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Frau Mühlenfeld in Kriegslaune und kläglich gescheitert!

Man glaubt es kaum. Da ist die Stadt Mülheim im völligen Haushaltschaos versumpft, vgl. hier und die OB hat nichts Wichtigeres zu tun, als den Rat aufzufordern, ein Ordnungsgeld gegen den ungeliebten MBI-Ratsherrn L. Reinhard zu beschließen. TOP 22 der Ratssitzung, nichtöffentlicher Teil, am 7.10.10 lautet: „Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht – Vorlage: V 10/0721-01 Berichterstattung: Dagmar Mühlenfeld“ . Die Vorlage liegt bis heute, 2.10., übrigens noch nicht vor.

Der folgende MBI-Antrag zur Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratssitzung am 7.10. wurde am 1.10. gestellt:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr möge im öffentlichen Teil der Sitzung beschließen, den Punkt „Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht“ von der TO zu nehmen und ihn als erledigt zu erklären.

Für den Fall, dass eine Mehrheit des Rates dem obigen Antrag nicht folgt, beantragt die MBI-Fraktion, diesen Punkt als TOP im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Unabhängig von der Frage, was in der Ratssitzung dazu passiert, stellt sich die Frage, ob das ganze lediglich eine Racheaktion  darstellt oder mehr ein Ablenkungsmanöver von der doch gewaltigen Mülheimer Etatkrise.

Die MBI hatten beantragt, den TOP zu streichen oder zumindest öffentlich zu behandeln. Letzteres geschah in der Ratsitzung am 7.10. und Frau Mühlenfeld holte sich bei der peinlichen Geschichte eine Abfuhr, denn nicht einmal ihre SPD traute sich, dafür zu stimmen. Zwar giftete derer Sprecher Wiechering noch in von ihm gewohnten Maße, doch dann enthielten sich die SPD`ler, während der Rest des Rates für den MBI-Antrag stimmte, das Ansinnen des Ordnungsgeldes ad acta zu legen. Einzig die OB stimmte dagegen. Peinlich, aber auch ungeschickt und schlecht beraten. Die MBI hätten die Ordnungsstrafe prompt mit dem Geldschein rechts begleichen können, war aber so nicht mehr nötig.

  • Die folgende Stellungnahme stand auch als Artikel in der NRzH vom 30.9.10 nachzulesen als pdf-Datei (65 KB)

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher              Mülheim, den 2.9.10

Heute erhielt ich als Ratsmitglied Post von Frau OB Mühlenfeld. Betr.: „Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht“. Mir wird vorgeworfen, ich habe am 12.4. in der Aufsichtsratssitzung der medl den Namen Strabag gesagt, was ich aus einer angeblichen Geheiminformation im Anschluss an die Sitzung des Ältestenrates vom 10.3.10 damit „verraten“ hätte.

Frau Mühlenfeld schreibt: „ Ich beabsichtige daher, dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 7.10.10 im Wege einer Verwaltungsvorlage vorzuschlagen, gegen Sie die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250 € zu beschließen. Die Festsetzung des Höchstbetrages halte ich vor dem Hintergrund des Ablaufs der Angelegenheit und des dadurch entstandenen Schadens für die weitere parlamentarische Zusammenarbeit für angemessen. …. Mit diesem Schreiben gebe ich Ihnen die Gelegenheit, bis zum 15.9.2010 im Wege der Anhörung zu der Angelegenheit Stellung zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen  Dagmar Mühlenfeld“

Unabhängig davon, dass Frau OB mit ihrer Kriegserklärung gegen mich alles andere als freundliche Grüße übermitteln wollte, fragt man sich, was das ganze soll.

Worum geht es überhaupt, dass gegen mich die „Höchststrafe“ verhängt werden soll?

