Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

VHS-Bürgerentscheid und der Versuch der unerlaubten städtischen Zensur

Will die Stadt per unerlaubtem Zensurversuch manipulieren?

Plakat-BuergerentscheidVHSBis 12.8. sollten „die Stadt“, alle Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates sowie die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ jeweils eine einseitige Stellungnahme zum Informationsblatt für den Bürgerentscheid am 6. Oktober einreichen. Am Freitag, dem 16.8., erhielten die MBI ein Schreiben des Rechtsamts über „Information über angedachte Streichungen einzelner Textpassagen“ mit der Aufforderung, von Freitag bis Sonntag „die entsprechenden Textpassagen ggfls. zu korrigieren und eine überarbeitete Fassung bis 18.08.2019  einzureichen.“

Zwei Stellen will die Stadt in der MBI-Stellungnahme streichen mit folgenden Begründungen:

1. Streichung im 3. Absatz:

„Im Sept. 2017 wurde die VHS dann überfallartig geschlossen wegen angeblicher Brandschutzmängel.“

Das Wort „angeblicher“ ist nachweislich falsch

Begründung
Die Brandschutzmängel sind belegbar.

2. Streichung letzter Satz, erster Halbsatz

„Diese (gemeint sind die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen) können auch problemlos nach und nach erfolgen, ….“

Diese Aussage ist nachweislich falsch.

Begründung:
Das Gebäude der VHS an der Bergstraße wurde durch die Bauaufsicht wegen Gefahr im Verzug geschlossen und die Nutzung untersagt. Solange die Gefahr nicht beseitigt ist, darf die Nutzung nicht wieder aufgenommen werden. Die Gefahr ist beseitigt, wenn die Mängel im Rahmen eines genehmigten und gutachterlich begleiteten Sanierungskonzeptes behoben sind und die Bescheinigungen der Sachverständigen vorliegen. Eine Freigabe während der Bauarbeiten bzw. eine Sanierung im laufenden Betrieb kann nicht erfolgen, weil die Gefahr währenddessen fortbesteht.

Kurzkommentar MBI zu den obigen Ausführungen des Rechtsamts:

Ad 1.:
Als Grund für die überfallartige VHS-Schließung wurden Brandschutzmängel angegeben – also „angeblich“. Die MBI haben diese nicht bestritten unabhängig davon, dass bis heute nicht deutlich gemacht wurde (oder werden konnte?), welche Mängel nicht bereits 2007 bei der Brandschau bekannt waren, aber zumindest in dem Brandschutzkonzept von 2012 bereits enthalten waren, das neben der Aufzählung der Mängel auch einen ausführlichen, dezidierten Sanierungsplan enthielt.

Ad 2.:
Die städtische Begründung hat mit der MBI-Aussage direkt überhaupt nichts zu tun, denn von laufendem Betrieb ist nicht die Rede. Was falsch sein soll an der Aussage, Maßnahmen könnten auch problemlos nach und nach erfolgen, erschließt sich nicht. Das gilt eigentlich immer und war seitens den MBI nur auf den finanziellen Aspekt bezogen, d.h. auf evtl. Auswirkungen auf Schulen, KiTas usw..

Insofern, als die Zensurbehörde „Hintergedanken“ vermutet, liegt sie richtig, denn nicht nur die MBI sehen es als realistisch und überall in Deutschland und dem Rest der Welt üblich an, dass nach einem ersten Schritt der Beseitigung der wesentlichsten Brandschutzmängel der Rest der Sanierung abschnittsweise und bei laufendem Betrieb erfolgen kann. Doch diese Binsenweisheit steht nicht in der MBI-Stellungnahme, kann also auch nicht beanstandet und wegzensiert werden.

Wenn der Bürgerentscheid erfolgreich sein wird, wird auch „die Stadt“ ihre in der Begründung aufgeführte rigorose und weltfremde Haltung auf Realitätsniveau bringen müssen bei der Erarbeitung eines Konzepts zu Sanierung und Wiedernutzung der VHS.

MeinungsfreiheitFazit: Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum die MBI ihre Stellungnahme zum VHS-Bürgerentscheid abändern sollten. Ganz generell ist die gesamte Stellungnahme ohnehin durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) und das Verbot staatlicher Zensur gedeckt. Es gibt auch nicht den winzigsten Hinweis, dass der MBI-Text „ehrverletzende oder eindeutig wahrheitswidrige Behauptungen“ enthielte.

Zur Erinnerung auch

Die unzumutbaren Umgangsformen, ohne Not freitags zur Stellungnahme bis sonntags aufzufordern, lassen wir einmal beiseite, reiht sich bzgl. der VHS in eine lange Reihe ähnlicher Vorgänge.

Aus all den Gründen heraus haben die MBI folgende kurze Antwort an die Stadt geschickt:

Sehr geehrter Herr OB Scholten,

wir können nicht nachvollziehen, warum wir in unserer Stellungnahme zum VHS-Bürgerentscheid etwas ändern sollten. Wir verweisen auch auf die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit, zudem die beanstandeten Stellen alles Mögliche ausdrücken, aber keine „eindeutig wahrheitswidrigen Behauptungen“. Wir können daher die Ausführungen des Rechtsamts nur als nicht zulässigen Akt des Versuchs einer Zensur betrachten.

Deshalb gehen wir davon aus, dass Sie das unterlassen und unsere Stellungnahme unzensiert dem Informationsblatt zum Bürgerentscheid beifügen.

MfG

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Ganz nebenbei:

„Rein zufällig“ erhielten auch die Initiatoren und der Ratsvertreter von „WIR AUS Mülheim“ ähnliche Briefe am Freitag von „der Stadt“. Unseres Wissens hat es bei den bisherigen 4 Bürgerentscheiden in Mülheim keine derartige Einmischungsversuche der Stadtverwaltung gegeben, die ja auch in ihrer eigenen Stellungnahme ihre Sicht der Dinge darlegen kann. Da zudem die große Mehrheit der Ratsfraktionen ebenfalls ihre Stellungnahmen bekanntermaßen im Sinne der Verwaltung abgegeben hat (ganz sicher unzensiert), ist die gesamte Aktion der Rechtsabteilung der Stadt umso bedenklicher. Vielleicht aber ist das auch eine Art Racheakt, weil Rechtsdezernent und –amt das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatten, dem die große Ratsmehrheit willig folgte, während das Verwaltungsgericht der Mülheimer Rechtsabteilung eine dezidierte Falschbewertung bescheinigte.