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Ausstieg aus dem Flughafen Essen/Mülheim beschlossen!

Lange überfällig, seit mind. 1999 auch der Wählerwille der Mehrheit der Mülheimer Bürger/innen und als überfälliges Signal für  städteübergreifenden Kooperation und gegen Kirchturmshandeln: Der Beschluss zum geordneteten Ausstieg aus dem Flughafen Essen/Mülheim im Rat der Stadt Mülheim am 8. Juli 2010, eine wahrhaft historische Entscheidung. Flughafen-Beschäftigte von Wüllenkemper und VHM demonstrierten vor dem Ersatzratsaal im RWW-Aquatorium in Styrum und sie klatschten frenetisch bei den Beiträgen von FDP und SPD, die inhaltlich aber recht dürftig waren. Half alles nix, denn mit 31:27 wurde der Antrag so beschlossen. Die gemeinsame Medienmitteilung der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und MBI weiter unten im Anschluss an den folgenden Antrag.

Gemeinsamer Antrag von CDU, MBI und Bündnis 90/Grüne an den Rat der Stadt Mülheim/Ruhr am 8. Juli 2010, TO: öffentlich

Betr.: FEM / Flugplatz Essen/Mülheim

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Mülheim beschließt:

  1. Die Nutzung des Geländes des Flugplatzes Essen/Mülheim auf der Grundlage der luftrechtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. April 1980 wird aufgegeben. Ebenso wird die künftige Nutzung des Flugplatzgeländes entsprechend der luftrechtlichen Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes NRW vom 2. April 1980 aufgegeben. Die Stadt Mülheim/Ruhr wird die durch den derzeit geltenden Erbbaurechtsvertrag mit dem Aero Club Mülheim a.d. Ruhr e.V. begründeten Rechte und Ansprüche für die Dauer der Geltungszeit dieses Vertrages weder aufheben noch einschränken.
  2. Die Flughafen Essen/Mülheim GmbH wird keinem weiteren Antrag auf Erteilung einer Außenstart- und –landeerlaubnis für strahlgetriebene Flugzeuge auf dem Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim zustimmen. Dies gilt auch für einen etwaigen weiteren Antrag der VHM Schul- und Charterflug GmbH & Co. KG auf Verlängerung der Geltungsdauer der Außenstart- und –landeerlaubnis vom 18.2.2009 bzw. auf Erteilung einer neuen Außenstart- und –landeerlaubnis. Der Geschäftsführer der Flughafen Essen/Mülheim GmbH wird angewiesen, im Falle der Beantragung weiterer Außenstart- und – landeerlaubnisse die Zustimmung zu deren Erteilung ausdrücklich zu versagen und der Erteilung weiterer Außenstart- und –landeerlaubnisse zu widersprechen. Die Anweisung gilt auch für den Fall eines Antrages der VHM Schul- und Charterflug GmbH & Co. KG auf Verlängerung der Geltungsdauer der Einzelstart- und –landeerlaubnis vom 18.2.2009 bzw. auf Erteilung einer neuen Außenstart- und –landeerlaubnis.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Hauptausschusssitzung die Schritte aufzuzeigen, die zur Umsetzung der Beschlüsse unter den Punkten 1 und 2 notwendig sind.

Begründung:
1. Die Flughafen Essen/Mülheim GmbH – FEM – ist Betreiberin des Flugplatzes Essen/Mülheim. Gesellschafter der FEM sind zu je einem Drittel das Land NRW, die Stadt Essen sowie die Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Mülheim an der Ruhr ist. Das Gelände des Flugplatzes liegt teilweise im Gebiet der Stadt Essen und teilweise im Gebiet der Stadt Mülheim/Ruhr; es steht entsprechend der Lage im jeweiligen Stadtgebiet auch im Eigentum dieser beiden Städte.

2. Grundlage des derzeitigen Betriebes des Flugplatzes ist die am 2. April 1980 durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim. In diesem Bescheid heißt es u.a.:
„Die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim gilt solange und soweit, als von der am 2.2.1977 von der Flughafen GmbH Essen/Mülheim bei dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beantragten Flughafengenehmigung kein Gebrauch gemacht werden kann.“
Auf den vorerwähnten Antrag vom 2.2.1977 hat das damalige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes NRW der FEM gemäß § 6 LuftVG die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrsflughafens Essen/Mülheim erteilt; in dieser Genehmigung heißt es u.a.:
„Von dieser Genehmigung kann gemäß § 8 Abs. 1 LuftVG erst Gebrauch gemacht werden, wenn ein nachfolgender Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden oder für sofort vollziehbar erklärt worden ist.“
Auf den Antrag der FEM vom 16.8.1983 hat das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW am 3.12.1991 den Plan für die Anlage und den Betrieb des Verkehrsflughafens Essen/Mülheim festgestellt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben u.a. die Stadt Essen sowie mehrere Anlieger Klage zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Verfahren sind bereits vor mehreren Jahren zum Ruhen gebracht worden.

