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Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch für die MBI-Frau und Berufung selbst dagegen! Man glaubt es kaum!

Herbst 2013: Erneuter Strafbefehl gegen die MBI-Bezirksvertreterin Annette Klövekorn! Doch nach 2 weiteren Gerichtsverhandlungen mit der Anhörung von sage und schreibe 11 Zeugen zur BV-Sitzung im Juni 2012 im Zusammenhang mit höchst umstrittenen Baumfällungen an der Gracht musste die MBI-Frau am 26. Feb. 2014 vom Amtsgericht freigesprochen werden. Doch die Staatsanwaltschaft Duisburg legte sofort 1 Tag nach dem Freispruch Berufung ein.
Nun findet am Do., dem 28. August 2014, die inzwischen bereits 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte statt, dieses Mal als Berufung gegen den Freispruch des Mülheimer Amtsgericht. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr am Landgericht Duisburg und sie ist wegen der vielen Zeugenbefragungen bis ca. 13 Uhr(!) angesetzt.

Ob es dann beim Landgericht auch um die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit gehen wird, bleibt abzuwarten. In dem absurden bisherigen Verfahren war dies jedenfalls nicht der Fall. Der Staatsanwältin scheint es einzig um Bestrafung zu gehen, egal wie.

Was hat die Mülheimer OB nur geritten, diese Strafanzeige zu stellen und sie selbst nach der oberpeinlichen „Panne“ im Mai letzten Jahres (s.u.) nicht zurückzuziehen?

Das ganze als weiterer Versuch, die MBI oder kritisierende Bürger zu diskreditieren bzw. gar zu kriminalisieren, ist zwar erneut vorerst gescheitert. Dennoch: Die Angriffe der Stadtführung auf die Meinungsfreiheit tun der ohnehin angeschlagenen Mölmschen Demokratie nicht gut. Erinnert sei u.a. auch an den peinlichen Karikaturenstreit gegen einen MBI`ler oder an den Herrn vom Klöttschen, der die Mülheimer Verkehrsplaner „totale Versager“ genannt hatte und dafür mit Strafbefehl belangt wurde.

Die finanziell und städtebaulich vor die Wand gefahrene Stadt Mülheim hat ja sonst auch keine Probleme, oder?

Welch eine Verschwendung von Geld, Zeit, man- und womanpower sowie Nerven der Beteiligten für einen eigentlich belanglosen, alltäglichen „Killefit“ wie im Fall der Strafanzeige gegen die MBI-Frau von der wenig souveränen Stadtführung ausgelöst wird, ist eigentlich nicht verantwortbar. Sie sollte besser u.a. die Riesenprobleme wie die drohenden Überschuldung wegen der extrem hohen Bindung an das RWE lösen oder sich mit der missratenen Verkehrsführung, der überfälligen Verlagerung des unsäglichen Fallwerks Jost am Rande der Wohngebiete oder der Hyper-Innenstadtkrise intensiver befassen.

Wer Böses denkt, könnte Ablenkungsmanöver vermuten, doch soweit will (oder darf) man in Mülheim evtl. nicht mehr ungestraft gehen, oder doch?

Mehr weiter unten sowie u.a. in

  • 26.2.14: WAZ Mülheim: “Mülheimer Ratsfrau Annette Klövekorn wird freigesprochen” hier und NRZ: “Beleidigung war nicht zu beweisen” hier
  • 10.2.14: WAZ Mülheim: „Prozess vor Mülheimer Gericht gegen MBI-Frau wegen Beleidigung geht weiter“ hier
  • 7.2.14: NRhZ Nr. 445: “Amtsgericht Mülheim und OB Dagmar Mühlenfeld wieder mal völlig einig? MBI-Bezirksvertreterin erneut vor Gericht” hier

Im Kommentar der WAZ-Mülheim am 14.5.13 mit der Überschrift „Dünnhäutig“  war zu lesen:

„In einer turbulenten Sitzung der Bezirksvertretung – es geht um den Tod unschuldiger Bäume – fällt ein frecher Satz, vielleicht auch nicht, der den Vorwurf der Bestechlichkeit enthalten könnte, es sei denn, jemand hat die Äußerung falsch verstanden…. Zweieinhalb Monate später stellt die OB einen Strafantrag, der in eine Geldstrafe von 750 € mündet. Man muss nicht MBI wählen, um diese Reaktion der Stadt dünnhäutig, überzogen zu finden. Hier wurde kräftig auf den Tisch gehauen, doch Ruhe gab es nicht. Im Gegenteil. Nach dem juristischen Formfehler ist nun das letzte Wort möglicherweise immer noch nicht gesprochen. Oje.“

