- Jan. 12: Gemeinsamer Antrag von SPD und MBI zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Zukunft des Schulstandorts Bruchstr. als weiterführende Schule für die Ratssondersitzung am 16.1.2012 als word-Datei (33 KB)
- März/April 12: MBI-Stellungnahme zum Bürgerentscheid am 22.4.12 für oder gegen den Erhalt der Hauptschule Bruchstr. als pdf-Datei (8 KB). Flugblatt der Befürworter der HS als pdf-Datei (678 KB) Gemeinsames Flugblatt von CDU, MBI, FDP und Grünen gegen den Erhalt der HS Bruchstr. als pdf-Datei (767 KB)
Vorab: Bürgerbegehren in Mülheim: Fast nie lief bisher dazu etwas gerade. Bürgerbegehren sollten in Zukunft nicht mehr als taktische Spielbälle der Parteien in den Räten behandelt werden! Doch leider war es auch dieses Mal so.
Im einzelnen zu der peinlichen Geschichte:
Laut Rechtsamt der Stadt Mülheim sei das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule Bruchstr. unzulässig, weil es keine korrekte und damit rechtmäßige Gegenfinanzierung enthalte. Der Rat am 15.12. musste über die Zulässigkeit entscheiden. Hätte eine Ratsmehrheit dennoch für die Zulässigkeit gestimmt, hätte die OB den Ratsbeschluss anhalten müssen, wenn sie ihrem Rechtsamt geglaubt hätte.
Das bereits wäre pikant gewesen, denn diese Schule war ein Lieblingsspielplatz der SPD-OB Mühlenfeld. Genauso pikant: Der Landtag hat am 8. Dez. geänderte Bedingungen für Bürgerentscheide beschlossen, womit u.a. keine Gegenfinanzierung mehr wie bisher vorgelegt werden muss. Dieser Beschluss wurde bis zur Mülheimer Ratssitzung noch nicht rechtskräftig, sondern „erst“ 6 Tage später. Doch es ist auch eigentlich nebensächlich.
Die MBI hatten im Juli zusammen mit CDU, Grünen und FDP für das Auslaufen dieser Hauptschule gestimmt, SPD und Linke dagegen. Ungeachtet dessen haben die MBI ohne Wenn und Aber für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gestimmt, damit innerhalb von 3 Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden könne. 10.285 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren sind weitaus mehr als die 6713 in Mülheim erforderlichen Unterschriften. Die Fragestellung ist klar und eindeutig und dass das Geld für einen Ausbau der Hauptschule Bruchstr. an anderen Schulen nicht eingesetzt werden kann, ist ohnehin eine Binsenweisheit. Von daher weiß jede/r bei einem Urnengang, worum es geht. Die bis letzten Dez. vorgeschriebene Gegenfinanzierung war eine bürokratische Vorschrift, die von Bürgern ohnehin nicht wirklich geleistet werden konnte.
Da die SPD sich am 15.12.11 für Enthaltung entschlossen hatte, stimmte eine nicht absolute Ratsmehrheit für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die Initiatoren reichten dagegen Anfang Jan. 2012 Klage ein, und zwar als Eilantrag, um der Schule die Anmeldungen für 2012/13 zu ermöglichen.
Ein gemeinsamer Antrag von SPD und MBI für eine Ratssondersitzung im Jan. zur Entscheidung über einen Ratsbürgerentscheid fand eine Mehrheit. Wenn in dieser Sitzung am 16. Jan. der Ratsbürgerentscheid mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen worden wäre, wäre auch die Klage beim Verwaltungsgericht hinfällig gewesen. Doch die vorgeschriebene Zweidrittelmehrneit wurde verfehlt! CDU und FDP stimmten dagegen und die Grünen nahmen nicht an der Abstimmung teil. Alles wenig ruhmreich!
Am 20. Jan. erklärte das Verwaltungsgericht das BB für zulässig und forderte die Stadt auf, unverzüglich die Zulässigkeit des BB festzustellen. Daraufhin schickten die MBI folgenden Verfahrensvorschlag an Verwaltung und Politik der Stadt Mülheim, um die Serie der Peinlichkeiten möglichst zu verkürzen.
Sehr geehrte Frau Mühlenfeld, sehr geehrter Herr Dr. Steinfort,
sehr geehrte Kolleg/innen aus dem Rat,
die MBI schlagen folgende Vorgehensweise vor:
Frau Mühlenfeld unterschreibt zusammen mit Vertreter/innen aller Fraktionen einen Dringlichkeitsbeschluss, mit dem das Bürgerbegehren für zulässig erklärt wird und der Termin für den Bürgerentscheid an der Urne auf den 25. März gelegt wird.