3. Aufgrund Beschlussfassung Ihrer Gesellschafter hat die FEM dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW mitgeteilt, sie habe das dem Planfeststellungsbeschluss vom 3.12.1991 zugrunde liegende Vorhaben – Anlage und Betrieb eines Verkehrsflughafens – endgültig aufgegeben; auf Antrag der FEM vom 24.1.1996 hat das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW durch Bescheid vom 3.12.1998 den Planfeststellungsbeschluss vom 3.12.1991 für die Anlage und den Betrieb des Verkehrsflughafens Essen/Mülheim aufgehoben. Die dagegen durch Nutzer des Flugplatzes Essen/Mülheim erhobenen Klagen sind seitens des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen als unzulässig abgewiesen worden. Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegten Beschwerden sind im Jahre 2000 durch das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag der drei klagenden Nutzer zum Ruhen gebracht worden.

4. Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat dem Aero Club Mülheim a.d. Ruhr e.V. an einer Fläche von 5.090 qm des Flugplatzgeländes das Erbbaurecht bestellt, wonach dieser für Zwecke des Motor- und Segelflugsports diese Fläche des Flugplatzgeländes für Motorflug-, Motorsegelflug-,Motorschleppflug- und Segelflugbetrieb nutzen darf. Der Vertrag hat noch eine Laufzeit bis zum Jahre 2034. Auf der Grundlage dieses Vertrages hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Stadt Mülheim a.d. Ruhr durch Urteil vom 19.3.1998, Az.: 14 U 231/96, verurteilt, „während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages der Parteien vom 17. Mai 1983 alles zu unterlassen, was den Motorflug-, den Motorsegelflug-, den Motorschleppflug- und den Segelflugbetrieb“ des Aero Club zu Sportzwecken einschränkt oder aufhebt.

5. Die Stadt Mülheim a.d. Ruhr hat ein weiteres Erbbaurecht an einer Teilfläche des in ihrem Eigentum stehenden Teils des Flugplatzgeländes zugunsten der Westdeutsche Luftwerbung GmbH & Co. KG bestellt; der zugrunde liegende Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.6.2024.
Nach Maßgabe des derzeit geltenden Erbbaurechtsvertrages kann der Erbbauberechtigte für den Fall, dass der Flugplatz während der Laufzeit des Vertrages durch aktives Handeln der Stadt Mülheim a.d. Ruhr geschlossen wird, Entschädigungen für Verluste beanspruchen, die ihm dadurch entstehen, dass in der Zeit ab Abschluss des derzeit gültigen Erbbaurechtsvertrages durchgeführte Investitionen in flughafenspezifische Infrastruktureinrichtungen nicht mehr genutzt werden können.
Wegen aller weiteren Einzelheiten dieses Erbbaurechtsvertrages wird auf die Beschlussvorlage Nr.: V 04/0129-01 und den entsprechend dieser Beschlussvorlage ergangenen Ratsbeschluss vom 26.2.2004 verwiesen.

6. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der VHM Schul- und Charterflug GmbH & Co. KG (Dipl.-Ing. Vautz) auf der Grundlage des § 25 LuftVG erstmals durch Bescheid vom 23.4.2007 eine Außenstart- und –landeerlaubnis – ASL-Erlaubnis – zur Durchführung von Flugbewegungen mit strahlgetriebenem Fluggerät erteilt. Durch weitere Erlaubnisse vom 22.2.2008 bzw. 18.2.2009 ist eine Verlängerung der Geltungsdauer und sachliche Erweiterung dieser Erlaubnis vorgenommen worden. Durch das am 25.2.2010 verkündete Urteil hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 6 K 2481/08, die Rechtswidrigkeit der erteilten Erlaubnisse festgestellt und die derzeit geltende ASL-Erlaubnis vom 18.2.2009 aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