Das „Oje“ bestätigte sich, deshalb im folgenden mehr zu der typisch Mölmschen, insgesamt aber unerquicklichen Geschichte

Erneuter Strafbefehl gegen die MBI-Bezirksvertreterin, auch noch mit 20% „Nachschlag“! und nä. Gerichtsverhandlung beim AG Mülheim dazu am 10. und am 26. Feb. 2014

Im Mai 2013 musste das Verfahren zum Strafbefehl gegen die MBI-Bezirksvertreterin A. Klövekorn eingestellt werden, weil der im Strafbefehl angeblich Beleidigte Herr Beisiegel in der Strafanzeige der OB nicht einmal als solcher angegeben war. Nun hätte man denken können, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht würden die peinliche Angelegenheit auf sich beruhen lassen, zumal sich beide nicht mit Ruhm bekleckert hatten, weil sie anscheinend die Strafanzeige nicht richtig gelesen hatten. Doch weit gefehlt: Im Strafbefehl wurde der Name des angeblich Beleidigten ausgetauscht und das Strafmaß gleich noch um 20% erhöht! Die MBI-Frau hat Widerspruch eingelegt, logisch, denn das ihr vorgeworfene „Sinngemäße“ hatte sie so nicht gesagt und in der fraglichen BV-Sitzung von Juni 2012 bereits richtig gestellt!

Im Auszug aus der Niederschrift der fraglichen BV 1-Sitzung der Stadt Mülheim vom 26.6.12 steht auf S. 8 zu TOP 5 „Schutz von unter Baumschutzsatzung fallendem Baumbestand – Antrag von Bündnis 90/Grüne und SPD vom 15.6.12“, nur folgendes: „Frau Klövekorn (MBI) sprach frühere Baumfällungen an, die nachträglich zu Problemen geführt hätten (z.B. an der Schule Zunftmeisterstraße) und meinte, der Baumschutz müsse immer im Vordergrund stehen. Der Verlust der Bäume wurde vom Investor in Kauf genommen mit dem Hintergedanken, dass sich das in der Politik und Verwaltung dann wieder irgendwie gerade rücken lässt.“

Für welches Vergehen erfogte nun bereits der 2. Strafbefehl? Das Protokoll gibt dafür jedenfalls überhaupt nichts her.

Referent Beisiegel will gehört haben, dass Frau Klövekorn gesagt habe „„Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“  So ganz genau weiß aber auch er es nicht. Jedenfalls hat er noch in der Sitzung postwendend den von ihm vermuteten Vorwurf zurückgewiesen. Daraufhin hat Frau Klövekorn laut und deutlich richtig gestellt, dass sie nicht gesagt habe, was er heraus gehört haben wollte.  Der Protokollantin schien dieser Wortwechsel jedenfalls nicht der Erwähnung wert. Herr Beisiegel oder andere erzählten anscheinend davon aber im Umweltamt, so dass bei anhaltendem Amtsgerede ein angeblicher Bestechungsvorwurf aus dem obigen Wortwechsel wurde. Knapp 3 Monate später stellte Frau OB dann Strafanzeige, weil die MBI-Frau einen Herrn Weiler, den Abteilungsleiter der Unteren Landschaftsbehörde, beleidigt habe. Dieser war selbst nicht in der BV-Sitzung gewesen und er war Frau Klövekorn selbst namentlich bis dahin nicht einmal bekannt. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht aber folgten dem Ansinnen der OB und verhängten nun bereits zum 2. Mal Strafbefehl wegen „Missachtung“ erst „dem Geschädigten Beisiegel gegenüber“ und im 2. Anlauf nun „gegenüber Mitarbeitern, insbesondere … dem Hubert Weiler“. Man staunt nicht schlecht, was aus einer alltäglichen Nichtigkeit, einem bereits direkt richtig gestellten Missverständnis alles werden kann. Die Strafanzeige muss anscheinend halt nur von einem Stadtoberhaupt gestellt worden sein. Frau Klövekorn hat logischerweise auch gegen den erneuten Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Nun kommt es wieder zur Gerichtsverhandlung mit Ladung von Zeugen usw.. Wenn das Amtsgericht bei seinem Strafbefehl bleibt, wird es dann in die nächste Instanz gehen uswusf. Das kriselnde Ruhrgebiet hat ja auch wirklich keine anderen Probleme, oder?  Nur:

