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Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch auch im Berufungsverfahren am Landgericht für MBI-Frau!

Berufungsverfahren gegen den Freispruch für die MBI-Frau Annette Klövekorn wegen angeblicher Beleidigung endete beim Landgericht Duisburg ebenfalls mit Freispruch!
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Im Kommentar der WAZ-Mülheim am 14.5.13 mit der Überschrift „Dünnhäutig“ war zu lesen:
„In einer turbulenten Sitzung der Bezirksvertretung – es geht um den Tod unschuldiger Bäume – fällt ein frecher Satz, vielleicht auch nicht, der den Vorwurf der Bestechlichkeit enthalten könnte, es sei denn, jemand hat die Äußerung falsch verstanden…. Zweieinhalb Monate später stellt die OB einen Strafantrag, der in eine Geldstrafe von 750 € mündet. Man muss nicht MBI wählen, um diese Reaktion der Stadt dünnhäutig, überzogen zu finden. Hier wurde kräftig auf den Tisch gehauen, doch Ruhe gab es nicht. Im Gegenteil. Nach dem juristischen Formfehler ist nun das letzte Wort möglicherweise immer noch nicht gesprochen. Oje.“

Das „Oje“ bestätigte sich in der Folge gleich mehrfach, deshalb im folgenden mehr zu der typisch Mölmschen, insgesamt aber unerquicklichen Geschichte

Annette KloevekornAm 26. Februar endete die damals bereits 3. öffentliche Verhandlung beim Amtsgericht Mülheim gegen die MBI-Frau Annette Klövekorn wegen angeblicher Beleidigung in der Sitzung der Bezirksvertretung im Juni 2012 im Zusammenhang mit höchst umstrittenen Baumfällungen an der Gracht mit Freispruch.
Am 28.8.14 fand die 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte statt, dieses Mal als Berufungsverhandlung beim Landgericht Duisburg gegen den Mülheimer Freispruch. Die Verhandlung dauerte wegen der vielen Zeugenbefragungen 5 Stunden und endete mit einem erneuten Freispruch. Die 10 Zeugen wurden intensiv vom Richter und der Staatsanwältin vor- und rückwärts zu allen möglichen Haupt- und Nebensächlichkeiten befragt.
Die Mülheimer Richterin hatte die MBI-Frau freigesprochen, da nicht einmal zu klären war, ob die angebliche Beleidigung nicht auf einem Missverständnis beruhte. Die Staatsanwaltschaft (StA) Duisburg hatte gegen diesen eigentlich logischen und glasklaren Freispruch der MBI-Frau dennoch Berufung eingelegt, und zwar bereits am 27. Feb., sofort nach dem Mülheimer Freispruch.

Die StA begründete dies damit, dass einer der städt. Angestellten eidesstattlich versichert hatte, er habe den Satz „Man weiß doch wie das geht, dann liegt ein Schein`schen im Antrag“ wörtlich so gehört. Dass just dieser Beamte sonst nichts von der Sitzung mitbekommen haben wollte, auch nicht, dass die MBI-Frau bereits in der BV-Sitzung im Juni 2012 unmittelbar Herrn Beisiegel, Referent des zuständigen Dezernenten, geantwortet hatte, dass sie nicht gesagt habe, was er verstanden haben wollte, machte ihn wenig glaubwürdig.
Das Landgericht machte zudem deutlich, dass dem amtsinternen e-mail-Verkehr die Vermutung zu entnehmen sein kann, dass ihm von oben die Formulierung nahe gelegt worden sein konnte, so dass er später diese als Realität empfunden habe.
Von dem beanstandeten Satz war auch nichts im Protokoll vermerkt, was auch Herr Beisiegel nicht beantragt hatte, der sich in der BV-Sitzung auf den Schlips getreten fühlte und einen Korruptionsvorwurf an die Verwaltung gehört haben wollte, woraufhin Frau Klövekorn richtig gestellt hatte, das habe sie doch nicht gesagt. Was genau sie gesagt haben soll, wusste Beisiegel auch nicht und auch ihm war laut e-mail-Verkehr der beanstandete Satz womöglich eher in den Mund gelegt worden.
Jedenfalls hatte keine/r der anderen vielen Zeugen den Satz, der angeblich eine Straftat darstellen soll, in Erinnerung, noch dass überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vorgang in der BV vor 2 Jahren stattgefunden habe.