7. Anknüpfend an den Ratsbeschluss vom 7. Dezember 1995 soll der auf der Grundlage der luftrechtlichen Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2.4.1980 derzeit zugelassene Betrieb des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim eingestellt werden.
Hiervon unberührt bleiben soll die Nutzung derjenigen Teilfläche des Flugplatzgeländes, an der das Erbbaurecht für den Motorflug-, Motorsegelflug-, Motorschleppflug- und Segelflugbetrieb des Aero Club Mülheim a.d. Ruhr zu Sportzwecken nach Maßgabe des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Mülheim Ruhr und dem Aero Club Mülheim a.d. Ruhr besteht. Die durch diesen vorstehenden Erbbaurechtsverträge in der derzeit gültigen Fassung begründeten Rechte sollen durch die beabsichtigte Aufgabe der Anlage und des Betriebes des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim gemäß Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. April 1980 bzw. der Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrsflughafens Essen/Mülheim gemäß luftrechtlicher Genehmigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes NRW zum 2. April 1980 weder eingeschränkt noch aufgehoben werden.
Für die vorbezeichnete Erbbaufläche soll deshalb bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erteilung einer auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages mit dem Aero Club Mülheim a.d. Ruhr e.V. befristeten Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Sonderlandeplatzes mit dem Regelungsumfang beantragt werden, der zur Sicherstellung der Nutzungsrechte ausreichend und notwendig ist, die nach Maßgabe dieses Erbbaurechtsvertrages während seiner Geltungsdauer zugunsten des Aero Club Mülheim a.d. Ruhr e.V. bestehen.
Wolfgang Michels, CDU-Fraktionsvorsitzender
Lothar Reinhard; MBI-Fraktionsvorsitzender
Annette Lostermann-De Nil; stv. Fraktionssprecherin Bündnis 90/Grüne

Mehr zum Thema Fluchhafen Essen/Mülheim

  • 25.2.10: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt  Starts und Landungen mit kleinen Düsenjets für rechtswidrig. Mehr hier
  • 28.6.10: Der Landesrechnungshof übt deutliche Kritik am Flughafen Essen/Mülheim. Er empfiehlt dem Land, seine Anteile abzugeben. Er bemängelt u.a. die “unterdurchschnittlichen” Lande- und Abstellgebühren. Unabhängig davon hat der LRH massive Unregelmäßigkeiten festgestellt. Mehr hier
  • 30.6.10: Turbulenzen zum Flughafen Essen/Mülheim mit dem Landesrechnungshofsbericht und dem Flughafenausstiegsantrag in Artikeln von junge welt, WAZ und NRZ auf einer pdf-Datei (114 KB)
  • 7.7.10: Der rot-grüne Koalitionsvertrag in Düsseldorf enthält auf S. 60 folgendes: “Für den Flughafen Essen/Mülheim halten wir an der Vereinbarung aus der gemeinsamen Regierungszeit von 1995 bis 2005 fest, dass der Flugbetrieb beendet wird, sobald dies möglich ist. Die Landesregierung wird eine entsprechende Initiative in den Gremien des Flughafens einbringen.“ Das passt genau zum obigen CDU/MBI/Grünen-Antrag zum Ausstieg aus dem Flughafen.

Mit dem Mülheimer Ausstiegsbeschluss gibt es in Essen und Mülheim eine analoge Beschlusslage. Es ist zu erwarten, dass das Land NRW als dritter Gesellschafter sich dem anschließen wird, siehe rot-grüne Koalitionsvereinbarung.
Turbulente Jahrzehnte im Ringen um die Zukunft dieses emotional hoch beladenen Dauerzankapfels finden damit endlich ihren Abschluss. Erinnert sei an die großen Debatten in den 90iger Jahren, an das Agiplan-Gutachten, aber auch an die wüste Yassine-Geschichte: Als allererstes beschloss damals in 2001 eine „strategische Allianz“, die Frau Mühlenfeld (SPD) und Frau Flach (FDP) mit dem Überlauf geschmiedet hatten, per  1-Stimmenmehrheit  durch den gekauftem Überläufer, den Flughafen zum Geschäftsflughafen auszubauen, vgl. hier und die überaus günstigen Wüllenkemper-Verträge zu verlängern, mehr hier.

In der 1. Düsseldorfer rot-grünen Koalition 1996 war der Ausstieg aus dem Flughafen Essen/Mülheim im Koalitionsvertrag festgeschrieben, wurde aber nicht umgesetzt. Die designierte zukünftige Mülheimer Ministerin Steffens (Grüne) war damals zusammen mit Clement federführend bei den Koalitionsverhandlungen. Die ebenfalls designierte Mülheimer Ministerpräsidentin Kraft kommt allerdings aus einen SPD-Ortsverband, der vehement für den Flughafenausbau steht. Mehr hier

Aber auch das monatelange Ringen um die von Wüllenkemper gewünschte Airbushalle auf dem neuen sog. „interkommunalen“ Gewerbegebiet am Flughafenrand war im vorletzten Jahr ein ganz großer Aufreger. Das scheiterte nicht zuletzt an der Nachbarstadt Essen, wo sich ausnahmslos alle Parteien dagegen aussprachen. Besonders peinlich damals: Auf der Expo-Real in München warben die beiden Städte am gleichen Stand. Die Stadt Mülheim bot damals dieses interkommunale Gewerbegebiet inkl. Airbushalle an, welche die“Partner“stadt Essen gerade vorher abgelehnt hatte! Mehr hier

