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Korruption am Flughafen?

Der Landesrechnungshof übte deutliche Kritik am Flughafen Essen/Mülheim. Er empfiehlt dem Land, seine Anteile abzugeben. Er bemängelt u.a. die „unterdurchschnittlichen“ Lande- und Abstellgebühren. Unabhängig davon hat der LRH massive Unregelmäßigkeiten festgestellt, die bis hin zum Korruptionsverdacht gehen (vgl. S. 287 weiter unten). Sowohl bei der neuen Flugzeughalle (Kosten 1,14 Mio. €)  wie bei den diversen anderen Baumaßnahmen (Kanalerneuerung, Regenwasserbehandlungsanlage, Kontrollturmkanzel) bemängelt der LRH fundamentale Vergaberechtsverstöße und bedenkliche Abrechnungen (für nicht bewilligte Leistungen). Vergleiche auch junge welt vom 29.6.10: »Das nennt man Filz und Korruption – Flughafen Essen/Mülheim im Visier des Landesrechnungshofes. Schließung wieder auf der Tagesordnung. Gespräch mit Lothar Reinhard« als pdf-Datei (114 KB)

Das ganze wird zu prüfen sein. Dafür muss unbedingt eine Sondersitzung des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft FEM stattfinden. Wenn FEM- Geschäftsführer die gravierenden Vorwürfe nicht entkräften kann, muss über Konsequenzen beraten werden!

Die MBI haben für den zuständigen Hauptausschuss am 1. Juli folgenden Eilantrag gestellt:
„Der FEM-Geschäftsführer oder/und die Aufsichtsratsvorsitzende geben dem Haupt-ausschuss einen Sachstandsbericht und beziehen zu den Vorwürfen im einzelnen Stellung. Der Hauptausschuss empfiehlt den Gesellschaftern, möglichst zeitnah eine Sondersitzung des FEM-Aufsichtsrates anzuberaumen, um die Kritikpunkte des LRH zu beraten.“

Der LRH-Bericht wurde am 28.6.10 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die nächste Sitzung des zuständigen Hauptausschusses findet am 1.7. statt, danach erst wieder im September. Deshalb muss der Punkt am 1. Juli als dringlich angesehen werden und ist als solcher zu behandeln.

Frau Mühlenfeld versprach eine Sondersitzung des Aufsichtsrates. Herr Eismann war nicht erschienen, dafür der BHM-Chef Dönnebrink, der versuchte, den Spieß umzudrehen und dem LRH heftige Vorwürfe machte. Nur die konkreten Punkte aus dem LRH-Bericht kamen nicht richtig zur Sprache. Auch SPD-Wiechering versuchte die Methode „Haltet den Dieb“. Peinlich! Kurzum: Auch wenn sie noch so aufheulen, unsere Flughafenausbaufans. Sie sind vollständig in der Defensive.

Im folgenden ein Auszug aus dem LRH-Bericht dazu aus dem Kapitel 27 „Förderung des Luftverkehrs“. Das ganze Kapitel LRH Jahresbericht 2010 Flugh Es Mh als pdf-Datei (104 KB)

P.S. 1: Das Thema Flughafen Essen-Mülheim wird sicherlich auch bei den Koalitionsrunden von Rot und Grün in Düsseldorf brisant sein. Die Mülheimer SPD von Frau Kraft ist heiß auf Flughafenausbau, anders als z.B. die Essener SPD. Die Schließung von Essen-Mülheim war bereits 1996 im damaligen Koalitionsvertrag von Rot-Grün festgeschrieben, wurde aber nicht umgesetzt! Mehr zur neuen NRW-Regierung hier

P.S. 2: Die gesamte Hängepartie mit dem Flughafen hat ihre Ursache in dem fatalen Mülheimer Ratsbeschluss aus 2001 zum Geschäftsflughafen. Dieser Beschluss kam nur zustande einzig mit der Mehrheit der 1 Stimme des bekanntermaßen dafür kurz vorher gekauften Überläufers Yassine. Mehr zu der aufgeflogenen wüsten Korruptionsgeschichte hier

P.S. 3: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte am 25. Feb. 2010 Starts und Landungen mit kleinen Düsenjets auf dem Flughafen Essen-Mülheim für rechtswidrig. Die Richter gaben damit einem Essener Anwohner Recht, der gegen die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt hatte, weil diese immer wieder Ausnahmegenehmigungen für den Charterflug mit der „kleinen Düse“ erteilt hatte. Mehr hier

P.S. 4: Unabhängig vom Bericht des Landesrechnungshofs reichten CDU, MBI und Grüne am 30.6.10 einen gemeinsamen Ratsantrag zum geordneten Ausstieg aus dem Flughafen Essen/Mülheim ein. Mehr dazu hier und in Artikeln von junge welt, WAZ und NRZ, alle zusammen auf einer pdf-Datei (114)

