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Damit Kämmerer und Immoservice nicht weiter Schulpolitik machen …………

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Die Mülheimer Bildungspolitik aber vertagt lieber
und beauftragt externe Gutachter!

Der MBI-Antrag vom letzten April, eine gänzlich neue Schul- und Bildungsentwicklungsplanung zu starten, wird nun endlich(!) angegangen, indem im Bildungsausschuss am 27.1.20 eine Ausschreibung beschlossen wurde, um eine Beraterfirma dafür zu suchen! Die stadteigene Schulverwaltung incl. des teuren Bildungsbüros, etlicher weiterer Sonderstellen für Bildung und der beteiligten Schulen usw. sind dazu wohl außerstande.

Die MBI hatten beantragt: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage von aktualisierten Bedarfsprognosen schnellstmöglich einen vollständig neuen Bildungsentwicklungsplan zu erarbeiten. In der Entwicklungsplanung sollen Maßnahmen und Zielvorstellungen inkl. notwendiger Neubauten, Umstrukturieren, Kooperationen usw. für das nächste Jahrzehnt erarbeitet und erste Vorschläge noch in 2019 den zuständigen Gremien vorgelegt werden.“ Daraus wurde nun mit 1 Jahr Verspätung die Suche nach einem Gutachterbüro, so dass Ende 2020 dann erste Vorschläge (hoffentlich) auf den Tisch kommen könnten.

Doch eines hat man so bisher schon bewirkt: Das heikle Thema Schulentwicklung kann im kommenden Wahlkampf entweder heraus gehalten werden oder mit allgemeingültigen Floskeln bedient werden, immer mit Verweis darauf, dass erst zu Jahresende erste Vorschläge zu erwarten wären. Dabei brennt die Problematik auch in Mülheim regelrecht unter den Nägeln!

Die MBI beantragten übrigens bereits im Rat am 10.3.2016 einen Grundsatzbeschluss zur Neuaufstellung des Schulbedarfsplans. Der MBI-Antrag wurde damals aber von SPD, CDU und Grünen von der TO des Rates gestimmt! So wurden unverantwortlicher Weise  Jahre einfach vertrödelt.

SchulentwicklungsplanungDer Bildungsentwicklungsplan (BEP) aus 2011 ist nämlich völlig überholt, weil seit etwa 2013 die Geburten- und Schülerzahlen aufgrund massiver Zuwanderung rasant steigen, anders als vor 2011 noch prognostiziert. KiTas und Grundschulen leiden bereits heute deutlich, denn zusätzlich zu Raumproblemen sind sie mit immer neuen Herausforderungen von Inklusion und Integration betraut worden. Absehbar werden dieselben Probleme zusehends in die weiterführenden Schulen hineinwachsen, von dem seit Jahren bestehenden großen Mangel an Gesamtschulplätzen und der bevorstehenden Rückkehr der Gymnasien zu G 9 ganz abgesehen. Aus all den Gründen heraus muss dringend ein neuer Schulentwicklungsplan aufgestellt werden. (Auch die Landesregierung geht NRW-weit von einem Anstieg der Geburten- und Schülerzahlen um ca. 20% bis zum Jahre 2029 aus. Wir verweisen in dem Zusammenhang auch auf den Bericht der Verwaltung im September 2017 (!!) (V 17/0772-01).

Doch mit der bekannten bisherigen Mülheimer Vorgehensweise per Gutachteritis und Mauschelpolitik sind akute Probleme in der Schul- und Bildungslandschaft nicht mehr in den Griff zu  bekommen.

Im wesentlichen bestimmt seit Jahren real der bildungsferne Immobilienservice (IS)  federführend die Schulentwicklung. Der IS aber hat ganz andere Ziele, wie nicht nur der skandalöse Versuch der VHS-Zerstörung gezeigt hat. Im beschlossenen Haushalt 2020 gibt es auch das Kapitel „Investitionsprogramm Immobilienservice 2019 bis 2023“. Dort findet man auf den Seiten 94ff. „Teil 3: Investitionen zum Bildungsentwicklungsplan 2011 (Schulbau- und Folgeinvestitionen)“ Der IS bezieht sich auf die Beschlussvorlage V 11/0533-02 zum BEP und dem Bericht V 11/0697-01, ebenfalls aus 2011, zu den sich aus dem BEP ergebenden Investitionsmaßnahmen. Unter Punkt 54 taucht z.B. der Punkt „Abbruch des Schulgebäudes Blötter Weg“ auf mit Gesamtkosten von 626.0000 €. Wie bitte, was bitte? Etliche weitere nicht mehr ganz zeitgemäße IS-Pläne sind festzustellen und selbst bei laufenden Projekten wie etwa der Sanierung des OP, des Schulzentrums Broich oder, und … gibt nur der IS wesentliche Änderungen vor und beteiligte Schulen sowie Bildungspolitik können den durch teure Gutachter untermauerten scheinbar alternativlosen IS-Plänen nur noch zustimmen, falls der IS nicht ohnehin eine Ermächtigungsbefugnis sich hat geben lassen, wie bei einigen Beispielen der Fall. Wenn auch nur leiseste Kritik oder Nachfragen an IS-Plänen geäußert werden, bringt die Verwaltung umgehend die jeweilige Schulgemeinde in Stellung, die ansonsten fürchten, dass sonst bei Ihnen garnichts passieren könnte.

Fazit:
Jenseits von schon lange geplanten und überfälligen Sanierungen und dem ad hoc geplanten Einsatz von Containern auf Schulhöfen ist immer noch keine vorausplanende, schnelle Reaktion auf die bestehenden und sich verschärfenden Probleme in Sicht. In Mülheim werden sogar aktuell noch Maßnahmen des überholten BEP von 2011 umgesetzt, die noch in der Zeit rückläufiger Schülerzahlen beschlossen wurden, wie z.B. Abriss von Schulgebäuden und Vermarktung von Schulgrundstücken für Wohnbebauung.

Lehrer, Eltern und Schüler wollen und müssen aber wissen, wie es weitergehen soll und zwar nicht nur bei der Behebung eines aktuellen Problems, sondern auch bei der zukünftigen Schulentwicklung in unserer Stadt.

Es ist absehbar, dass die Stadt in Zukunft auch nicht um die Erweiterung oder sogar den Neubau von Schulen herumkommen wird, zuerst möglicherweise bei Grundschulen. Es muss auch schnell eine Entscheidung getroffen werden, ob die Gründung einer weiteren Gesamtschule in Angriff genommen werden soll oder nicht.

Aus all den Gründen heraus bietet sich an, die noch verbliebenen städtischen Grundstücke und Immobilien aufzulisten, die theoretisch dafür in Frage kommen könnten und ggfs. vor weiterem Verkauf bzw. andersartiger Bebauung ausgenommen werden sollten. Dazu braucht man kein externes Gutachterbüro und auch keine vielen Monate Zeit!
Doch jetzt wurde alles erst einmal auf nach den Kommunalwahlen verschoben. Na denn …….