Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den MBI-Antrag auf Einstweilige Anordnung abgelehnt und der Stadt Mülheim nicht untersagt, die vorzeitige Konzessionsvergabe des Stromnetzes am heutigen 15. Juli auszuschreiben. Grundlegende Weichen werden damit vorzeitig falsch gestellt – gegen die erklärten Ziele der neuen Landesregierung und als erneutes Beispiel für Kirchturmshandeln und RWE-Hörigkeit, durchgepaukt von der RWE-Aufsichtsrätin Mühlenfeld!
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