Lärm ist in Ballungsgebieten ein ernstzunehmdes großes Problem. Mitte der 90er Jahre sollten die NRW-Städte bereits nach Landesvorschriften Lärmminderungspläne aufstellen. Außer bescheidenen Ansätzen wurde in Mülheim aber nichts daraus. An das stark lärmgeplagte Heißen-Ost wollte man nicht heran, um dem Rhein-Ruhr-Zentrum bei seinen damaligen Ausbauplänen ja keine Vorschriften machen zu müssen. Auch an den „infernalischen Lärm des Fallwerks Jost“ (Zitat Dr. Zentgraf (Bild rechts), als er neu als Umweltamtsleiter in Mülheim war und zum ersten Mal diesen unmöglichen Standort besichtigen musste) wollte oder sollte die Stadt nicht heran, warum auch immer und trotz einstimmigem Verlagerungsbeschluss.
Fast 2 Jahrzehnte später gilt nun eine EU-Richtlinie zu Lärm. Und wie bei vielen EU-Vorgaben ist auch die zwar gut gemeint, aber wenig realitätstauglich – halt am fernen, „grünen“ Bürokratentisch ausgedacht für ausgesprochen hohes Gehalt.
Der WAZ-Artikel vom 4.11.13 „Mülheims Aktionsplan gegen Lärm steht“, nachzulesen hier, arbeitet richtigerweise die Schwächen gut heraus, nicht zufällig am Beispiel des Fallwerks Jost an unverträglichem Standort angrenzend an Wohngebiete. Von Brüssel aus ist es wahrscheinlich auch wichtiger, den Staubsaugerlärm zu reglementieren, gell. Unabhängig davon halten solche EU-Bestimmungen viele Leute bei der Stadt in Beschäftigung, egal, ob im Endeffekt für die Bürger unserer Stadt auch positive Verbesserungen damit erreicht werden. Im folgenden einige Auszüge aus dem WAZ-Artikel:
„Mit einiger Verzögerung hat das Mülheimer Umweltamt nun einen Lärmaktionsplan erarbeitet, der zum Ziel hat, Tausenden von lärmgeplagten Bürgern mehr Ruhe zu verschaffen. Die Politik ist nun aufgefordert, den Plan durchzuwinken. Damit würden für die nahe Zukunft allein rund 13,4 Mio. Euro für Investitionen in lärmmindernden Straßenbau gebunden.
Die qua EU-Richtlinie verbindlich vorgeschriebene Lärmaktionsplanung hat dem Umweltamt in den vergangenen Jahren einige Arbeit gemacht. Es galt (freilich nur rechnerisch) zu untersuchen, an welchen Stellen in der Stadt ein Lärmpegel von maximal 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht überschritten wird – das sind die in der Richtlinie festgesetzten Lärmwerte, bei deren Überschreitung Gegenmaßnahmen zu ergreifen sind. Zu untersuchen hatte die Stadt Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, auch eine Anzahl bestimmter Unternehmen, sogenannter IVU-Anlagen, war ins Visier zu nehmen. Letztlich eine Rolle in der konkreten Aktionsplanung spielen nur der Straßen- und Schienenverkehr. …………….
Die Vorgaben zur Lärmaktionsplanung taugen nicht, um der Belastung durch Industrie- und Gewerbelärm beizukommen. Das lässt sich aus dem Entwurf des Lärmaktionsplans für Mülheim herauslesen.
Problem Nummer 1: In der Lärmaktionsplanung haben Städte nur so genannte IVU-Anlagen ins Visier zu nehmen. Unter IVU-Anlagen sind laut mehrfach getätigten Angaben des Mülheimer Umweltamtes Gewerbe- und Industriebetriebe zu verstehen, die besonders energieintensiv arbeiten und/oder Abfälle behandeln. Darunter, so heißt es, fielen aber etwa keine Anlagen wie die von Schrottverarbeitungsbetrieben.