Gemeinsame Medienmitteilung der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und MBI

Flughafen Essen/Mülheim
Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und MBI fordern Ausstiegsbeschluss

Die Fraktionen von B’90/Die Grünen, CDU und MBI (Mülheimer Bürger Initiativen) fordern in einem gemeinsamen Initiativantrag zur nächsten Ratssitzung am 8. Juli, alle nötigen Schritte zu unternehmen, um zu erreichen, dass die Nutzung des Flughafengeländes des Flughafens Essen/Mülheim schnellstmöglich aufgegeben wird. Klargestellt wird in diesem Zusammenhang, dass die durch den aktuell geltenden Erbbaurechtsvertrag der Stadt Mülheim an der Ruhr mit dem Flughafennutzer Aero Club Mülheim an der Ruhr begründeten Rechte und Ansprüche für die Dauer der Geltungszeit dieses Vertrages nicht infrage gestellt werden sollen.
Zugleich wird in diesem Initiativantrag gefordert, dass zukünftig die Flughafen Essen/Mülheim GmbH keinem weiteren Antrag auf Erteilung einer Außenstart- und –landeerlaubnisse für strahlgetriebene Flugzeuge auf dem Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim zustimmen darf. Dies gilt auch für einen etwaigen weiteren Antrag der VHM Schul- und Charterflug GmbH & Co. KG auf Verlängerung der Geltungsdauer dieser Erlaubnis.

CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Michels erläutert: „Mit diesem Antrag wird auch ein CDU-Kreisparteitagsbeschluss vom 26. März 1990 umgesetzt. Bereits in den 1990er Jahren wurde vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr  Beschluss auf dieser Grundlage beschlossen. Erst nachdem ein gewisser Herr Y. 2001 von der MBI zur SPD wechselte, ergab sich eine neue Ratsmehrheit für den Ausbau des Flughafens.
Allen Beteiligten ist klar, dass wir uns diesen hochdefizitären Flughafen-Geschäftsbetrieb nicht leisten können, wenn aus Geldmangel Büchereien und Schwimmbäder geschlossen werden sollen.
Nachdem der Rat der Stadt Essen und am 08.07.2010 auch der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr den Ausstieg beschlossen haben werden, ist nun die neue Landesregierung gefordert, eine Neuausrichtung in der Luftverkehrspolitik NRW vorzunehmen.“

MBI-Fraktionsvorsitzender Lothar Reinhard zu diesem gemeinsamen Initiativantrag:
„Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Lärmbelastung durch den Flughafen Düsseldorf ist ein Ausbau des Mülheimer Airports unweit davon der Bevölkerung im Ballungsraum Essen/Mülheim nicht zuzumuten.
Das Dauer-Subventionsgrab Flughafen muss Stück für Stück beendet werden. SPD und FDP, die den Flughafenausbau befürworten, haben weder 1999 noch 2004 noch in 2009 eine Mehrheit der Wählerstimmen erhalten. Deshalb muss auch der Mülheimer Sonderweg beendet werden, gegen die Mehrheit der eigenen Bevölkerung und gegen die Stadt Essen! Dieser Flughafen war nun ein Jahrzehnt das typische Beispiel für überholte Kirchturmspolitik, die in Wirklichkeit alles lähmte.
Die hoch verschuldeten Städte Essen und Mülheim haben weiß Gott wichtigere und schwierigere Probleme vor der Brust, als die immer gleiche Diskussion um Flughafenausbau oder Ausnahme-Dauer-Düsengenehmigungen usw.!“

Annette Lostermann-De Nil, stellvertretende Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen erklärt:
„Es ist an der Zeit, den unseligen Schwebezustand am Flugplatz Essen / Mülheim zu beenden. Spätestens seit 2004 gibt es im Rat eine durch Wählerentscheid legitimierte Mehrheit gegen Düsen- und Geschäftsflug wie auch für die Aufgabe des Flugbetriebs. Durch den vorliegenden Antrag wird aus einer inhaltlichen eine numerische Mehrheit. Mülheim entscheidet sich damit, keine weiteren Gelder in ein Subventionsgrab zu stecken. Der Rat macht den Weg frei zu einer sinnvollen und emissionsarmen Nutzung des Geländes als gemischtes Siedlungs- und Gewerbegebiet. Die Fluglärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger wird minimiert. Hinsichtlich der Lärmproblematik rund um den Airport Düsseldorf erhöht sich die Glaubwürdigkeit der Stadt vor allem gegenüber dem Land. Wir gehen davon aus, dass die neue Landesregierung angesichts des sich abzeichnenden Einverständnisses zwischen Mülheim und Essen einer entsprechenden Lösung nicht im Wege steht. Dies bei voller Wahrung vertraglicher Pflichten gegenüber dem AERO-Club und der WDL.“