LRH-Bericht, S. 284

Neubau Flugzeughalle

An dem Neubau einer Flugzeughalle beteiligte sich das Land mit 743.600 € (65 v. H. Anteilfinanzierung). Die neue Halle ist als Ersatzbauwerk für eine Flugzeughalle vorgesehen, die sich auf der als interkommunales Gewerbegebiet geplanten Teilfläche des Flughafens befindet und aus diesem Grund verlegt werden muss. Die Gesellschafter der FEM hatten der Entwidmung der Teilfläche unter der Bedingung zugestimmt, dass damit keine finanziellen Nachteile für die FEM verbunden seien. Nutznießer des Gewerbeparks sind die Städte Essen und Mülheim. Nach dem Verursacherprinzip hätten sie auch die Folgekosten des Gewerbeparks allein übernehmen müssen.

160 Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr v. 12.02.93 – II A 4 – 00/1, gültig ab 01.04.93, geändert durch

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr v. 07.12.01 – V A 5 – 10 – 60/195, gültig ab 01.01.02;

Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 25.11.02 – V A 5 – 10 – 60/195, gültig ab 01.01.03 bis 31.12.07.

– 285 – MBV (Epl. 14)

Die neue Flugzeughalle war zunächst ähnlich dem vorhandenen Bauwerk geplant; entsprechend war auch die Förderung bewilligt worden. Zur Ausführung kam jedoch eine völlig anders konstruierte Halle mit einem erheblich vergrößerten Hallenvolumen. Die sich daraus ergebende Kostenerhöhung begründete die FEM in einem Änderungsantrag mit allgemeinen Preissteigerungen; über die Planungsänderung ließ sie die Bewilligungsbehörde im Unklaren.

Weitere Baumaßnahmen

Für das umfangreiche Entwässerungssystem des Flughafens (rd. 8,5 km Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle) ließ die FEM in 2002 ein Sanierungskonzept erstellen. Die Erneuerung der Kanalisation begann im folgenden Jahr. Sie soll nach aktueller Planung in 2013 abgeschlossen sein und ein Gesamtvolumen von rd. 2 Mio. € umfassen. In den vergangenen Jahren wurden mit erheblichen Mitteln (rd. 1,1 Mio. €) überwiegend Kanalabschnitte erneuert, deren Notwendigkeit im Sanierungskonzept nicht dargestellt war. Von der bewilligten Kanalsanierung realisierte die FEM in 2007 nur einen Teilabschnitt. Der überwiegende Teil der im Verwendungsnachweis abgerechneten Kanalbauleistungen entfiel auf Maßnahmen, die nicht Gegenstand der Förderung waren. Auch bei anderen Projekten – den Regenwasserbehandlungsanlagen und der Kontrollturmkanzel – rechnete die FEM nicht bewilligte Leistungen ab, allerdings in geringerem Umfang.

Die Installation einer Anflugbefeuerung begründete die FEM letztlich mit Sicherheitsaspekten, die sich aus dem in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz neu errichteten Messeparkplatz der Stadt Essen ergaben. Eine Übernahme der Kosten durch die Stadt Essen als Verursacherin wurde nicht in Erwägung gezogen. Der LRH bat, die Zuwendungen für die neue Flugzeughalle komplett und für die übrigen Bauprojekte anteilig entsprechend den nicht bewilligten Leistungen zurückzufordern bzw. eine Stellungnahme abzugeben.

MBV – 286 – (Epl. 14)

27.3 Vergabe von Aufträgen

Die FEM hatte sich bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) bzw. der Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) zu richten. Insbesondere bei den Bauleistungen waren die Vergabebestimmungen nahezu durchgängig nicht beachtet worden.

  • Die FEM wich wiederholt vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ab.
  • Bei beschränkt ausgeschriebenen oder freihändig vergebenen Leistungen fehlte es an den entsprechenden Begründungen.
  • Die Kennzeichnung der Angebote fehlte.
  • Vergabevermerke waren in der Regel nicht vorhanden.
  • In einigen Fällen fanden Verhandlungen mit Bietern nach Eröffnung der Angebote statt.
  • Es wurden Aufträge aufgrund unvollständiger Angebote vergeben.

Ein ordentlicher Wettbewerb mit transparenten und bestimmungsgemäß durchgeführten Vergabeverfahren war insgesamt nicht gewährleistet. Der LRH bat daher, über die Rückforderung von Zuwendungen entsprechend dem diesbezüglichen Erlass des Finanzministeriums161 zu entscheiden.

