Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Karikaturenstreit auf Mölmsch: Schwere Schlappe für die OB und das Amtsgericht!

Mülheim, 1. Feb. 2010

OLG hob die Verurteilung des MBI-Aktiven Martin Müller wegen angeblicher Beleidigung der Mülheimer OB im sog. „Karikaturenstreit“ auf!
das “Corpus  delicti”, kopflos

Wie Anwalt Norbert Jedrau aus Essen heute nachmittag mitteilte, war die Berufung beim Oberlandesgericht auf ganzer Linie erfolgreich! Die unverständliche Verurteilung durch das Mülheimer Amtsgericht war vom Landgericht in abgemilderter Form sogar noch bestätigt worden. Der 4. Strafsenat des OLG hob einstimmig mit Urteil vom 19. Jan. alle vorherigen Urteile auf (A.Z.: III-4RVs 193/09).

„Ein Freispruch 1. Klasse“, so Fraktionssprecher L. Reinhard, „alles andere wäre in unserem Rechtsstaat kaum erklärlich gewesen.“ Auf 8 Seiten begründet das OLG ausführlich, warum Martin Verurteilung keinen Bestand haben konnte. Zitat von S. 2: „Die Verurteilung wegen Beleidigung hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand“ oder S. 4: „Es ist bereits fraglich, ob der objektive Tatbestand des § 185 StGB erfüllt ist“ uswusf.: „Eine schwere Klatsche auch für die Staatsanwaltschaft und für das Mülheimer Amtsgericht“, resümiert L. Reinhard.

Zum Thema auch:12.6.08: „Karikaturenstreit auf Mölmsch“: MBI-Aktiver wegen Beleidigung von OB Dagmar Mühlenfeld verurteilt als pdf-Datei (114 KB) aus NRhZ-Onlinezeitung Nr. 150

 

Weitere Infos zu der gesamten Angelegenheit in der folgenden MBI-Presserklärung vom 2. Sept. 09

„Karikaturenstreit“ auf Mölmsch: Urteil nur abgemildert, also Revision!

aus der Serie „Mülheimer Peinlichkeiten fffffff.“:

Am heutigen Mittwoch, dem 2. September und damit ganze 3 Tage nach den Kommunalwahlen, fand um 9.00 Uhr beim Landgericht Duisburg die öffentliche Berufungsverhandlung statt zu „Die peinliche Kloschließung am Wasserbahnhof und die beleidigte OB“ oder „Karikaturenstreit auf Mölmsch“

Auch das Landgericht befand nun den MBI-Aktiven Martin Müller der Beleidigung von Frau OB Mühlenfeld für schuldig, wenn auch „am unteren Rand“. Auch deshalb setzte das LG die Strafe von 30 Tagessätzen a 10 Euro auf 2 Jahre Bewährung aus. Die Staatskasse soll ferner ein Drittel der Gerichtskosten übernehmen. Revision ist innerhalb 1 Woche zugelassen. Martin wird also wohl Berufung beim OLG Düsseldorf einlegen. Er hat dabei volle Rückendeckung der MBI, denn es geht um sehr grundsätzliche Dinge wie Meinungsfreiheit und dabei auch Grenzen der Satire und indirekt die Frage, ob ein Tatbestand wie „Majestätsbeleidigung“ durch die Hintertür in unserer Demokratie wieder hoffähig wird.

Die leicht abgemilderte Bestätigung des bedenklichen Mülheimer Urteils zugunsten der Mülheimer alten und neuen Oberbürgermeisterin ist auch umso unverständlicher, weil Martin die Fotomontage, mit der die hochgradig peinliche Kloschließung am Wasserbahnhof 2007 aufs Korn genommen wurde, nicht von Martin stammt und von ihm auch nur an einen internen MBI-mail-Verteiler zur Begutachtung verschickt worden war. Die MBI hatten sich damals entschieden, die Karikatur nicht weiter zu verwenden. Auch Frau OB gab zu, die Karikatur nur in ihrem Büro als ausgedruckten mail-Anhang gesehen zu haben. Dennoch hatte sie sich persönlich beleidigt gefühlt und unverzüglich durch das städtische Rechtsamt Strafanzeige stellen lassen.

Mit anderen Worten: Hätte sie keine Strafanzeige gestellt, hätte niemand von der Fotomontage Kenntnis genommen. Das Problem der peinlichen Kloschließung an einer der am häufigste frequentierten Stellen der Stadt war ein fundamentaler, unverhältnismäßiger politischer Fehler, der auch im Juli 2007 bereits rückgängig gemacht war, als sie die Strafanzeige, die zuerst gegen den MBI-Sprecher L. Reinhard gerichtet war, auch gegen Martin aufrecht erhielt, nachdem klar war, dass L. Reinhard außen vor war.