Die einzig wirklich beleidigte Person in der ganzen Angelegenheit ist Frau Klövekorn

Sie hat sich fast 2 Jahrzehnte lang ehrenamtlich und unbezahlt um viele Belange dieser Stadt und ihrer Bürger gekümmert. Sie hat sich z.B. bereits lange, bevor Inklusion zum Thema wurde, intensiv eingesetzt für gemeinsamen Unterricht (GU) von behinderten und nicht-behinderten Kindern, war dabei entscheidend beteiligt an der Gründung und Arbeit der MIGU als Initiative, die in jahrelanger Kleinarbeit gegen massive Widerstände der Mülheimer Schulverwaltung GU auch in weiterführenden Schulen durchsetzen konnte. Die MBI-Frau hat auch als eine Sprecherin der Initiative „Holthauser Gegengift“ gegen den erbitterten damaligen Widerstand des „Kasernenbeauftragten“ Beisiegel (s.o.) und seiner damaligen „grünen“ Chefin, Dezernentin Sander, wesentlich mit dazu beitragen können, dass die Schießgrube auf dem ehemaligen Kasernengelände nicht mit Giftmüll verfüllt, sondern zum Spielplatz umgestaltet wurde, nachdem die ex-Kasernenriegel daneben gerade erst zu Wohnungen umgebaut und durch viele Familien als Mieter neu bezogen worden waren. Sie hat ferner intensiv mitgearbeitet bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans zusammen mit CDU, FDP und Grüne, welcher der OB überhaupt nicht passte, weil „ihre“ bereits zukunftslose „Zukunftsschule“ darin beendet wurde, ……………u.v.v..m. und sie hat zuletzt auch ihren Sonntag geopfert, um zusammen mit Landschaftswächterinnen und anderen MBI`lern die  vermüllten Ruhrauen zumindest teilweise von Müll zu befreien. Frau Klövekorn erhielt übrigens in ihrem Wahlkreis Holthausen  über 20% der Stimmen bei der Kommunalwahl 2009.

Und dann wird sie derart bei der Ausübung ihres Mandats ins Kreuz getreten und kriminalisiert, nur weil sie bei den Auseinandersetzungen um die gefällten Buchen an der Gracht auf ähnliche Vorfälle der Vergangenheit hingewiesen hatte. Selbst wenn dabei eine Formulierung missverständlich gewesen sein sollte (was bekanntlich häufiger und in den „besten Kreisen“ vorkommen soll), hat sie das bereits in der Sitzung richtig gestellt. Unter Erwachsenen müsste die Angelegenheit damit gut sein und wenn noch Zweifel bestanden hätten, hätte man/frau das Gespräch suchen müssen (vom Amt zur Bezirksvertreterin!), aber keinesfalls über die Staatsanwaltschaft! Doch in Mülheim weit gefehlt, denn Frau Klövekorn ist beileibe kein Einzelfall!

Mutwillig in Mülheim bedrohte Meinungsfreiheit?

Im letzten Herbst erhielt z.B. ein Anwohner des Klöttschen einen Strafbefehl über 750€ + 60€ Verfahrensgebühr, weil er auf der Bürgerversammlung zum weiteren Ausbau der ohnehin bereits völlig überlasteten kleinen Straße für Durchgangsverkehr die Mülheimer Verkehrsplaner als „totale Versager“ bezeichnet hatte. Frau OB hatte deshalb Anzeige erstattet und Staatsanwaltschaft wie Amtsgericht Mülheim hatten ganz in ihrem Sinne bestraft. Der gemaßregelte Bürger verzichtete auf gerichtlichen Widerspruch, weil er sich, seiner Familie und seinen Nerven Gerichtsverfahren ersparen wollte, die dann womöglich auch noch durch verschiedene Instanzen gehen müssten, bis das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch gerichtlich bestätigt worden wäre, wie das z.B. bei der Strafverfolgung des MBI-Aktiven Martin Müller durch die OB über mehrere Jahre der Fall war wegen einer lächerlichen und harmlosen Karikatur, die er nicht einmal selbst verfasst und auch nur an einen sehr begrenzten e-mail-Verteiler geschickt hatte. Mehr u.a. in