Aus all den Gründen heraus konnte auch das Landgericht den Freispruch nur bestätigen.

Ebenfalls unklar ist, wen denn Frau Klövekorn beleidigt und „beschädigt“ haben sollte, wofür sie per Strafbefehl erst zu 750 €+Anwalts-,Gerichts- und Zeugenkosten und im 2. Versuch gar zu 1050 €+NK verurteilt werden sollte. Erst nahmen StA und Amtsgericht Herrn Beisiegel als „Geschädigten“. Weil das sich in der 1. Verhandlung als unzutreffend erwies, weil nicht einmal in der Strafanzeige als solcher angegeben, musste das Verfahren eingestellt werden. Weil die Stadt aber auf ihrer Strafanzeige und Bestrafung der MBI-Frau beharrte, erließ die StA einen neuen Strafbefehl mit einem neuen angeblich Beleidigten Herrn Weiler, der Frau Klövekorn bis dahin vollständig unbekannt war. Sie hatte, unabhängig welchen Wortlaut sie in der damaligen BV-Sitzung gewählt hatte, ohnehin keine konkreten Personen genannt, noch der Korruption verdächtigt, und schon überhaupt nicht den ihr unbekannten Herrn Weiler. Ferner hatte sie bereits in der Sitzung richtig gestellt, dass sie überhaupt nicht von Korruption gesprochen hatte. Damit wäre für „normale“ Menschen der Vorgang ohnehin abgeschlossen, weshalb auch weder die Protokollantin, noch der Vertreter des Ratsamts, noch alle befragten BV-Vertreter etwas dazu sagen konnten, weil sie das alle als unwesentlich abgehakt und längst vergessen hatten.

Nicht so allerdings das Mülheimer Rechtsamt und Frau OB Mühlenfeld. Sie stellten 3 Monate später Strafanzeige, basierend auf der o.g. eidesstattlichen Versicherung des einen Beamten und den Aussagen des Herrn Beisiegel. Bezeichnend auch, dass der zuständige Dezernent davon nichts wusste. Es war anscheinend ein Alleingang der OB, mit Hilfe des Rechtsamts ein weiteres Mal den ungeliebten MBI eins auszuwischen.
Nach der höchst peinlichen Einstellung des Verfahrens im 1. Versuch hätten diese ihre wackelige Strafanzeige zurückziehen können, doch sie weigerten sich. So nahmen die Dinge ihren absurden Lauf mit sehr viel verschwendeter Energie, Zeit, Geld, man- und women-power und wofür?

Zu den eigentlich wichtigen Fragen des gesamten erneuten Strafprozesses gegen MBI-ler wegen Strafanzeigen der OB (bereits der 3. oder 4. gescheiterte Versuch!) konnten alle 4 Gerichtsverhandlungen gegen Frau Klövekorn nicht einmal vordringen. An erster Stelle die Frage, wo denn Grenzen der Meinungsfreiheit für Volksvertreter überhaupt liegen und ob diese jedes kritische Wort zur Verwaltung auf die Goldwaage legen müssen oder gar immer einen Anwalt zur Seite brauchen. Zum zweiten die Frage, ob denn ein allgemeiner Vorwurf gegen die Stadt bzw. die Stadtverwaltung überhaupt als Beleidigung gegen eine nicht genannte und gemeinte Person gewertet werden darf, selbst wenn diese, anders als im Falle von Frau Klövekorn, dem/der Kritisierenden bekannt ist.

Gegen den erneuten Freispruch für die MBI-Frau kann Revision eingelegt werden. Sollte die StA dies tun, werden beim OLG Düsseldorf diese verfassungsmäßigen Fragen in den Vordergrund rücken. Und dann wird die OB eine ähnlich schallende Ohrfeige ernten wie 2010 beim sog. „Karikaturenstreit auf Mölmsch“ gegen einen MBI-Aktiven. Mehr in: “Karikaturenstreit auf Mölmsch: Schwere Schlappe für die OB und das Amtsgericht! hier

Insgesamt war der erneute Freispruch für Annette Klövekorn zumindest ein kleiner Sieg für die Meinungsfreiheit.