Also: Nach der Sitzung des Ältestenrats im März wurden wir gebeten zu bleiben, weil der Leiter des Immoservice, Herr Buchwald, uns Mitteilungen machen wolle. Der erläuterte die Auswertung der Angebote für das PPP-Geschäft zur Sanierung von 3 Schulen (alleine bereits im Wert von ca. 50 Mio €) und dem 25-jährigen Betrieb von 4 Schulen als Gesamtpaket. Die Strabag sollte den Zuschlag bekommen. Ein unterlegener Mitkonkurrent war ein Mülheim-Konsortium um den MWB (Mülheimer Wohnungsbau) und dabei als nachgeordnete Firma die halbstädtische Gasgesellschaft medl, in deren Aufsichtsrat ich sitze. Herr Buchwald erklärte seinerzeit auch, dass die beteiligten Firmen in den folgenden Tagen über das Ausschreibungsergebnis benachrichtigt würden. In der medl-Aufsichtsratssitzung (mehr als 1 Monat später!) fragte ich nach, warum der Punkt nicht auf der Tagesordnung stünde, so wie in den Sitzungen zuvor.  Die AR-Vorsitzende Mühlenfeld wollte diesen Punkt nicht zulassen, doch andere AR-Mitglieder hakten nach. Weil ich davon ausgehen konnte, dass die beteiligten Firmen vom Ausschreibungsergebnis längst unterrichtet waren, erwähnte ich auf Nachfrage auch, dass die Strabag und nicht das MWB-Konsortium den Zuschlag bekommen habe. Daraufhin rügte Frau Mühlenfeld mich, dass ich eine vertrauliche Information verraten hätte. Soweit zu den damaligen „Vorfällen“. Heute, fast 5 Monate später, will sie mich nun dafür mit Ordnungsgeld belegen. Das PPP-Geschäft ist im Übrigen längst über die Bühne gelaufen.

Fest steht, ich bin mir bis heute keinerlei Schuld bewusst, im Gegenteil:  Die AR-Vorsitzende hätte die AR-Mitglieder über diesen wichtigen Punkt informieren müssen.  Denn wenn z.B. das MWB-Konsortium inkl. medl Widerspruch hätte einlegen wollen, hätte dies m.E. in diesem Gremium beraten werden müssen. Das aber kam nicht einmal zur Sprache, weil es wohl zu „kompliziert“ geworden wäre: Schließlich ist Frau Mühlenfeld sowohl AR-Vorsitzende des MWB wie der medl. Demzufolge hätte sie und sie hätte gegen die Stadt, also gegen sich selbst vorgehen können bzw. müssen. Doch egal, das ist ein typisches Problem von PPP-Geschäften.

Ich jedenfalls habe mit der Nennung des Namens Strabag in nicht-öffentlicher Sitzung nach Abschluss des Bieterverfahrens nachweislich niemandem geschadet. Wer aber der Stadt wirklich geschadet hat mit dem Riesen-PPP-Geschäft, das wird sich noch herausstellen, auch weil das Mülheim-Konsortium nicht zum Zuge kam.

  • Unsere Stadt Mülheim befindet sich in einer ganz schlimmen Krise und der Rat der Stadt soll sich mit der Verhängung von Ordnungsstrafen gegen mich befassen. Das bringt unsere Stadt sicher nicht voran.
  • Die städtischen Finanzen sind vollends zerrüttet und wegen der vielen PPP- und PPP-ähnlichen Umwegfinanzierungen fast aller großen Investitionen auch auf lange Zeit nur schwer zu sanieren. Da sind derartige Strafmaßnahmen der OB als platte Ablenkungsmanöver zu werten.
  • Die Mülheimer Innenstadt nimmt immer mehr Züge einer Geisterstadt an mit selbst erzeugter Trümmerlandschaft sowie besorgniserregendem Leerstand und die OB sucht krampfhaft nach Möglichkeiten der Disziplinierung von Leuten wie mir, die genau das vorher gesagt haben. Das hat mitttelalterliche Züge.

Mit Pauken und Trompeten hat Frau Mühlenfeld bereits den beschämenden „Karikaturenstreit auf Mölmsch“ gegen den MBI-Aktiven M. Müller verloren wegen der Fotomontage zu der peinlichen seinerzeitigen Kloschließung auf der Schleuseninsel. Mehr dazu hier

Wem um Himmels Willen ist damit gedient, wenn Frau OB nun mich vor Gericht zerren will? Wie bei dem „Karikaturenstreit“ gilt unser Grundgesetz auch in Mülheim. Noch darf auch die OB Menschen wie mir den Mund nicht verbieten, mal abgesehen davon, dass ich auch dafür gewählt wurde, die Meinung vieler Mülheimer/innen auch gegen OB oder SPD zu vertreten.

Ich hoffe, Frau Mühlenfeld kommt zur Besinnung und konzentriert sich demnächst mehr auf die enormen Probleme unserer Stadt als auf unsinnige Strafaktionen wie die o.g..