Ferner sollte in dem Beschluss stehen:
Bis zum Abschluss des Bürgerentscheides werden die aus dem Bildungsentwicklungsplan resultierenden Maßnahmen bezüglich der GHS Bruchstraße ausgesetzt. Insbesondere ist zunächst unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Bürgerentscheides das Anmeldeverfahren für die GHS Bruchstraße im Rahmen der An-meldungen für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2012/13 durchzuführen.
Begründung
Um uns als Rat der Stadt nicht endgültig zu blamieren, sollten wir möglichst unisono als erstes erklären, dass wir alle auf Beschwerde beim OVG verzichten.
Um die vom Gericht geforderte Unverzüglichkeit zu gewährleisten, ist u.E. ein Dringlichkeitsbe-schluss angesagt, den möglichst zumindest alle Fraktionsvorsitzenden mit unterschreiben sollten.
Wegen der Osterferien bietet sich der letzte Sonntag im März für den Urnengang an, der möglichst nicht auch noch weiter zeitlich verschoben werden sollte, um die gesamte Schulentwicklungsplanung nicht noch mehr zu blockieren.
Lassen wir doch die Mülheimer Bürger/innen entscheiden.
Mehr zur umstrittenen Hauptschule Bruchstr. weiter unten.
Vorab zur Geschichte der Mülheimer Bürgerentscheide:
Bereits beim Bürgerbegehren zur Wiederöffnung des geschlossenen Freibad Styrum in 2001 hatte die Stadtspitze den Bürgerentscheid verhindert, indem OB Baganz den Zulässigkeitsbeschluss des Rates beanstandete und 15.000 Unterschriften für unzulässig erklärte.. Zur gerichtlichen Klärung kam es nicht, weil dann der sog. „Styrumer Kompromiss“ ausgehandelt wurde und das Freibad 2002 wieder geöffnet wurde. Mehr hier
Beim Bürgerbegehren gegen Ruhrbania, das der Stadt den Verkauf des Gartendenkmals der Ostruhranlagen untersagen wollte, kamen in kürzester Zeit im nasskalten März 2006 bereits mehr als 13.000 Unterschriften zusammen, doch anders als beim Freibad Styrum folgte eine Ratsmehrheit der Verwaltung und stimmte für Unzulässigkeit, angeblich weil dies den Bebauungsplan berühre, was im Übrigen als ko-Kriterium im Landtag nun ebenfalls geändert wird. Da die Eigentumsfrage aber nicht Bestandteil von B-Plänen ist, war diese Entscheidung rechtlich umstritten, selbst unter den bisherigen restriktiven Vorschriften für Bürgerentscheide in NRW. Leider bestätigte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Auffassung der Mülheimer Ruhrbania-Fraktionen. Wären die Initiatoren damit zum OVG gegangen, hätten sie wohl recht bekommen, denn bei einem späteren sehr ähnlichen Fall aus Düsseldorf (Golzheimer Friedhof) urteilte das OVG, dass der Bürgerentscheid durchgeführt werden musste, was auch geschah. Schade, dass das zu den Ostruhranlagen nicht geschah. So war dann die weitere Zerstörung unserer Innenstadt und die gigantische Geldverschwendung für die Vorleistungen für das schwindsüchtige Prestigeprojekt nicht mehr aufzuhalten oder zu korrigieren. Bei einem Bürgerentscheid wäre Ruhrbania aber mit großer Beteiligung und überwältigender Mehrheit vom Tisch gefegt worden. Mehr zu dem Bürgerbegehren hier
Die MBI begrüßen die Erleichterung von Bürgerentscheiden in NRW inklusive der Herabsetzung des hohen 20%-Quorums.
Das Bürgerbegehren 2007 gegen weitere Privatisierung, insbesondere auch mit PPP-Modellen, führte zum Urnengang per Bürgerentscheid. Zwar stimmten ca. 85% für das Begehren, doch leider fehlten wenige Stimmen zum Erfolg, weil die Ja-Stimmen zusammen keine 20% aller Wahlberechtigten ausmachten. Demnächst braucht eine siegreiche Volksabstimmung in Großstädten nur noch mind. 10% aller Wahlberechtigten, wie es im Übrigen in Bayern schon lange gilt und sehr erfolgreich praktiziert wird. Wäre das Quorum 2007 erreicht worden, wäre Mülheim einiges Ungemach erspart worden. Mehr zu Bürgerbegehren und -entscheid hier
Vor kurzem fand in Kaiserslautern ein Bürgerentscheid zu einem Einkaufszentrum statt, bei dem eine Mehrheit sich dafür aussprach. Ähnlich war nun der Ausgang des Volksentscheids zu Stuttgart 21, vgl. hier. Die Herrschenden aus fast allen Parteien hatten bisher immer die Furcht, dass Bürger- oder Volksentscheide einzig dazu dienten, ihre Entscheidungen kaputt zu machen. Deshalb wurden auch alle Tricks benutzt, um sie für unzulässig erklären zu lassen, sei es über idiotisch pingelige Prüfung von Unterschriften wie beim 1. Bürgerbegehren zu Ruhrbania 2003/4 (vgl. hier), oder über die o.g. Bedingungen oder über das Quorum, was ja in NRW höher liegt als z.B. die Zahl der Wähler fast aller Oberbürgermeister/innen.