MeinungsfreiheitNatürlich kann und muss man sich fragen, worum es eigentlich wirklich geht bei solch einem absurden Verfahren und ob das krisengeschüttelte Ruhrgebiet keine anderen Probleme hat als Verwaltungsangestellte und gewählte Volksvertreter zum wiederholten Male mit derartig aufgesetzten Repressionsversuchen zu beschäftigen!
Unabhängig davon sollte man bedenken, dass die StA Duisburg eigentlich genug zu tun haben müsste, um z.B. endlich mit den Verfahren zur loveparade-Tragödie zu Potte zu kommen oder alleine die diversen Duisburger Skandale wie Küppersmühle, Landesarchiv usw. zu bearbeiten. Dass die StA Duisburg auch bei Strafanzeigen gegen Mülheimer Misswirtschaft wie dem Verzocken von Millionen durch swaps oder den unrechtmäßig in die Stadtkasse überführten Überschüssen aus Abwassergebühren keine Notwendigkeit genauer Ermittlungen sah, war auch kein Ruhmesblatt und steht im Gegensatz zu der Beharrlichkeit, mit der sie die MBI-Frau bisher bestrafen will.

DochMaulkorb das Strafverfahren gegen die MBI-Frau ist leider kein Einzelfall! Im Gegenteil, man denke nur an den Anwohner des Klöttschen, der einen Strafbefehl über 750€ + 60€ Verfahrensgebühr (Rentnertarif?) bezahlen musste, weil er auf der Bürgerversammlung zum weiteren Ausbau der ohnehin bereits völlig überlasteten kleinen Straße für Durchgangsverkehr die Mülheimer Verkehrsplaner als „totale Versager“ bezeichnet hatte (was im Übrigen die Mehrheit der Mülheimer genauso sieht!).

Was hat die Mülheimer OB nur geritten, die Strafanzeige gegen Frau Klövekorn zu stellen und sie nach der oberpeinlichen „Panne“ im Mai letzten Jahres nicht unverzüglich zurückzuziehen?

Zur Erinnerung auch:

  • 28.8.14: WAZ Mülheim: „Freispruch für Mülheimer Ratsfrau – Beleidigung nicht nachweisbar“ hier
  • 26.2.14: WAZ Mülheim: “Mülheimer Ratsfrau Annette Klövekorn wird freigesprochen” hier und NRZ: “Beleidigung war nicht zu beweisen” hier
  • 10.2.14: WAZ Mülheim: “Prozess vor Mülheimer Gericht gegen MBI-Frau wegen Beleidigung geht weiter” hier
  • 7.2.14: NRhZ Nr. 445: “Amtsgericht Mülheim und OB Dagmar Mühlenfeld wieder mal völlig einig? MBI-Bezirksvertreterin erneut vor Gericht” hier
  • Nov. 13 aktualisiert: „Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch für die MBI-Frau Annette Klövekorn, doch jetzt auch noch Berufung dagegen!!!“ hier
  • Nov. 13: NRhZ Nr.431: “Zweiter Strafbefehl gegen eine Mülheimer MBI-Bezirksvertreterin – Mit 20% “Nachschlag“!” hier  oder als pdf-Datei (100 KB)
  • 14.5.13: WAZ Mülheim: “MBI-Ratsfrau Annette Klövekorn stand wegen Beleidigung vor Gericht. Das Verfahren wurde aber eingestellt” hier
  • 13.5.13: xtranews: “Die mutwillig bedrohte Meinungsfreiheit in Mülheim” hier
  • 6.5.13: Strafanzeigen in Serie in Mülheim, der selbst ernannten „Stadt der Menschenrechte“! hier
  • Dez. 12: “Klöttschen: Wie der Obrigkeitsstaat seine Bürger mundtot bekommen will …” hier
  • Sept. 10: “Frau Mühlenfeld in Kriegslaune und kläglich gescheitert!” hier
  • Feb. 10: “Karikaturenstreit auf Mölmsch: Schwere Schlappe für die OB und das Amtsgericht! hier