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Strafanzeige

Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch auch im Berufungsverfahren am Landgericht für MBI-Frau!

Mittwoch, 27. August 2014

Am 26. Februar endete beim Amtsgericht Mülheim die bereits 3. öffentliche Verhandlung gegen die MBI-Frau Annette Klövekorn wegen angeblicher Beleidigung im Zusammenhang mit höchst umstrittenen Baumfällungen an der Gracht mit Freispruch.
Die 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte, dieses Mal als Berufung gegen den Freispruch. führte zur Bestätigung des Freispruchs! Ein kleiner Sieg für die in Mülheim bedrohte Meinungsfreiheit!

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Eine Verwaltung, die sich verselbständigt hat, lässt keinen Raum für Demokratie!

Mittwoch, 09. April 2014

Ob Hotelentscheidung, ExtraSchicht, Baumfällungen, irreführende Fragebögen oder Müllabfuhr auf der Westminsterstr.: Die Verwaltung hat sich in vielen Punkten anscheinend vollständig verselbständigt. Die machen einfach und verkünden dann über Zeitung. Die gewählten Volksvertreter werden entweder garnicht beteiligt oder wenn es nicht anders geht, nachträglich oder per Tischvorlage. Parallel versucht die Verwaltung sich gegen aufmüpfige Bürger zu wappnen – durch mehr Strafanzeigen und Trainingskurse für die Verwaltung, weil die Bürger angeblich zunehmend keinen Respekt mehr hätten. Es läuft was falsch im Staate Ruhrbania ……

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Mülheim und Meinungsfreiheit wie Feuer und Wasser? Freispruch für die MBI-Frau und Berufung selbst dagegen! Man glaubt es kaum!

Freitag, 01. November 2013

Im Mai 2013 musste das Verfahren zum Strafbefehl gegen die MBI-Bezirksvertreterin A. Klövekorn eingestellt werden, weil der im Strafbefehl angeblich Beleidigte Beisiegel in der Strafanzeige der OB nicht als solcher angegeben war. Irgendwie peinlich. Im erneuten Strafbefehl wurde der Name des Beleidigten ausgetauscht und das Strafmaß gleich noch um 20% erhöht! Die MBI-Frau legte Widerspruch ein, logisch, denn das ihr vorgeworfene „Sinngemäße“ hatte sie so nicht gesagt und in der Sitzung bereits richtig gestellt! Nach 2 Gerichtsverhandlungen mit der Anhörung von 11 Zeugen musste die MBI-Frau freigesprochen werden. Nun findet am Do., dem 28. August 2014, die inzwischen bereits 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte statt, dieses Mal als Berufung gegen den Freispruch des Mülheimer Amtsgericht. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr am Landgericht Duisburg und ist wegen der vielen Zeugenbefragungen bis ca. 13 Uhr(!) angesetzt.

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Die mutwillig bedrohte Meinungs-freiheit in Mülheim aus nichtigen Anlässen?!

Montag, 06. Mai 2013

Am 13. Mai fand beim Amtsgericht Mülheim eine bedenkliche Verhandlung statt: Frau OB hatte Strafanzeige gegen die MBI-Bezirksvertreterin A. Klövekorn gestellt, weil diese die städtischen Fällgenehmigungen für Bäume kritisiert hatte. Obwohl ihre Äußerung sich nicht auf den angeblich „Geschädigten“ Beisiegel bezog und sie noch in der Sitzung selbst richtiggestellt hatte, dass sie nicht einmal gesagt hatte, was der hochbezahlte Referent verstanden haben wollte, sahen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht ihn als Geschädigten und verhängten einen Strafbefehl! Doch Die OB hatte in ihrer Anzeige nicht einmal Beisiegel selbst als Geschädigten benannt, sondern jemand anderes aus der Verwaltung. So musste das Verfahren eingestellt werden. Peinlich

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Selbstzerstörung der Demokratie durch Büro- und Demokraten?

Samstag, 15. Dezember 2012

Dass die kommunale Mölmsche Demokratie seit längerem von Krise zu Krise taumelt, ist bekannt. Dass nun zusehends mit Strafanzeigen gegen Kritiker oder vermeintliche solche seitens der Stadtspitzen vorgegangen wird, ist zwar ein Zeichen mangelnder Souveränität, gleichzeitig aber bedrohlich für die kränkelnde Demokratie vor Ort

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Strafanzeige wegen Gebühren-veruntreuung ohne Ermittlungen von der StA Duisburg abgelehnt

Dienstag, 21. Dezember 2010

Im Rat am 16.12.10 wurde u.a. die Erhöhung der Abwassergebühren um 4,8% mehrheitlich beschlossen, auch um so weitere Überschüsse des Abwasserbetriebes zu erzielen, die dann der Stadtkasse zufließen sollen. Das ist bedenklich, denn ein Gebührenhaushalt muss völlig sparat von der Stadtkasse und kostendeckend geführt werden. Überschüsse bedeuten also Gebührensenkungen! Dagegen hatten die MBI Strafanzeige gestellt wegen Veruntreuung von Gebühren, doch die StA Duisburg lehnte es ab, Ermittlungen aufzunehmen!

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