Hoffentlich setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass es bei besonders strittigen Fragen viel hilfreicher ist, wenn das Wahlvolk diese Frage separat entscheiden kann und nicht im Gesamtpaket der Parteiprogramme etwa bei Kommunalwahlen. Bei grundlegenden Fragen wie etwa die Privatisierung der Daseinsvorsorge sollte wie in der Schweiz grundsätzlich dazu ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.
Geht ein Entscheid im Sinne eines/er OB und/oder einer Ratsmehrheit aus, ist die Umsetzung viel einfacher, weil legitimierter. Im entgegengesetzten Falle müssen OB und/oder Ratsmehrheit sich an das Bürgervotum halten. Darin liegt das Problem mit den bisherigen hohen Hürden auch begründet. Diese demokratische Selbstverständlichkeit muss noch flächendeckend in NRW gelernt werden. Das geht nur, wenn die Möglichkeiten des Austricksens deutlich verringert werden, was nun wohl auch in Düsseldorf etwas verbessert werden wird. Gegen Allmachtsfantasien mancher lokaler Sonnenkönige bzw. sunqueens wäre das eine gute Medizin. (Übrigens wurde selbst Berlusconis fast absolutistischer Regierungsstil an Pfingsten gebrochen, als er gleich 3 Volksentscheide trotz aller Manipulationsversuche gegen sich hatte, zur Wasserprivatisierung, gegen AKWs und gegen seine Sondergesetze. Ohne das wäre er bestimmt heute noch mit Bilanzfälschung o.ä. zugange. Mehr hier)
Die gesamte demokratische Kultur kann dadurch nur gewinnen. Sehr schlimm ist es nämlich immer, wenn den Bürgern die Ätsch-Karte gezeigt wird. Und das ist bei den rein bürokratischen (Un-)zulässigkeitsentscheidungen zu Bürgerbegehren immer der Fall. Im Übrigen kann ein Rat nicht wirklich darüber entscheiden, denn die Volksvertreter entscheiden i.d.R. für oder gegen das Anliegen und verstecken sich hinter der Frage von Zulässigkeit. Deshalb sollten Bürgerbegehren möglichst nicht für taktische Spiele missbraucht werden können.
Es ist z.B. immer noch nicht selbstverständlich, dass jemand auch für ein Bürgerbegehren unterschreiben kann, wenn er/sie die Sache selber ablehnt, aber es sinnvoll findet, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Auch das muss in NRW noch gelernt werden.
Zurück zur Hauptschule Bruchstraße:
Laßt doch die Mülheimer über die Zukunft dieser Schule entscheiden, die seit über 1 Jahr immer und immer wieder in der öffentlichen Diskussion war und ist. Wenn die Mehrheit dann ja sagt, muss die Schullandschaft dementsprechend umgeplant werden, ggfs. auch mit Schließung oder Verlagerung anderer Schulen. Wenn sie nein sagt, kann der von der Ratsmehrheit beschlossene Schulentwicklungsplan auch umgesetzt und weiterentwickelt werden. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
- Gemeinsamer Antrag von SPD und MBI zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids als word-Datei (33 KB)
Lasst doch die Bürger/innen entscheiden! Warum fällt das den Parteien nur so schwer?
Das neue NRW-Gesetz zu Bürgerbegehren tritt definitiv am 21. Dez. in Kraft, wie das zuständige Innenministerium den MBI am 16.12. mitteilte. Wäre also die Ratssitzung vom 15.12. zufällig 6 Tage später angesetzt gewesen, wäre die Begründung für die Unzulässigkeit des Mülheimer Bürgerbegehrens hinfällig, weil ein Begehren keine Gegenfinanzierung mehr braucht, um bei ausreichend Unterschriften und klarer Fragestellung zu einem Bürgerentscheid zu führen. Egal, ob man für oder gegen den Erhalt der Hauptschule oder des Schulstandorts Bruchstr. ist, eine Bürgerbefragung muss durchgeführt werden! Alles andere wären juristische Spitzfindigkeiten, die außer einem faden Beigeschmack nichts wirklich hinterlassen, weder eine Klärung der leidigen Schulfrage, noch das Gefühl, dass die Bürger ernst genommen werden.