  • Nov. 13: NRhZ Nr.431: “Zweiter Strafbefehl gegen eine Mülheimer MBI-Bezirksvertreterin – Mit 20% “Nachschlag“!” hier oder als pdf-Datei (100 KB)
  • Dez. 12: “Klöttschen: Wie der Obrigkeitsstaat seine Bürger mundtot bekommen will …” hier
  • Sept. 10: “Frau Mühlenfeld in Kriegslaune und kläglich gescheitert!” hier
  • Feb. 10: “Karikaturenstreit auf Mölmsch: Schwere Schlappe für die OB und das Amtsgericht! hier

Doch nicht nur einfache Bürger müssen in Mülheim jedes öffentlich geäußerte Wort auf die Goldwaage legen bzw. vorher besser anwaltlich abklopfen lassen, bevor sie Kritik an der Stadt oder deren Verwaltung äußern. Auch die gewählten Volksvertreter sollten besser nicht mehr frei weg sagen, was sie sich so denken.

Im Januar 2013 erhielt nämlich auch die MBI-Bezirksvertreterin Annette Klövekorn einen Strafbefehl von Staatsanwaltschaft Duisburg und Amtsgericht Mülheim über ebenfalls 750€+60 € mit folgendem Wortlaut:

„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wird gegen Sie wegen Beleidigung – Vergehen nach §§ 185, 194 StGB – eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50,00 € (=750 €) festgesetzt. Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 26.06.2012 in Mülheim einen anderen beleidigt zu haben. Ihnen wird zur Last gelegt: Sie äußerten – um Ihre Missachtung dem Geschädigten Beisiegel gegenüber kundzutun – am 26.06.2012 gegen 17.00 Uhr auf einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung 1 im Rathaus der Stadt Mülheim an der Ruhr gegenüber dem Geschädigten Beisiegel, der unmittelbar zuvor als städtischer Mitarbeiter eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Thema von Baumfällungen abgegeben hatte, sinngemäß: „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“

Die MBI-Frau legte Widerspruch ein. Deshalb wurde für den 13. Mai eine Verhandlung beim Amtsgericht (AG) Mülheim angesetzt. Als Zeugen waren von der Stadt neben dem Referenten des Planungsdezernenten, Herrn Beisiegel, 3 weitere Verwaltungs-angestellte benannt, darunter die Protokollantin der BV-Sitzung. Die MBI-Bezirksvertreterin hatte 5 BV-Kolleg/innen als Zeugen benannt. Flur und Saal des AG waren übervölkert wie selten.

Das Verfahren gegen die MBI-Bezirksvertreterin musste aber eingestellt werden, da der angeblich beleidigte und geschädigte Beisiegel (s.o.) selbst in dem ursprünglichen Strafantrag von OB Mühlenfeld nicht als missachtet oder geschädigt angegeben worden war. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht beschlossene Strafbefehl hatte also überhaupt keine Grundlage.

Es dauerte einige Zeit, bis Richterin und Staatsanwältin das nachvollziehen wollten, aber dann mussten. So kam es nicht zur Verhandlung über die Sache selbst und 9 Zeugen (4 städt. Angestellte und 5 Bezirksvertreter/innen) waren umsonst erschienen. Was für eine Verschwendung von Zeit, Energie und man- bzw. woman-power. Und wofür? Ganz so, als gäbe es in der arg herunter gewirtschafteten Stadt Mülheim keine anderen Probleme …..