Unabhängig von alledem stellen sich aber auch die Fragen danach, wie Privatisierung und PPP die demokratische Kultur zerstören, wenn es sogar schon schwerer Geheimnisverrat sein soll, wenn bei einem Riesengeschäft der Stadt selbst im Aufsichtsrat städtischer Gesellschaften Stillschweigen herrschen muss oder müsste. Das PPP-Schulprojekt hatte ein Gesamtvolumen von mind. 160 Mio. €, wie gesagt öffentlicher Gelder. Bestimmt ein Drittel der Ratsmitglieder durfte aber weder mitreden, noch mitstimmen, weil sie als Aufsichtsratsmitglieder des unterlegenen Mülheim-Konsortiums angeblich befangen waren. Irgendwie absurd, wenn sie aber mitreden sollen, wie die Haushaltslöcher gestopft werden könnten, die auch durch derartige Geschäfte vergrößert und auf lange Zeit festgeschrieben wurden. Dabei sollte ein Stadtrat auch darüber debattieren können, welche Auswirkungen es für die lokalen Firmen hat, wenn ein derartiges Riesengeschäft mit städtischem Geld an eine österreichische Firma geht und nicht an Firmen vor Ort. Zusätzlich zu der demokratiezerstörenden Geheimniskrämerei ist aber genau das ein Kernproblem der PPP-Geschäfte.

P.S.: Frau Mühlenfeld hat vor kurzem überraschend angekündigt, den Vorsitz des MWB-Aufsichtsrates niederzulegen. Es darf spekuliert werden warum, doch eins ist sicher: Ich habe nichts damit zu tun.

Mehr zum PPP-Schulprojekt

  • Der Irrweg PPP-Schulsanierung hier
  • MBI-Fragen zu PPP-Fallstricken hier
  • Kein Haushalt, aber PPP mit Geheimniskrämerei! Zwischen Absurdistan und Bananenrepublik hier
  • PPP und Geheimverträge wie Pech und Schwefel! Sittenwidrig!? hier

Ausgesuchte Beispiele aus der fast endlosen Kette von Fehlverhalten und Schikanen der OB Mühlenfeld gegen die MBI

  • Übersichtsseite mit Links zu dem Wirken der Frau Mühlenfeld bis März 2010 hier
  • Der SPD-MH-Sumpf hier
  • 23.5.09: Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität – 2 Welten? hier. „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen stets aufs Neue gepflegt werden“ (Zitat Frau OB Mühlenfeld in der WAZ vom 26.5.09 anläßlich der Feierstunde zu „60 Jahre Grundgesetz“). Schön wärs! Dazu auch: Es ist echt was faul im Staate Ruhrbania ….. wo vieles an Bananenrepubliken erinnert! 4 aktuelle Beispiele als pdf-Datei (34 KB)
  • 1.2.10: OLG hob die Verurteilung des MBI-Aktiven Martin Müller wegen angeblicher Beleidigung der Mülheimer OB im sog. „Karikaturenstreit“ vollständig auf! hier oder hier
  • Das OVG Münster hat eine Selbstverständlichkeit bestätigt, die auch in Mülheim nicht gang und gäbe ist, das Fragerecht von Stadtverordneten und die Pflicht der Verwaltung, dazu Auskunft zu geben. Bspl. von vielen die unerhörte Geschichte mit der 40-Mio-Bürgschaft für die Rathaussanierung hier
  • Juli 10: Unter Missachtung des Beratungsbedarfs mehrerer Fraktionen peitschte Frau OB, auch RWE-Aufsichtsrätin, die vorzeitige Verlängerung der RWE-Stromkonzession durch. MBI-Antrag an das Verwaltungsgericht auf Untersagung der vorzeitigen Ausschreibung zur Stromkonzession hier

Das letzte! Ein pfiffiger Geist hat extra einen 250-Euro-Schein zur MBI geschickt, um dem MBI-Sprecher die Strafe zu erleichtern. Nach intensiver Überprüfung stellte sich dann aber heraus, dass der Geldschein gefälscht ist. Schade, denn sonst hätte man die Scheine gleich dutzendweise bestellen können, um die vielen Geheimniskrämereien von Daggi&CO gleich serienweise zu „verraten“. Jedes Mal ein Geldschein eingereicht und alles wäre o.k..