Genau die aber sind im Fokus aufgebrachter Bürger; insbesondere der Betrieb der Paul Jost GmbH an der Weseler Straße, wo Bürger seit Jahrzehnten nicht nur gegen die Umweltbelastung durch schwermetallhaltige Stäube kämpfen, sondern auch gegen den Lärm der großen Schrottschere. Aber Jost spielt in der Lärmaktionsplanung keine Rolle, der Betrieb gilt nicht als eine der besagten IVU-Anlagen, für die eine Lärmberechnung vorzunehmen war. Problem 2: Selbst wenn der schrottverarbeitende Betrieb von den NRW-Regelungen zur EU-Richtlinie erfasst wäre, hätte sich hier auf keinen Fall ein Lärmbrennpunkt errechnen lassen. Denn, so hat das Umweltamt der Politik schon wiederholt berichtet: Die Lärmbelastung wird berechnet auf Basis der Anlagegenehmigung. Da in dieser die zulässigen Lärmwerte ohnehin unter denen liegen, die laut EU-Richtlinie zwingend eine Lärmaktionsplanung auszulösen haben, würde rein gar nichts festzustellen sein……….“
Die Vorschriften der sog. Lärmaktionsplanung sind bzgl. Industrie- und Gewerbelärm wenig hilfreich und realitätsfern. Lärm wird z.B. als IVU-Anlage zu einem Klärschlammentsorgungsbetrieb reglementiert, obwohl nahezu null, andererseits bleiben andere real sehr lärmintensive Anlagen bei der Untersuchung unberücksichtigt. Lärmprobleme durch die Schrottverarbeitung Jost etwa kann bzw. soll der Lärmaktionsplan nicht lösen. Dazu bleibt nur der RP als Überwachungsbehörde einzige Ansprechpartnerin der gestressten Bürger. Und der RP ist seit Jahren und Jahrzehnten für seine Hinhaltetaktik geradezu berühmt, wenn es um dieses skandalöse Schrottwerk in Speldorf geht!
Mehr zur unsäglichen Fallwerksaga
- WAZ 3.6.14: “Politik stellt schon Forderungen zu Jost-Fläche – MBI fordert Korrektur städtebaulicher Fehler für Jost-Areal”. hier
- WAZ 24.10.13: “Geduld der Bürger am Ende! Anwohner seit einem Jahr wegen Schrottfirma im Ungewissen” hier
- Aug. 13: Den gravierenden Fehler Standort “Fallwerk” Jost, Weseler Straße, endlich korrigieren! hier
z.T. auch in NRhZ Nr. 241 vom 28.8.13: “Gravierender Fehler bei der Standortzulassung eines Werks in Mülheim – Die Fallwerk-Saga, Teil 1″ als pdf-Datei (54 KB) - Aug. 13: “Schrottwerk Weseler Straße am Rande der Wohngebiete mehr als „nur“ ein Umweltskandal 1. Güte?” hier
- Juni 13: MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 11.7.13 zur Verlagerung der Firma Jost, Fallwerksgelände Weseler Straße, der aber vertagt und dann abgelehnt wurde, nachzulesen hier
- WAZ 29.6.13: “Erschreckende Nickel-Werte an Mülheimer Spielplatz Hofackerstr.” hier
- WAZ 5.4.13: “Weiter Alarmstufe Rot am Hafen” hier
- WAZ 3.12.12: “Fallwerk: Schadstoff-Konflikt spitzt sich zu”
- 29.11.12: xtranews: “Fallwerk Jost, Weseler Str.: RP lehnt Akteneinsicht ab und verharmlost in unverantwortlicher Weise die hohen Giftstoffwerte rund um das Werk!” hier
- Nov. 12: Fallwerk Jost: Es reicht! Akuter Handlungsbedarf für RP und Stadt! hier
- “Jost-Verlagerung nach Krefeld im Gespräch!” (WAZ vom 2.10.12)
- “Betreiber gibt Fallwerke auf – Recycling-Unternehmen RRD will Standort Mülheim aufgeben” (WAZ vom 21.8.12)
- Aug. 12: Fallwerk Jost nach Krefeld? Endlich und hoffentlich! Hoffnungsschimmer für Speldorf! hier
- Juni 12: MBI-Flugblatt: “Die Fallwerk-Saga – eine Schande für Stadt und Land!” als pdf-Datei (85 KB)
- Mai 12: MBI-Antrag, Fallwerk-Genehmigungen nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen hier
- WAZ-Artikel vom 15.6.12: “Leben ist unerträglich” hier
- März 12: “Das gesundheitsgefährdende Fallwerk ist auch schädlich für die Stadtentwicklung!” hier
- Okt. 11: Vertrag zwischen dem RP Düsseldorf und dem Fallwerk Jost, Weseler Str., über die “Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung der Anlage an den Stand der Technik” als pdf-Datei (31 KB)
- Aug. 11: Fallwerk Jost in Speldorf: neue Messwerte – neue Auflagen? hier
- Feb. 11: Endlich Bewegung beim Fallwerk Jost in Speldorf? hier
- Nov. 10: MBI-Hilferuf an Umweltminister Remmel wegen des Dauer-Umweltskandals Fallwerk Weseler Str. im Wasserschutzgebiet und am Rande der Wohnbebauung als pdf-Datei (36 KB)
- Aug. 10: “Speldorfer Dschungelgeschichten”: Der schöne und preisgekrönte “Dschungel”spielplatz an der Hofackerstr. am Fallwerkrand in Speldorf in heikler Lage und mit bedenklicher Vorgeschichte hier
- Juli 10: Vorgeschichte des Mehrfachskandals Fallwerk Jost in Speldorf hier
- Juni 10: Skandalwerk Knall- und Fallwerk Weseler Straße hier