Die Stadtspitze missbilligte im Mai unverzüglich den WAZ-Kommentar (s.o.) per Presseerklärung und  betonte, dass man weiter auf Strafanzeige und Bestrafung bestehe. Beleidigt worden wäre nicht Herr Beisiegel, sondern ein Herr Weiler als Abteilungsleiter der Unteren Landschaftsbehörde, die über Baumfällanträge zu entscheiden habe. Der sei zwar weder in der Sitzung gewesen, noch namentlich beleidigt worden, doch das spiele genauso wenig eine Rolle wie die Tatsache, dass im Protokoll der BV-Sitzung über die angebliche „Straftat“ der MBI-Bezirksvertreterin nichts zu finden ist (s.u.). Außerdem läge der Fehler nicht bei der Stadt, die habe in der Strafanzeige bereits Herrn Weiler als Geschädigten benannt. Mehr in

  • 14.5.13: WAZ Mülheim: “MBI-Ratsfrau Annette Klövekorn stand wegen Beleidigung vor Gericht. Das Verfahren wurde aber eingestellt” hier
  • 13.5.13: xtranews: “Die mutwillig bedrohte Meinungsfreiheit in Mülheim” hier
  • 6.5.13: Strafanzeigen in Serie in Mülheim, der selbst ernannten „Stadt der Menschenrechte“! hier

Ende Sept. erhielt Frau Klövekorn nun vom Amtsgericht einen erneuten Strafbefehl – ohne Angabe einer/s zuständigen Richters/in. Die vom AG festgesetzte Geldstrafe beträgt nun sogar 900 €, da anders als im Jan. die 15 Tagessätze mit 60 € berechnet werden, ein 20%iger Aufschlag! Hinzu kommen noch 60 € Verfahrenskosten. Das AG schreibt dieses Mal:

„….. eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 Euro (=900 Euro) festgesetzt. …. Ihnen wird zur Last gelegt: Um Ihre Missachtung gegenüber den Mitarbeitern, insbesondere dem Abteilungsleiter der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr, dem Hubert Weiler, der über sämtliche Baumfällanträge zu entscheiden hat, kundzutun, äußerten Sie am 26.06.2012 gegen 17.00 Uhr auf einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung im Rathaus der Stadt Mülheim an der Ruhr nach einer Stellungnahme der Stadtverwaltung durch den städtischen Mitarbeiter Klaus Beisiegel zum Thema von Baumfällungen sinngemäß „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“

Man staunt nicht schlecht: In 4 Monaten wurde der ursprüngliche Text etwas holprig umgeschrieben auf Herrn Weiler, den Frau Klövekorn bekanntlich bis zu der Gerichtsverhandlung im Mai auch namentlich nicht einmal kannte. Was genau die MBI-Vertreterin gesagt haben soll, weiß die StA immer noch nicht. Ihr reichte eine „sinngemäße“ Aussage zur Beantragung eines Strafverfahrens und dem AG reichte das zur Verurteilung für etwas, was Herr Beisiegel geglaubt hat, was die MBI-Frau gedacht bzw. gemeint haben könnte oder hätte sagen wollen oder können.

Von den 4 städtischen Zeugen können 2 überhaupt nichts bestätigen, einer halb und einer will sicher sein, den beanstandeten Satz gehört zu haben, doch er weiß angeblich nichts davon, dass die MBI-Frau bereits in der Sitzung unmittelbar Herrn Beisiegel geantwortet hatte, dass sie nicht gesagt habe, was er verstanden haben wollte. Das können aber die anderen Bezirksvertreter/innen bezeugen, die Frau Klövekorn zu der AG-Verhandlung benannt hatte. Doch die wurden in der AG-Sitzung nicht gehört (s.o.). Die Staatsanwaltschaft hat sie auch  nicht vernehmen lassen, genauso wenig wie wohl Herrn Weiler.

Man glaubt das alles irgendwie kaum.

Es reicht also anscheinend für die StA Duisburg und das AG Mülheim, wenn ein/e Verwaltungsmitarbeiter/in durch die Amtsstuben geht und behauptet, ein/e Volksvertreter/in habe irgendeinem Amt gegenüber „Missachtung kundgetan“. Dann sucht sich die Stadtspitze irgendeine/n als Beleidigte/n des Amtes aus, stellt Strafanzeige und zack kommt der Strafbefehl, egal was genau war. Hörensagen ist übrigens in den meisten Rechtssystemen nicht gerichtsverwertbar! Zur Bestrafung von MBI`lern scheint auch „Im Zweifel für …..“ nicht ganz zu gelten.

