten erneut vergeblich den schnellstmöglichen Verkauf der RWE-Aktien“ hier
  • April 15: Frau OB weiter im Aufsichtsrat des RWE, wenn keine OB mehr? Nein und nochmals Nein!“ hier
  • März 15: “RWE oh weh, oh weh!” hier
  • Feb. 15: “Mülheim nur Zaungast beim RWW-Verkauf? MBI: RWE-Aktien gegen RWW-Anteile tauschen!” hier
  • April 14: “Mülheim einsame Spitze im Bankrottsein auch durch extreme, gewollte RWE-Abhängigkeit!!” hier