27.4 Ingenieurleistungen

Die FEM verfügte nicht über Personal mit dem nötigen baufachlichen Wissen zur Abwicklung ihrer Bauvorhaben. Mit dieser Aufgabe hatte sie unter Ausschluss des Wettbewerbs im Jahr 1999 ein Ingenieurbüro beauftragt. Seither war dieses Ingenieurbüro bei allen Bauvorhaben für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung, Abrechnung und die Vorbereitung der

161 Erlass des Finanzministers vom 23.12.1987 – I D 5 – 004 – 3.8 – in der aktuellen Fassung vom 16.08.2006 zur Rückforderung von Zuwendungen wegen Nichtbeachtung der VOB/A und der VOL/A.

– 287 – MBV (Epl. 14)

Vergaben zuständig. Darüber hinaus gehörte die Bearbeitung der Zuwendungsanträge zu seinen Aufgaben. Während der örtlichen Erhebungen fiel dem LRH auf, dass eine bestimmte Tiefbaufirma immer dann, wenn sie sich um Aufträge der FEM beworben hatte, mit ihrem Angebot erfolgreich war. Unter Mitwirkung des Ingenieurbüros erhielt sie den Zuschlag zur Ausführung von Tiefbauarbeiten nach öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen teilweise unter Umgehung der Vergabebestimmungen. Weiterhin vergab die FEM etliche kleinere Aufträge freihändig an die Tiefbaufirma.

Aufgrund früherer geschäftlicher Verbindungen des Ingenieurbüros zu der Tiefbaufirma und der aufgezeigten Vergabepraxis ging der LRH von einer Begünstigung des Bauunternehmens aus. Er forderte deshalb, die Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro einzustellen – auch weil allein schon die durchgängige Vergabe der Ingenieurleistungen von der Planung über die Auftragsvergabe bis zur Abrechnung an ein Ingenieurbüro Möglichkeiten zu einem korrupten Verhalten eröffnen kann – und bat um eine gesonderte Stellungnahme.

Stellungnahme des Ministeriums für Bauen und Verkehr

Das MBV hat zu Teilen der Prüfungsmitteilung des LRH unter dem 31.03.2010 Stellung genommen. Hinsichtlich der Lande- und Abstellgebühren wird eine Anpassung zum 01.01.2011 in Aussicht gestellt; die Möglichkeit der Steigerung der Mieten der Flughafennutzer hält das MBV für eher problematisch. Bei Projektförderungen wird das MBV nach seiner Darstellung die Einhaltung des Durchführungszeitraums sowie die Vermeidung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns künftig sicherstellen (27.2.4). Hinsichtlich der Zukunft des Flughafens teilt das MBV mit, dass die beiden Städte keine Notwendigkeit sähen, neue, bis zum Jahr 2034 gültige

MBV – 290 – (Epl. 14)

Pachtverträge mit der FEM abzuschließen. Mit der regelmäßigen Verlängerung des Räumungsausstandes sei eine Rechtsposition geschaffen worden, mit der die Flughafengesellschaft weiterhin handlungsfähig sei. Das Ministerium ist der Auffassung, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass für das Land ein Verbleib in der Gesellschaft unzumutbar ist. Das Landesinteresse am Flughafen wird in dem „hochwertigen und aus Landessicht wünschenswerten Geschäftsflugverkehr“ gesehen (27.5). Eine Stellungnahme des MBV sowie der BR Düsseldorf als zuständiger Bewilligungsbehörde zu weiteren Einzelfragen (Darstellungen unter 27.2.4, 27.3 und 27.4) steht noch aus.

Der LRH ist der Auffassung, dass das Ministerium nicht überzeugend dargelegt hat, warum ein Ausstieg aus der Gesellschaft für das Land rechtlich und wirtschaftlich unmöglich ist. Das behauptete Landesinteresse an einem Geschäftsflughafen rechtfertigt die weitere Beteiligung nicht. Dem Land stehen aufgrund der nachhaltigen Ablehnung durch die Stadt Essen keinerlei Möglichkeiten zur Verfügung, dieses Interesse durch die Nutzung des wirtschaftlichen und funktionalen Potenzials des Flughafens Essen- Mülheim zu realisieren.

Mehr zum Thema Flug- bzw. Fluchhafen Essen-Mülheim

  • Turbulenzen zum Flughafen Essen/Mülheim mit dem Landesrechnungshofsbericht und dem Flughafenausstiegsantrag in Artikeln von junge welt, WAZ und NRZ auf einer pdf-Datei (114 KB)
  • MBI-Brief vom 10.8.10 an den neuen NRW-Städtebauminister u.a. mit der Bitte um Einsicht in den Bericht des Landesrechnungshofs zum Flughafen Essen-Mülheim hier
  • Vom Flug- zum Fluchhafen mit immer neuen Versuchen über Hintertüren hier
  • Endlosdiskussion mit Brauseritis hier
  • MBI-Anträge/-Anfragen zu Fluglärm und Flughafenzukunft hier
  • Zum Wüllenkemper-Komplex hier
  • Zum Wählerbetrug am 27.9.2001 mit dem Flughafenbeschluss per gekauftem Überläufer Yassine hier