Das wirklich Bedenkliche bereits bei den Strafanzeigen gegen M. Müller, gegen den Klöttschianer und erst recht gegen Frau Klövekorn ist aber, dass es eigentlich und zuerst alltägliche Anlässe ohne wirkliche politische Relevanz oder öffentliche Resonanz  waren/sind, bei denen die Mülheimer Stadtspitze ein erschreckendes Obrigkeitsdenken an den Tag legt, was bei StA und AG zu Strafbefehlen führt, obwohl auf höheren gerichtlichen Ebenen höchstwahrscheinlich nicht zu gewinnen, solange in Deutschland Meinungsfreiheit grundgesetzlich verankert ist.

Viele angesprochene Mülheimer Mitbürger/innen sagen zutreffend, die Herrschenden in Mülheim stünden wohl ganz schön mit dem Rücken zur Wand, dass sie derart mit Kanonen auf Spatzen schießen. Dennoch und selbst wenn man ihnen das fälschlicherweise sogar zugestehen wollte, haben diese kindischen Strafaktionen eine fatal einschüchternde Wirkung auf die Mehrzahl der im Einzelfall Nicht-Betroffenen. So jedenfalls bekommt man das immer wieder beschworene Wir-Gefühl und das geforderte größere ehrenamtliche Engagement nicht wieder in den Griff. Ganz im Gegenteil:

So erzeugt man Duckmäusertum, ohne wirkliche Not!

„Natürlich“ soll durch derartige Repressalien den MBI und vermeintlich aufmüpfigen Bürgern ein Maulkorb verpasst werden. Wenn man aus Angst vor Bestrafung jedes Wort auf die Goldwaage legen muss oder erst rechtsanwaltlich prüfen, hört man halt auf, seine Meinung zu sagen, überall, ob in China, früher in der DDR oder auch in der selbsternannten „Stadt der Menschenrechte“ namens Mülheim. Zum Glück aber darf man in Deutschland niemand wegen Majestätsbeleidigung oder wegen deutlicher Kritik in einen Knast oder eine geschlossene Anstalt wegstecken. Und auch der Rechtsweg korrigiert obrigkeitsstaatliche Fehlgriffe des öfteren wie zuletzt im Fall Mollath.

Die MBI wurden als drittstärkste Kraft in den Mülheimer Rat gewählt, nicht zuletzt, weil sie den Herrschenden nicht nach dem Mund reden. Doch an dem demokratischen Grundverständnis, dies zu akzeptieren, kann man in Mülheim mitunter zweifeln. Hinzu kommt, dass die MBI in fast allen Punkten mit ihrer Kritik und ihren Warnungen richtig gelegen haben. Doch es würde ein Mindestmaß von Souveränität dazu gehören, sich das zunutze zu machen, um Fehler zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Eine derartige Souveränität hat in der leicht verkümmerten Mülheimer politischen Stadtkultur aber leider keinen Einzug gehalten.

Im Übrigen gab und gibt es noch etliche weitere Strafanzeigen, die die Mülheimer Verwaltung in den letzten Jahren losgelassen hat u.a. wegen „Geheimnisverrats“. Gemeint war meist „Majestätsbeleidigung“ o.ä.. Angezeigt wurden vor allem MBI-ler, aber auch vermeintlich aufmüpfige Bürger oder halt Strafanzeige gegen Unbekannt. Doch egal: Dauernd Strafanzeigen zu stellen, ob gegen aufgebrachte Bürger oder gegen kritisierende gewählte Volksvertreter in Gremien, das stört die ohnehin sehr fragil gewordene demokratische Kultur in Mark und Bein, nicht nur wegen der intellektuellen Beleidigung, die solche Ablenkungsmanöver von der enorm aufgetürmten Problemlage der Stadt Mülheim politisch darstellen.

Man muss sich schon fragen, wo wir hier eigentlich leben. Da sitzt die Mölmsche Stadtverwaltung in ihrem wohl behüteten, gut bezahlten, jobsicheren Elfenbeinturm eines für fast 50 Mio.€ teuer sanierten Restrathauses inmitten einer selbst produzierten Trümmerlandschaft, hat Innenstadt wie Finanzen ruiniert und führt sich auf wie die Bürokratie in einer demokratiefernen Bananenrepublik, in der jede wirkliche oder vermeintliche Kritik verfemt und bestraft wird, selbst wenn diese ganz nüchtern Fakten beschreibt.

Die vermeintliche Ruhe, die man/frau aus dem Rathaus sich durch derartige  Einschüchterung verschafft, ist eine trügerische Friedhofsruhe!

