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medl-Kleinkrieg gegen „unliebsame“ Kunden?

Nächstes Treffen der BI gaspreise-runter-mh am Mittwoch, dem 30. Juni, um 19 Uhr
in der Gaststätte „Altes Schilderhaus“, Südstr. 2.
Die BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden, Widerspruch gegen die Gaspreise einzulegen und ggfs. Kürzungen vorzunehmen.

Der Gasversorger medl (51% Stadt, 49% RWE-Rhenag) ist anscheinend zum Kleinkrieg gegen viele derjenigen Kunden angetreten, die ihre Preise in Frage stellen und noch nicht zu anderen Gasversorgern gewechselt haben. Die Methoden von Einschüchterung und die Versuche, die Kunden zu übertölpeln, sind offensichtlich. Der Dümptener Staatsanwalt Hartmann ging in seinem Fall zur Presse, siehe WAZ-Artikel unten. Er ist beileibe kein Einzelfall!
Nur: Die medl hat wohl immer noch nicht wirklich realisiert, dass sie keine Monopolstellung mehr hat. Wenn sie viele hunderte von Einzelkunden mit derartigen Methoden vertreibt, sind die meisten für immer verloren. Von wegen „Wir alle sind Mülheim“, mehr hier!
Wenn die medl zudem ihre Preispolitik und Intransparenz nicht ändert, werden demnächst auch größere Einheiten u.a. von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften die Segel bei ihr streichen. Dann beginnt das Hängen im Schacht auch für die 51%ige Mutter Stadt, die die vielen Millionen aus überteuerten Gaspreisen zur Finanzierung der Riesendefizite von MVG und MST nimmt. Auch das Dauersponsoring der medl für städt. Veranstaltungen aller Art wird dann nicht mehr so einfach sein.

Unabhängig von alledem sollte eine mehrheitlich städtische Tochter wie die medl sich grundsätzlich nicht solcher Methoden bedienen, wie man es als Kunde bereits u.a. von bestimmten Telefongesellschaften leidvoll mitbekommen musste.

Die dahinter steckende Problematik, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als alleroberste Instanz die Preisanpassungsklauseln auch der medl für unwirksam ausgeurteilt hat, hat zwar das bequeme vorherige Leben eines Gasversorgers („wie die Lizenz zum Gelddrucken!“) erschwert – zum Glück für die Verbraucher -, doch das kann und darf keine Rechtfertigung sein, alle diejenigen, die sich auf das BGH berufen, nun einzuschüchtern, zu übertölpeln oder wegjagen zu dürfen!

  • Mehr zu gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den Preisanpassungsklauseln auch gegen die medl-Gaspreise hier
  • BGH kippte Ende März 2010 auch die Ölpreisbindung für Gaspreise, mehr hier

WAZ-Mülheim, 04.06.2010, Mirco Stodollick
Energie
: Mühlenfeld soll Gasversorger Medl maßregeln

Mülheim. Seit Jahren liegt Staatsanwalt Jochen Hartmann aus Oberdümpten als Privatmann mit der Medl im Clinch. Er, der seit Jahren wie eine unbekannte Anzahl anderer Medl-Kunden die Zahlung erhöhter Gaspreise verweigert.

Hartmann wirft dem städtischen Energieversorger nun vor, ihm rechtswidrig zum 30. Juni den Versorgungsvertrag gekündigt zu haben. Ein Einzelfall?

Der 51-jährige Hartmann ist nach eigener Aussage seit 1999 Gaskunde der Medl, im Sondervertrag „Behaglich warm“. Vor mehr als zwei Jahren legte er mit Verweis auf § 315 BGB Widerspruch gegen seine Jahresrechnung ein, sie sei aufgrund unrechtmäßiger Preisanpassungsklauseln im Vertragswerk unbillig. Hartmann weigert sich seither, höhere Monatsabschläge und von ihm nach Jahresfrist verlangte Nachzahlungen zu leisten. Die Medl nehme dies bislang stillschweigend in Kauf, sagt er.

Dies ist nur eine Vorgeschichte für Hartmanns aktuelle Auseinandersetzung mit dem städtischen Gasversorger. Die Medl hat ihm nämlich vor kurzem, mit Schreiben vom 10. Mai, den Versorgungsvertrag mit Wirkung zum 30. Juni aufgekündigt. Schwammig formuliert der Versorger darin, dass dies nötig sei, „um unsere aktuelle Vertragsstruktur zu vereinheitlichen“. Wahrer Grund ist wohl eine nötige Neufassung der Preisanpassungsklauseln nach jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofes. Nebenbei, aber pikant die Betreffzeile des Kündigungsschreibens: „Gaspreiswiderspruch“ – dabei sollte dies wohl kein hinreichender Anlass für eine Kündigung sein . . .

Nach Durchsicht seiner Vertragsunterlagen ist Hartmann der Ansicht, dass eine Kündigung zum 30. Juni gar nicht möglich ist. Er legte Widerspruch ein. Auf seine Nachfrage nach vertraglichen Grundlagen für das Handeln der Medl berief sich diese auf einen Sondervertrag, der am 2. Mai 2001 in Kraft getreten sei. Sie zitiert dabei eine vermeintlich im Vertrag geregelte Kündigungsfrist. Hartmann reichte das nicht. Er forderte den angeblichen Sondervertrag, den er in seinen Unterlagen nicht habe finden können und den keiner seiner zeitgleich in ihre Häuser an der Bonnemannstraße eingezogenen Nachbarn kenne, in Kopie an.

Antwort Medl: „Wegen der umfangreichen Berichterstattung in den Medien und aus Teilen der Mülheimer Politik ist unser Serviceteam so stark ausgelastet, dass eine kurzfristige Bearbeitung Ihres Wunsches leider nicht möglich ist.“ Nach WAZ-Anfrage bei Medl-Geschäftsführer Gerd Bachmann soll dies nun doch möglich geworden sein, Hartmann hatte den Vertrag aber auch gestern noch nicht vorliegen. Trotz seines Einverständnisses legte die Medl auch der WAZ kein Muster eines solchen 2001er Vertrages vor.

Hartmann unterstellt, dass es dieses Vertragswerk gar nicht gibt und die Medl ihn als unliebsamen Kunden auf unsaubere Art in einen neuen Vertrag zu dann höheren Gaspreisen drängen will. Notfalls werde er juristisch gegen das Unternehmen vorgehen, kündigte der Oberdümptener an.

P.S. Anm. MBI
„Kurzfristig“ hat die medl am Tag des Erscheinens des obigen Artikels den 2001er-Vertrag von Herrn Hartmann doch noch ausfindig machen und kopieren können, offensichtlich nur, weil die Zeitungen nachfragten! Bei vielen anderen Kunden blieben sie zuletzt arrogant und stur!
Das ändert aber NullkommaNix an ihrem unmöglichen Umgang mit Kunden, die Widerspruch eingelegt hatten, wie dies im Übrigen millionenfach bundesweit auch gegen andere Gasversorger geschah.

  • Widerspruchsmuster  gegen die neuerliche medl-Preiserhöhung zum 1.10.10, herunterzuladen als  (26 KB)
  • medl-Gaspreise seit 2000 als pdf-Datei (29 KB)
  • Vergleich der Gaspreisanbieter unter www.verivox.de