Nur:  Zwischen April und Juli 2007 gab es massive Auseinandersetzungen zwischen L. Reinhard und Frau Mühlenfeld um die Umsetzung eines Ratsbeschlusses, gemäß dessen L. Reinhard Akteneinsicht zu gewähren war in Konten der Stadt, auf denen die OB ihre exorbitanten RWE-Aufsichtsratstantiemen wie vorgeschrieben bis auf 6000 Euro p.a. an die Stadt abgeführt hatte oder auch nicht. Diese Akteneinsicht wurde erst mit billigsten Vorwänden immer wieder verzögert und als die Einsicht im Juni massive Ungereimtheiten aufwies, weigerte Frau OB sich, diese aufzuklären. Damals half ihr nur das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seinem unmöglichen Urteil zu dem Neusser OB Napp. Das OVG hob das Urteil letzten Dez. dann auch vollständig auf. Eine erneute Akteneinsicht von L. Reinhard nach Ratsbeschluss ergab im Frühsommer, dass Frau Mühlenfeld inzwischen sehr viel Geld an die Stadt abgeführt hat, notgedrungen oder aus Einsicht, dass der MBI-Sprecher an dem Punkt nicht locker lassen werde, oder warum auch immer.

Kurzum: Für den peinlichen „Karikaturenstreit“, bei dem die OB humorlos und wenig souverän wirkt, gibt es eigentlich schon länger keine direkten oder indirekten Gründe mehr. Deshalb hätte die OB nach ihrer Wiederwahl letzten Sonntag auch ein wenig Größe zeigen und das Verfahren beenden können oder sollen.

Martin oder die MBI konnten das nicht, weil es um sehr grundsätzliche Dinge geht. Es ist nämlich auch nicht einzusehen, für eine verhältnismäßig harmlose, satirische Fotomontage verurteilt zu werden, die nicht einmal weiter verbreitet wurde.

Oben die beanstandete Fotomontage, aber ohne Köpfe. Oben links haben wir das damalige Schild an der geschlossenen Toilette am Wasserbahnhof in die ursprüngliche Montage eingefügt. So kann sich jeder selbst ein Bild machen, ob diese Fotomontage die Grenzen der erlaubten Satire überschritten hatte oder nicht. Und Frau Mühlenfeld ist raus aus dem Bild. U.E. war sie auch in der ursprünglichen Fassung nicht der Kern der Karikatur! Der lag eindeutig in der peinlichen Schließung einer intakten Toilettenanlage vorletztes Jahr just auf der Schleuseninsel, wo jedes Wochenende bei Sonnenschein viele tausende Spaziergänger aus Mülheim und dem gesamten erweiterten Ruhrgebiet von Ratingen bis Dorsten anzutreffen sind.

Die ganze Geschichte ist in sich bereits eine peinliche Provinzposse.

Bedenklich wird sie aber auf dem Hintergrund etlicher Vorgänge der letzten Jahre, bei denen „Regierende“ unserer Stadt Mülheim enormen Schaden zufügten, was aber in keinem Fall von der Staatsanwaltschaft oder Gerichten auch nur untersucht wurde. Mit der lapidaren Formel „Kein Anfangsverdacht“ kamen nicht nur ex-OB Baganz und seine Geliebte als Dauerberaterin beim Ausverkauf der Stadt davon, auch zu den mehr als unsauberen MEG- oder RWW-Geschichten folgte nichts, genauso wenig wie zu nicht abgeführten Aufsichtsratsgeldern der OB. Ebenso wurde kein einziger der inzwischen zweistelligen Zahl von abgängigen Geschäftsführern jemals für Mißwirtschaft oder Veruntreuung belangt uswusf..

Selbst bei dem krassen Fall des SPD-Ratsherrn Yassine , der nachgewiesenermaßen sich den Fraktionswechsel mit Geld und Job vergüten ließ, sein Diplom fälschte, sich damit einen höherdotierten Job erschlich, in dem er sich auch noch mit gefälschten Überstundenangaben das Gehalt verdreifachte uswusf.., untersucht zwar die Staatsanwaltschaft, doch es gibt kein Anzeichen, dass selbst für erwiesene Straftaten auch Konsequenzen folgen werden, geschweige denn, dass die Hintermänner und -frauen, zu denen auch Frau Mühlenfeld eindeutig gehört, beleuchtet würden, die die Verbrechen schließlich ermöglichten oder gar förderten.

Dafür aber wird eine läppische angebliche „Majestätsbeleidigung“ der OB gleich mit Strafverfahren geahndet, obwohl

  1. von der Sache her recht eindeutig keine Straftat, weil durch die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt und
  2. die Karikatur nicht wirklich verbreitet oder veröffentlicht wurde.

Kein Ruhmesblatt ist auch die Humor- und Gnadenlosigkeit der OB. Sie sollte sich an Frau Merkel oder Herrn Beck ein Beispiel nehmen, die eben nicht wegen jeder mehr oder weniger geschmacklosen Karikatur die Strafverfolgungsbehörden einschalten.

Der ganze unrühmliche Vorgang zeigt aber deutlich, wie herunter gekommen die politische Kultur in Mülheim ist, egal was das Amtsgericht nun aus der Lapalie macht, die eigentlich nicht einmal das ist.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

P.S.: Als der OB-Referent U. Ernst mir in der letzten Ratsitzung am 24.4.08 wegen einer Anfrage als solche zur Zukunft der skandalumwitterten JSG bereits den Vorwurf der Demagogie machte, stellte das viel eher den Tatbestand der Beleidigung und Verunglimpfung dar. Deshalb würde ich aber nie auf den Gedanken kommen, postwendend zur Staatsanwaltschaft zu rennen! Ganz abgesehen von der Frage, ob diese bei einer „oppositionellen“ Anzeige auch wirklich tätig werden würde!