Der Versuch, Kritiker etwa aus den Reihen der MBI mit Strafverfahren mundtot machen zu wollen, stellt in einer Demokratie dagegen eine wirkliche Beleidigung dar und fügt nicht nur den so kriminalisierten Personen und Ehrenamtlern wirklichen Schaden zu, sondern noch mehr der Demokratie als solcher durch Missachtung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung via Amts- und Rechtsmissbrauchs durch mimosenhafte oder gar rachsüchtige Bürokraten bzw. Politiker, die das Allgemeinwohl aus den Augen verloren haben.

Oder um es an einem anderen Beispiel zu verdeutlichen.
Wenn also jemand öffentlich behaupten würde, die missratene Mülheimer Verkehrsführung sei eine unverantwortliche Geldverschwendung, insbesondere der 15 Mio. teure Abriss der overflies an der Nordbrücke, so könnte die OB auf die Idee kommen, Strafanzeige zu stellen wegen Beleidigung des zuständigen Brückenplaners aus dem Tiefbauamt, der als Versager hingestellt werde (bekanntlich darf man ungestraft keinen Mülheimer Verkehrsplaner als „Versager“ hinstellen, wie der Strafbefehl gegen den Klöttschen-Anwohner gezeigt hat). Wenn das mit dem Planer vor Gericht dann nicht klappen würde, könnte sie dann immer noch den Tiefbauamtsleiter als den Verunglimpften ansehen und ihre Strafanzeige durch „Namensaustausch“ abändern bzw. fordern, die StA solle das tun. Schließlich muss der Amtsleiter alles genehmigen und er ist ebenfalls kein „Versager“.

Doch Mülheim hat wirklich andere Probleme
und das bzw. die nicht zu knapp!

Die Serie von Strafanzeigen der Stadt gegen Kritiker ist im Übrigen viel länger als oben beschrieben. Gegen den  MBI-Sprecher musste die Staatsanwaltschaft vor kurzem wieder ein Verfahren einstellen, es war bereits das vierte oder fünfte. Welche weiteren Strafanzeigen die Stadt Mülheim sonst noch zuletzt oder aktuell gestellt hat, wissen die MBI nicht. Auch den bedenklichen Strafbefehl gegen den Klöttschen-Anwohner haben die MBI nur per Zufall mitbekommen.

Im folgenden ein Kommentardes MBI-Fraktionssprechers L. Reinhard

Wenn ich als MBI-Sprecher z.B. in meinen 14 Jahren Ratsmitgliedschaft für jede Missachtung durch die Mülheimer Stadtverwaltung etwa durch Nichtbeantwortung von Fragen, durch Halbwahrheiten und Schwindeln oder gar durch Vertuschen u.ä. Strafanzeige gestellt hätte, wäre die Staatsanwaltschaft Duisburg über Jahre vollauf beschäftigt, selbst wenn ich keinen einzigen Fall von Hörensagen, wie bei Frau Klövekorn der Fall, angezeigt hätte. Doch hätte die StA Duisburg sicher alles niedergeschlagen und wahrscheinlich fast immer nicht ermittelt, was sie bei etlichen wirklich gravierenden Angelegenheiten wie seinerzeit die Trienekens-Spenden an die SPD, die Baganz-Affäre mit der Geliebten als Dauerberaterin bei den größten Privatisierungsgeschäften aller Zeiten, nicht bei swaps, genauso wenig bei der unerlaubten Überführung von Überschüssen des Abwasserbetriebes in die Stadtskasse, nicht bei den hochgradig unsauberen Grundstücksgeschäften des Herrn Rixecker. Und die Fälle Bultmann, Bremekamp, ja selbst Yassine wurden von der StA eher mit Samthandschuhen bearbeitet, von der loveparade-Aufarbeitung ganz zu schweigen uswusf..

Nun käme ich selbst aber nicht auf die Idee, politisch unterschiedliche Standpunkte über die Staatsanwaltschaft auszutragen und jedes Mal bestrafen zu wollen, wenn ich mich über irgendeine Äußerung von Verwaltung oder anderen Fraktionen geärgert habe oder gar wirklich und direkt persönlich beleidigt wurde, wie damals bei Wiecherings Autismus-Diffamierung.