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Gutachteritis als Filz-Schmiermittel?

Die Plagiator/innen bei Doktortitelant/innen werden zur Zeit gleich serienweise geoutet. Erst stolpert CSU-Star von und zu Guttenberg (der „mit dem Lena-Effekt“) über die Abschreiberei, dann muss die FDP-Spitzenfrau Koch-Mehrin (genau die, die einen zur Europawahl an jeder Ecke mit gewinnender Kompetenz anlächelte) die Reißleine ziehen, dann die Stoiber-Tochter und sicher werden noch andere hinterher purzeln. Zu viele Eitelkeiten konnten mit den Möglichkeiten des Internet ohne großen Aufwand bedient werden und das fällt dann irgendwann auf. Doch egal: Die gesamte Abschreiberei beschränkt sich sicher nicht auf Spitzenpolitiker oder Bundestagshinterbänkler.
Ein aktuelles, anders Beispiel ist die Spendenaffäre der Duisburger SPD und ihres Vorsitzenden, NRW-Innen-minister Jäger, der beim Versuch der Vertuschung auch noch Justizminister Kutschaty und die Staatsanwaltschaft mit hinein zerrte. Jäger-Amigo RA Vauth erhielt also Beraterverträge von Duisburger städt. Töchtern wie z.B. der angeblich gemeinnützigen „Gesellschaft für Beschäftigungsförderung“ (GfB) z.B. zu Sprachfördermaßnahmen, auf Empfehlung des GfB-Aufsichtsratsvorsitzenden Jäger. Einen Teil der Gelder spendete der Amigo dann an die Duisburger SPD. Ähnlich machte Vauth es in Moers und Krefeld. Mehr zu IM Jäger und dem Duisburger Sumpf hier

Zuallererst aber stellen sich die Fragen nach dem Sinn und Zweck der Gutachten als solchen. Dazu folgende 3 Fragen, die sich nach der Lektüre des WAZ-Artikels unten regelrecht aufdrängen:

  1. Frage: Wozu benötigte die GfB ein Rechtsgutachten eines Scheidungsanwaltes zu Sprachförderung? Oder ein anderes zur  Geschäftsverteilung zwischen den beiden GfB- Geschäftsführern („4-Augen-Prinzip“). Gibt es in der ausgegliederten städtischen GmbH oder beim Duisburger Schul-, Rechts-, Sozial- bzw. Ausländeramt denn niemanden, der sich mit Sprachförderung auskennt? Oder der die Geschäftsverteilung von Geschäftsführern darstellen kann?
  2. Was hat der „Gutachter“ denn vorgelegt? „Teure Gutachten, wenig Inhalt“ lautet der WAZ-Titel in der Papierform, vgl. Internet-Artikel unten aus mit abgemildertem Titel. Darin belegt die WAZ, dass „die geistige Tiefe“ der Gutachten höchst seicht ist und zu allem Überfluss auch fast wesentlich einfach irgendwoher aus dem Netz übernommen, fast wörtlich
  3. Frage: Hätten nicht selbst Azubis oder Praktikant/innen die Recherche und die zugehörige Kopierarbeit auf höchstens Mittelstufenniveau viel billiger machen können, wenn schon die GmbH-Beschäftigten oder die Beamten in der Stadtverwaltung das nicht tun?

Die letzte Frage ist natürlich rhetorisch, denn diese Affäre ist viel grundlegender als die Plagiate der Spitzenpolitiker. Man kann nämlich feststellen:

  • Vorab: Es hat einen sehr faden Beigeschmack, dass diese zwielichtigen Geschäfte just über die gemeinnützige GfB abgewickelt wurden, die Gelder eigentlich zur Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen ausgeben soll. Als Mülheimer wird man unweigerlich an die skandalöse jsg und ihren korrupten Geschäftsführer Bremekamp erinnert. Mehr dazu hier
  • Es ging auch anscheinend nicht darum, durch die Gutachten die Arbeit etwa der GfB zu verbessern. Irgendwelche Gutachten wurden als Aufträge verteilt, um städtisches Geld ausgeben zu können, von dem dann ein Teil als Parteispende „zurück“floss. Ob als Thema nun das Liebesleben der Steine oder die Geschäftsverteilung der 4-äugigen hochbezahlten Geschäftsführung „begutachtet“ werden sollte, das war wohl nebensächlich. Nur das 1. Thema wäre dem ein oder anderen als unseriös aufgefallen. Entsprechend war dann auch die „geistige Tiefe“ der abgelieferten Papiere, die als Gutachten getarnt waren.
  • Eigentlich muss man das Verhalten als Ausplündern der städtischen Finanzen einer ansonsten bankrotten Stadt bezeichnen, denn unter Garantie sind Vauth, Jäger und GfB keine Einzelfälle.