Die Frage des Bürgerentscheids ist eine politische, keine juristische Frage. Und es ist die Frage des demokratischen Selbstverständnisses von Rat und Verwaltung und des grundsätzlichen Respekts vor Bürgern. Die MBI haben für die Schließung der HS gestimmt und sie finden dies weiterhin im Gesamtkontext der Mülheimer Schullandschaft für richtig. Ungeachtet dessen ist die Frage weiterhin umstritten. Da tausende Bürger mehr als die notwendigen 6713 eine gültige Unterschrift für das Bürgerbegehren abgegeben haben, hat gefälligst ein Bürgerentscheid stattzufinden, zumal die Fragestellung eindeutig und klar ist.“Soll die weiterführende Schule (GHS an der Bruchstr.) in Mülheim Eppinghofen auf Dauer erhalten werden?“
Wenn man das nicht will, soll und muss man vor dem Entscheid für ein Nein werben. Das ist Demokratie, nicht aber, ein Nein durchzusetzen, indem man im Rat für unzulässig stimmt mit einer Begründung, die noch ganze 6 Tage der Gesetzeslage entspricht.
Es ist ebenso wenig hilfreich, die Entscheidung auf das Gericht zu verlagern, wie die SPD es mit ihrer Stimmenthaltung getan hat. Es war wenig glaubwürdig, erst die Stellungnahme der Verwaltung anzuzweifeln und dann mit der Enthaltung zu ermöglichen, dass CDU und FDP die Unzulässigkeit beschließen konnten.
Alle Taktierereien mit Haken und Ösen sind den Bürgern nicht mehr vermittelbar.
Es ist schon befremdlich, dass just die Parteien, die es u.a. zuletzt mit dem Ankauf des Grundstücks Hardenbergstr. für 3,6 Mio. € für einen neuen Sportplatz mit den Bestimmungen im Nothaushalt nicht so genau nahmen, bei Bürgerbegehren immer päpstlicher als der Papst juristische Klimmzüge machen, um ja nicht die Bürger entscheiden zu lassen, woraus man im politischen Dauertheater immer wieder Honig saugen möchte.
Das war im Rat am 15.12. wieder alles, nur keine Sternstunde der Demokratie! Man/frau hatte sogar vergessen, den Initiatoren den Bürgerbegehrens Rederecht einzuräumen, wie es immer der Fall war. Da mussten die MBI erst darauf hinweisen und es anmahnen. Dann wurde behauptet, die hätten darauf verzichtet und auf Nachfrage war das nicht der Fall. Peinlich. So durfte dann einer mittendrin unvorbereitet was sagen und nicht wie üblich als erster. Dass auch SPD und Linke, die ja massiv das Bürgerbegehren unterstützen, „ihre“ Leute nicht darauf hingewiesen hatten,… Na ja!
Nun bleibt zu hoffen, dass bis zur auch nur knapp beschlossenen Sondersitzung des Rates am 16.1.12, auf gemeinsamen Antrag von MBI+SPD hin, FDP und/oder CDU ihre Haltung ändern und wenigstens einen Ratsbürgerentscheid beschließen. Das aber braucht eine Zweidrittel-Mehrheit.
Die MBI sind überzeugt, dass genügend Mülheimer genau wissen, was ein Ja oder ein Nein bedeutet, auch wenn sie nicht in Eppinghofen wohnen. Außerdem können und werden die Pro- genauso wie die Kontraseite in den Monaten vor dem Entscheid genügend Gelegenheiten finden, ihre Argumente darzustellen! Die fatale Haltung der Parteien SPD, CDU und FDP etwa bei dem 1. und knapp erfolgreichen Bürgerentscheid 2005 gegen weitere Privatisierung, als sie glaubten durch Totschweigen die Wahlbeteiligung zu senken und den Entscheid damit am Quorum scheitern zu lassen, zeugte von Missachtung der Bürger und sollte möglichst nie mehr vorkommen.
Mehr zum Schulentwicklungsplan und HS Bruchstr.
- Juli 11: Schulk(r)ampf auf Mölmsch: Ein Stück aus dem Tollhaus? hier
- Feb./März 11: Schulbedarfsplanung mit oder ohne den Standort Bruchstraße? Mit oder ohne Getöse? hier
- Okt. 10: Schulentwicklungsplanung auf Mölmsch hier
- Okt. 10: Zukunftsschule ohne Zukunft! hier
- Jan. 12: Gemeinsamer Antrag von SPD und MBI zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Zukunft des Schulstandorts Bruchstr. als weiterführende Schule für die Ratssondersitzung am 16.1.2012 als word-Datei (33 KB)
- März/April 12: MBI-Stellungnahme zum Bürgerentscheid am 22.4. für oder gegen den Erhalt der Hauptschule Bruchstr. als pdf-Datei (8 KB).
Flugblatt der Befürworter der HS als pdf-Datei (678 KB)
Gemeinsames Flugblatt von CDU, MBI, FDP und Grünen gegen den Erhalt der HS Bruchstr. als pdf-Datei (767 KB)