Die inflationäre Vergabe von Gutachten für alles und jedes ist mindestens genauso in der Duisburger Nachbarstadt Mülheim an der Tagesordnung. Seit ganze Teile der Verwaltung insbesondere in GmbHs ausgegliedert wurden, sind zudem viele Vorgänge der Öffentlichkeit und auch den demokratischen Gremien entzogen. Die Vertreter in den jeweiligen Aufsichtsräten sind der Verschwiegenheit verpflichtet und ansonsten hat auch nur der/die Aufsichtsratsvorsitzende direkten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Geschäftsführer. Verschiedentlich haben MBI-Vertreter in solchen Aufsichtsräten bereits die Erfahrung machen müssen, dass sie als einfache AR-Mitglieder kein Recht haben, Gutachten auch zu erhalten, die die Geschäftsführung eigenständig vergeben darf.
Die unsauberen Machenschaften in Duisburg sind nur aufgefallen, weil Amigo Vauth von den eigenen Kollegen angezeigt wurde, die er übers Ohr gehauen hatte. Inwieweit z.B. auch in Mülheim mit einer unüberschaubaren Zahl sinnvoller oder unsinniger Gutachten auch Parteispenden wie in Duisburg damit verbunden waren, müsste untersucht werden. Unabhängig davon aber kann man nur folgende Lehren ziehen

  1. Konsequente Eindämmung der grassierenden Gutachteritis
  2. Schrittweise Auflösung und Rückführung ausgegliederter städtischer GmbHs in die Kern-Verwaltung

WAZ – Im Westen, 12.05.2011, Daniel Drepper u. David Schraven, der ganze Artikel hier
Duisburg: Von Jäger empfohlene Gutachten brachten kaum Neues

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Duisburg, Ralf Jaeger, kommt am Donnerstag (12.05.11) im Landtag in Düsseldorf zu einer Sondersitzung des Innenausschusses. Der Ausschuss befasst sich mit der Spendenpraxis bei der Duisburger SPD.
Essen. Die kostspieligen Gutachten aus der Kanzlei des Krefelder Rechtsanwalts Lothar Vauth für die Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung waren zum Teil wörtlich von Internetseiten anderer Rechtsanwälte abgeschrieben. Vauth war der Stadt Duisburg vom Innenminister Ralf Jäger empfohlen worden.
Der geistige Wert der umstrittenen Gutachten aus der Kanzlei des Krefelder Rechtsanwalts Lothar Vauth erscheint nach Recherchen der WAZ zweifelhaft. Zumindest eines der Papiere für die Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) steckt voller Abschriften aus dem Internet. Gleich absatz- und seitenweise wurden Passagen von Internetseiten anderer Rechtsanwälte zu angeblich eigenständigen Papieren zusammenkopiert: Nur wenige Worte wurden ausgetauscht.
Das besondere daran: Rechtsanwalt Vauth war der GfB von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) empfohlen worden. Jäger ist Aufsichtsratschef der GfB. Insgesamt erstellte die Kanzlei Vauth für die kommunale Gesellschaft fünf Gutachten, und kassierte dafür insgesamt 17.374 Euro. Wenig später gingen vom Konto der Kanzlei falsch deklarierte Parteispenden in Höhe von 9000 Euro an die SPD Duisburg, deren Chef Jäger ist.
Für ihr Geld bekam die GfB wenig Neues: In einem Gutachten zu einer Sprachfördermaßnahme wertete ein Partner von Vauth eine detaillierte Stellungnahme des Duisburger Rechtsamtes aus. Und erweitere diese um Kopien aus dem Internet.
Die Beispiele sprechen für sich. Auf Seite vier des zwölfseitigen Gutachtens heißt es etwa: „Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung von deren Identität fortführt.“ Der Satz und der gesamte Absatz stimmt wortwörtlich mit einem Text auf der Internetseite recht-in.de unter Verantwortung des Rechtsanwaltes Franz-Anton Plitt überein. Und zwar samt der dazugehörenden Quellenangaben.
Auf Seite fünf wird fast der gesamte Punkt III übernommen. Bis auf nebensächliche Abwandlungen findet sich der Text auf der Seite rae-wb.de der Anwälte Wolter und Brinkmann aus Oldenburg.
Der Punkt IV ist bis auf wenige Änderungen, fast komplett, kopiert aus dem bei Google zu findenden Buch von Markus Pfefferle „Der Betriebsübergang (§613a BGB) als Dealbreaker?“ (Zitat von der Deutschen AnwaltCooperation)
Punkt V stützt sich zum großen Teil auf Internetquellen. So wird aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zitiert, das auch angegeben ist. Der Text ist aber genau so in einer Pressemitteilung der Seite dac.de der Deutschen AnwaltCooperation zu finden.
Die anderen Gutachten sind in ihrer geistigen Tiefe nicht weit von diesem weitgehend abgeschriebenen Papier entfernt. So werden in einem Papier zur Verteilung der Geschäfte zwischen den beiden GfB-Geschäftsführern ausführlich ein existierendes Organigramm zitiert und nebensächliche Veränderungen angemerkt.